Mir sind durch das Finanzamt meine beiden Konten bei der Postbank gepfändet worden. Auf einem Konto gehen die monatlichen Zahlungen durch das Arbeitsamt ein (Unterhaltsgeld wg. Umschulung DM 1400.-). Das andere Konto wird von mir nicht genutzt, sondern von einem Mitbewohner, dem ich eine Vollmacht erteilt habe. Auf diesem Konto befinden sich DM 3000.-, die aber nicht mir gehören. Wie kommt der Bevollmächtigte nun an sein Geld?? Danke!
Hi Malte,
ich denke, das wird äußerst schwierig werden. Ich vermute, dass du beweisen musst, dass es nicht dein Geld ist bzw. dass dein Mitbewohner beweisen muss, woher das Geld stammt, das ihm angeblich gehört. Du kannst aber sicher davon ausgehen, dass die Damen und Herren des Finanzamts ganze Bücher mit Ausreden der säumigen Zahler füllen könnten.
Nebenbei erwähnt finde ich es das Allerletzte jemandem ein Konto zu überlassen, wenn man Schulden hat und davon auch weiß! Und dein Mitbewohner ist wohl auch etwas blauäugig, oder?
Gruß
Dagmar
Hallo ,
ich würde an Deiner Stelle die Schuldnerberatungsstelle aufsuchen.
Es gibt auch ne Seite im Internet , wo du Deine Frage stellen kannst .
http://f12.parsimony.net/forum18149/
Viele Grüße anke
Nebenbei erwähnt finde ich es das Allerletzte jemandem ein
Konto zu überlassen, wenn man Schulden hat und davon auch
weiß! Und dein Mitbewohner ist wohl auch etwas blauäugig,
oder?
… und ich finde das Letzte, wenn das Finanzamt Bankkonten pfändet von Leuten, die in einer sehr teueren Stadt wie München mit Unterhaltsgeld auskommen müssen. Das nur nebenbei. Ich meine, soll jetzt der Malte unter der Wittelsbacher Brücke schlafen, oder wie? wie soll er seine Miete zahlen? Das soll ein Sozialstaat sein???
Gruß
Camilla
Hi Camilla,
man weiß eigentlich immer wo und wieviel Schulden man hat. Und eigentlich sollte man auch wissen, wie man diese Schulden begleichen möchte. Wenn man nicht flüssig ist, gibt es hier in diesem Sozialstaat genügend Möglichkeiten u.a. wie Anke erwähnte der Besuch bei einer Schuldnerberatung. Auch die gibt es in unserem Sozialstaat.
Wenn jemand aber erstmal abwartet und sich nicht kümmert, dann passiert dann eben sowas. Übrigens ist eine Kontopfändung oft das letzte Mittel, mit denen Behörden und andere Gläubiger den Schuldnern zu Leibe rücken in unserem Sozialstaat.
Letztendlich also ein hausgemachtes Problemchen, das Malte nun irgendwie selbst ausbügeln muss. Ich habe hier recht wenig Verständnis. Das hier ist nur eine Konsequenz aus Maltes Handeln bzw. wahrscheinlich seiner Untätigkeit.
Gruß
Dagmar
Wenn jemand aber erstmal abwartet und sich nicht kümmert, dann
passiert dann eben sowas. Übrigens ist eine Kontopfändung oft
das letzte Mittel, mit denen Behörden und andere Gläubiger den
Schuldnern zu Leibe rücken in unserem Sozialstaat.
Nicht ganz, je nach Finanzamt die zweite. Erste Möglichkeit wäre dann doch noch ein Brief, wenn man dazu noch Fragen oder Einwände hat, ist das Konto womöglich schon zu. Durfte ich in der Verwandtschaft leider schon mit ansehen (Umsatzsteuer bei bereits abgemeldetem Gewerbe und ‚angeblichem Überzug‘ von3 Monaten). Müßig zu erwähnen, daß ein weiterer Onkel die Aufregung gar nicht verstehen konnte, da er trotz florierenden Gewerbes schon zwei Jahre(!!!) keine erklärung mehr abgegeben hat (in Ermangelung eines Hinweises seines Finanzamtes).
HomerJ
Also hier hat Dagmar sehr wohl recht.
Wenn eine (reale) Steuerschuld nicht beglichen werden kann, dann muß man sofort Maßnahmen (Stundung, Erlaß) ergreifen und nicht warten bis das Briefle (Ankündigung der Vollstreckung) kommt.
Natürlich gibt es auch steurarten, wo nicht gestundet wird, weil diese Steuern „im Auftrag des Staates“ von jemandem einbehalten oder bezahlt worden sind.
Monaten). Müßig zu erwähnen, daß ein weiterer Onkel die
Aufregung gar nicht verstehen konnte, da er trotz florierenden
Gewerbes schon zwei Jahre(!!!) keine erklärung mehr abgegeben
hat (in Ermangelung eines Hinweises seines Finanzamtes).
Naja… das FA is ja auch nicht das Kindermädchen des steuerpflichtigen, gell?
Mit der steuerlichen Anmeldung hat er jede Menge Info bekommen, was er zu tun hat.
