darf man das Motorrad einfach auf dem normalen Fußweg parken, wenn noch ausreichend Platz für Fußgänger, Kinderwagen etc. besteht? Einfach so seitlich, wie ein Fahrrad eben auch? Ich meine keine Fußgängerzone (da hatte ich schon ein Knöllchen *grr*)…
Und muss man dabei eine Richtung beachten, wie die Autos auf der Straße (also nicht gegen Fahrtrichtung hinstellen)?
darf man das Motorrad einfach auf dem normalen Fußweg parken,
Im Gegensatz zum Fahrrad ist ein Motorrad ein Kraftfahrzeug und darf deswegen nur dann auf dem Fußweg geparkt werden, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist (Schild, weiße Markierung auf dem Boden).
Nein, das darf man eigentlich nicht. Wird aber z.B. in
Berlin
regelmaessig geduldet - wenns nicht behindert…
Hi,
naja, fast. Mir haben die Hüter der Ordnung schon mal einen
grünen Zettel an den Lenker geknüllt und 15,- wurden fällig.
Lediglich abschleppen können sie nicht direkt, da die
Motorräder idR so stehen, dass keine Behinderung eintritt.
Wenn man also zwischen den Bäumen steht (bzw. unterm Balkon)
und keine Türen, Wege etc. zustellt, gibts max. ein
Knöllchen, aber abschleppen wäre rechtswidrig. Ausnahme: das
Motorrad wurde über eine Saison schon 3x mit Knöllchen
bedient und der Halter ändert nichts, dann kann auch aus
Spezialprävention abgeschleppt werden.
darf man das Motorrad einfach auf dem normalen Fußweg parken,
wenn noch ausreichend Platz für Fußgänger, Kinderwagen etc.
besteht? Einfach so seitlich, wie ein Fahrrad eben auch? Ich
meine keine Fußgängerzone (da hatte ich schon ein Knöllchen
*grr*)…
übrigens, auch Fahrräder werden dort nur geduldet. Eigentlich müssten die auch an den Straßenrand. Nur will die dort keiner haben, wegen schon so zuwenig Parkplätze.
übrigens, auch Fahrräder werden dort nur geduldet. Eigentlich
müssten die auch an den Straßenrand. Nur will die dort keiner
haben, wegen schon so zuwenig Parkplätze.
Das stimmt nicht, gerade hat sich die Stadt Oldenburg durch fast alle Instanzen geklagt, weil sie das Abstellen von Fahrrädern auf dem Bürgersteig am und auf dem Bahnhofsvorplatz verbieten wollte.
Immer abgeschmettert. Fahrräder dürfen auf öffentlichen Wegen immer abgestellt werden, wenn sie den Durchgang nicht unzumutbar einengen. und ein explizites Verbot ist laut StVO gar nicht möglich.
Gruß
Werner