Guten Tag,
es geht um den Hauskauf über eine Zwangsversteigerung mit eingetragenem Wohnrecht in Abt. II.
Der Eigentümer bewohnt das Haus, jedoch ist das Haus von den Versorgern wie Strom und Wasser getrennt.
Für den Vater des Eigentümers, welcher im Pflegeheim lebt besteht ein lebenslanges Wohnrecht im Haus.
Die Fragen, angenommen man wird Eigentümer des Hauses und übernimmt die Pflicht des Wohnrechtes:
Wenn der Inhaber des Wohnrechtes nicht im Haus wohnt (auch anderer Meldewohnsitz), muß dann trotzdem der Wohnraum bereit gehalten werden und muß der Wohnrechtinhaber einen Schlüssel haben um jederzeit Zugang zu haben?
Angenommen man bewohnt als neuer Eigentümer das Haus nicht,also benötigt man auch keinen Strom bzw. Wasseranschluß. Wenn der Wohnrechtinhaber die Wohnung nutzen möchte, ist man dann als Eigentümer verpflichtet diese Medien herzustellen (da im Moment ja nicht vorhanden)?
Angenommen man bewohnt als neuer Eigentümer das Haus, weil der Wohnrechtinhaber ja in diesem Fall in einem Pflegeheim wohnt und er kommt doch plötzlich zurück, welche Räumungsfrist hat man als Eigentümer?
Soweit mir bekannt ist Wohnrecht nicht übertragbar. Angenommen der Wohnrechtinhaber nimmt eine Pflegeperson bei sich auf um wieder in der Wohnung wohnen zu können, ist das für ihn möglich?
Wenn der Wohnrechtinhaber von seinem Wohnrecht Gebrauch macht, wer muß dann die Betriebs- und Nebenkosten bezahlen?
Die Fragen sind mir sehr wichtig, ich hoffe dankbar auf aufschlußreiche Antwort.
Vielen Dank, Sebastian