'Vorfahrt achten' an parallelen Spuren

Hi.

Eine Straße habe in einer (!) Fahrtrichtung zwei Spuren, getrennt durch getrichelte Linien.
Beide Spuren waren aber zuvor (baulich) getrennt, da sie aus verschiedenen Zubringern kommen. An der rechten Spur steht an der Stelle ein „Vorfahrt achten“-Schild, an der die beiden Spuren erstmalig durch die gestrichelte Linie aneinandergrenzen. Sonst gibt es keine Verkehrszeichen.

Was bedeutet das für ein Fahrzeug auf der rechten Spur?
Muss er einem Spurwechsel eines Fahrzeugs der linken Spur Vorrang gewähren?
Wenn ja: Steht das nicht im Widerspruch zur Vorfahrt beim Spurwechsel?
Wenn nein: Welchen Sinn hat dann das Schild (außer ein „Vorsicht!“)?

☼ Markuss ☼

Versuch einer Skizze:

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Hallo,

Was bedeutet das für ein Fahrzeug auf der rechten Spur?
Muss er einem Spurwechsel eines Fahrzeugs der linken Spur
Vorrang gewähren?
Wenn ja: Steht das nicht im Widerspruch zur Vorfahrt beim
Spurwechsel?
Wenn nein: Welchen Sinn hat dann das Schild (außer ein
„Vorsicht!“)?

genau diesen. Wer auf der linken Spur kommt, muß nach dem Ende der durchgezogenen Linie rechts fahren, während der Rechtsfahrer nicht schneller fahren darf als der Linksfahrer und möchte u.U. auf die linke Spur wechseln. Damit bei diesem Kuddelmuddel nicht übermäßig viele Unfälle passieren, will man mit diesem Schild zusätzliche Aufmerksamkeit auf die Situation lenken.

Innerhalb geschlossener Ortschaften betrifft diese Porblematik insbesondere den Schwerlastverkehr, der mitunter dazu neigt, die Spur sehr eloquent und ohne Rücksicht auf Verluste zu wechseln. Insofern ist mal die Frage, wer zu erhöhter Aufmerksamkeit angeregt werden soll.

Gruß,
Christian

Hallo,

Nach der Skizze müsste der Punkt wo die bauliche Trennung endet als Einmündung der rechten auf die Linke Straße aufgefasst werden. Das halte ich schon für terminologisch schwierig, da die „Einmündung“ hier auf eine Spur erfolgt, die gar nicht von Teilnehmern der anderen Straße befahren werden kann.
Vorrang muss danach aber nur Teilnehmern bewährt werden, die genau an dieser Stelle die Spur wechseln wollten.
Sobald ich das Schild passiert habe, befinde ich mich selbst auf der „vorfahrtsberchtigten“ Straße.
Soweit ich das erkennen kann, besteht nach der StVO gar keine Möglichkeit bei parallelen Fahrtstreifen einen Vorrang untereinander zuzuweisen, auf jeden Fall nicht mit diesem Schild, das ausdrücklich für Einmündungen und Kreuzungen vorgesehen ist.
Im weiteren Verlauf der Straße muss also auf der rechten Spur der linken keine Vorfahrt mehr gewährt werden.

Gruß
Werner.

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ERGÄNZUNG
Hallo nochmal.

Ort des Geschehens:
Eine große Kreuzung, die teilweise untertunnelt ist.
Die linke Spur taucht unter der Kreuzung durch, die rechte führt oberirdisch über die Ampelkreuzung. Hinter der Kreuzung treffen sich wieder beide Fahrbahnen.
Und dort steht eben dieses Schild, was mich jedesmal verwirrt.

☼ Markuss ☼