Genehmigung für Gartenhaus?

Ein Ehepaar besitzten seit ca. 2 Jahren einen Garten.
(Grundstück gekauft).

( Diese Grundstück ist außerhalb,und eigentlich als Ackerland glauben sie eingetragen). ca.1900m2

Auf diesem Grundstück steht ein großes
Gartenhaus ,das auch bald einfällt.( CA. 5m-7m, gemauertes, 70 Jahre alt, bestimmt), Und an diesem Haus, war ein kleiner Anbau, den sie aber
abreißen mußten, da es einfach eingefallen war.( Ca. 3m-5m).

Nun möchten sie an diese Stelle ein neues Gartenhaus ( eins aus dem
Baumarkt 3m-5m) kaufen, und es als Gartenhaus nutzen, das man die
Kinder hinlegen kann oder auch mal was kochen und so halt.

Nun hat denen jemand gesagt, das sie dafür eine Baugenehmigung
brauchen.
Problem ist auch sie wissen nicht richtig, ob die damals denen
der Garten gehört hat, dieses Haus und den Anbau schwarz gebaut
haben.
Fragen: Brauchen sie für eignes
Grundstück Baugenehmigung???
Was wäre wenn es Schwarzbau ist??
Wo kann man sich beraten lassen?
Was ist richtig, zu handeln oder
verhalten? Dürfen die eine Baugenehmigung ablehnen, wenn ja, warum?
Ein Bauer, hat den Acker neben an, meint" Wo kein Kläger, auch kein
Richter… Stellt es einfach hin"
Nur so ein Haus ist nicht grad billig.
Kann denen jemand helfen??? Oder Tipps geben, wo eine anlaufstelle wäre, ohne das es gleich Konsiquenzen gebe??

Dankeschön

Ps. Gartennachbar auch eins wollt, hatten die von bauamt auch erst nein gesagt. Aber dann doch genehmigt bekommen.

Hallo,

ich empfehle Dir auf jeden Fall, einen Bauantrag zu stellen.

Meines Wissens nach kann nur ein Garten-Häuschen mit eine höchsten Fläche von 6 m² ohne Auantrag gebaut werden. Alles was darüber geht ist Bauantrag-Pflichtig.

Die Sache mit kein Kläger=kein Richter geht solange gut, bis das angrenzende Grundstück oder Haus verkauft wird. Dann kann sich der Wind drehen. Und dann kann es teuer werden.

Ein Bauantrag für ein Gartenhäuschen kostet in der Regel abhängig von der Gemeinde zw. 50 und 100 Euro.

Aber dann bist Du auf der sicheren Seite. Niemand kann Dir dann etwas anhaben.

Gruß
Edgar

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Hallo!

Ps. Gartennachbar auch eins wollt, hatten die von bauamt auch
erst nein gesagt. Aber dann doch genehmigt bekommen.

Wenn das jetzt ein konkreter Fallwäre, wovon ich natürlich nicht ausgehe, könnte man wohl sagen: Wenn Nachbar Genehmigung bekommen, dann wohl auch Genehmigung notwendig gewesen. Wenn Vorhaben genehmigungspflichtig, kann Bauamt jederzeit Abriss verfügen.

das problem heisst in dem fall „aussenbereich“. da ist es alles andere als einfach eine baugenehigung zu bekommen, wenn der bau NICHT land- oder forstwirtschaftlichen zwecken dient.

zudem gibt es in jedem bundesland andere vorschriften und du sagst leider nicht, in welchem das gartenhaus entstehen soll.

also am besten direkt beim örtlichen bauamt nachfragen.

zu schwarzbau sollte man niemanden raten, das kann verdammt teuer werden. die einen haben eben glück und riskierens, die anderen ziehen dann den schwarzen peter.

viele grüße
tanja

Danke,

Bayern/ Unterfanken

Das Problem mit dem Schwarz_bau, sie wissen eben nicht, ob das Haus was ja noch steht einer ist. Net das die dann einen auf den Deckel bekommen, was der vorbesitzer gemacht hat. Wenn die auf das Bauamt gehen, und einen Antrag stellen----und die dann sagen–ja, moment da steht ein schwarz gebautes Haus drauf. Dafür kann ja, das Ehepaar ja nichts.

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Eigentlich ist die Sache doch ganz einfach. Man geht zum Bauamt und fragt nach! Denn wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist, werden die das schon sagen. Und wenn nicht, na ja, warum sollte man dann nicht einfach eine beantragen? Eines ist doch klar: Bauen ohne Baugenehmigung kann ein verdammt teurer Spaß werden und viel Ärger bringen.

Levay