Verfügung gem § 154 spo

Hallo,

kann man gegen eine Verfügung gem § 154 spo einen einspruch erheben?
Oder kann man die nur „hinnehmen“.

grüße
biggi

Nein, eine Beschwerde ist hier unzulässig (jedenfalls) gem. § 172 II S. 3 StPO.

Levay