Dann mahnt das FA erstmal eine Abgabe einer Erklärung an…*warten*…dann wird irgendwann die steuer geschätzt und der Stpfl. zur Zahlung aufgefordert…*warten*… dann wird die Steuer angemahnt…*warten*… und erst jetzt kann überhaupt vollstreckt werden.
Ich will nicht behaupten, daß das FA fehlerfrei ist und nicht mal eine unberechtigte Pfändung macht (Namensgleichheit z.B.), aber dann genügt eine Rücksprache und man muß sich nicht sorgen, wie man Fremdgelder wieder bekommt.
Btw: Geldwäschegesetz und Kontoführung auf fremden Namen vertragen sich m.E. auch nicht so gut.
MfG
Undine
Da ich nicht weiß, warum das FA Dir die Konten gepfändet hat (ich meine hier nicht: wegen Steuern), kann ich Dir nur pauschal empfehlen, den Dialog mit dem FA zu suchen.
Je nach Stand des Verfahrens ist evtl. eine Aussetzung der Vollstreckung, ein Vollstreckungsaufschub, eine Stundung, ein Erlaß… möglich.
Eigentlich kann ich Dir nur zu einem StB raten oder mit nem Beratungsschein zu einem RA zu gehen (am besten gemischte Sozis StB/RA).
MfG
Undine
Einstweilige Verfügung
Hallo,
aus eigener Erfahrung heraus kann ich Dir sagen, dass gegen eine Kontopfändung nur eine Einstweilige Verfügung des zuständigen Amtsgerichtes hilft, besonders, wenn das Geld auf dem Konto nicht Dir gehört. Wende Dich umgehend ans Amtsgericht und lass Dir Deine Möglichkeiten erläutern.
CIAo
und viel Glück
Keine Panik!!!
Mir sind durch das Finanzamt meine beiden Konten bei der
Postbank gepfändet worden. Auf einem Konto gehen die
monatlichen Zahlungen durch das Arbeitsamt ein (Unterhaltsgeld
wg. Umschulung DM 1400.-).
Hallo,
also grundsätzlich mal: schnell zur Bank gehen und dort mitteilen, welcher Betrag unterhalt ist ! dieser Betrag bzw. je nach familienstand und anzahl der kinder ein teil davon darf nämlich nicht! gepfändet werden. sie sollten also möglichst bald das gespräch mit ihrer Bank suchen!
Das andere Konto wird von mir nicht
genutzt, sondern von einem Mitbewohner, dem ich eine Vollmacht
erteilt habe. Auf diesem Konto befinden sich DM 3000.-, die
aber nicht mir gehören. Wie kommt der Bevollmächtigte nun an
sein Geld?? Danke!
hier sollten sie zusammen mit dem Mitbewohner gegenüber der bank und dem finanzamt beweisen, wem das geld gehört! sollte hierauf die pfändung nicht unterbleiben bleibt dem mitbewohner der weg der drittwiderspruchsklage beim Amtsgericht! dort wird dann in einem gerichtlichen Verfahren festgestellt, daß die pfändung unwirksam ist.
noch als kleiner Tipp:
geld gehört immer nur auf das eigene konto!
es gibt ein sog. Verbraucherinsolvenzverfahren. sollten ihre schulden also hoch genug sein sollten sie sich bei einer schuldnerberatungsstelle mit der korrekten verfahrensabwicklung vertraut machen … außerdem helfen die im allgemeinen relativ proffesionell und zeigen meißt den besten weg für alle beteiligten aus der schuldnesituation heraus!
Daniel
aus eigener Erfahrung heraus kann ich Dir sagen, dass gegen
eine Kontopfändung nur eine Einstweilige Verfügung des
zuständigen Amtsgerichtes hilft,
Das AG ist für Streitigkeiten zwischen FA und Stpfl. nicht zuständig.
Die FÄ haben eigene Vollstreckungsbehörden, die Pfändungen und dergleichen durchführen.
MfG
Undine
Das AG ist für Streitigkeiten zwischen FA und Stpfl. nicht
zuständig.
Die FÄ haben eigene Vollstreckungsbehörden, die Pfändungen und
dergleichen durchführen.
Aha, aber ansonsten dürfte es doch stimmen, oder? Da ein Pfändungsbecheid normalerweise ja vom Amtsgericht verhängt wird…
Dürfte eine einstweilige Verfügung eines AG dennoch nicht hilfreich sein, auch wenn es ums FA geht?
*wink*
Reiko
Hi Reiko,
Aha, aber ansonsten dürfte es doch stimmen, oder? Da ein
Pfändungsbecheid normalerweise ja vom Amtsgericht verhängt
wird…
Dürfte eine einstweilige Verfügung eines AG dennoch nicht
hilfreich sein, auch wenn es ums FA geht?
In D sind in AO-Sachen (Steuern und Abgaben) die FA´s und die Hauptzollämter die Vollstreckungsbehörden.
Sie unterhalten ihre eigenen Vollstreckungsstellen (oder mehrere FA „teilen“ sich eine).
Deshalb werden die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen in Steuerangelegenheiten von den FA selbst erlassen und nicht von den AG.
Hier ist also nur der Finanzrechtsweg gegeben.
*zurückwink*
Undine