Hallo Experten,
könnte ein Eigentümer sich bei einer Wohnungseigentümerversammlung durch seinen Mieter vertreten lassen, wenn er diesem eine schriftliche Vollmacht dafür gäbe?
Wäre es rechtens, wenn der Verwalter (und Versammlungsleiter) diese Vollmacht nicht akzeptierte, mit der Begründung, ein Eigentümer könne sich nur durch einen anderen Eigentümer, den Verwalter oder einen Verwandten in gerader Linie vertreten lassen?
Wären bei einer solchen Versammlung gefasste Beschlüsse überhaupt gültig oder könnte der Eigentümer, dessen Vollmacht nicht akzeptiert wurde, diese Beschlüsse anfechten?
könnte ein Eigentümer sich bei einer
Wohnungseigentümerversammlung durch seinen Mieter vertreten
lassen, wenn er diesem eine schriftliche Vollmacht dafür gäbe?
Ja.
Wäre es rechtens, wenn der Verwalter (und Versammlungsleiter)
diese Vollmacht nicht akzeptierte, mit der Begründung, ein
Eigentümer könne sich nur durch einen anderen Eigentümer, den
Verwalter oder einen Verwandten in gerader Linie vertreten
lassen?
Nein. Es sei denn, etwas derartiges stünde in der Teilungserklärung.
Wären bei einer solchen Versammlung gefasste Beschlüsse
überhaupt gültig
Ja
oder könnte der Eigentümer, dessen Vollmacht
nicht akzeptiert wurde, diese Beschlüsse anfechten?
hallo zusammen,
kann mir einer sagen ob es für die antworten auch eine rechtsgrundlage gibt? habe nämlich genau diesen fall, daß mein bruder als mieter auf der etv ausgeschlossen wurde.
danke
gruß
lars
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