Hallo,
Person A parkt fast täglich auf einem öffentlichen Parkplatz seinen Mittelklasse-Kombi ab. Dieser Parkplatz hat ein paar Aussenlücken die kleiner sind als die anderen. Person A stellt sich regelmäßig auf eine Lücke neben der Aussenlücke. Im Endeffekt könnte man optisch denken es werden 2 Lücken belegt - auf die kleinere passt vielleicht ein Smart - mehr nicht. Machmal steht Person A auch auf der kleineren Lücke und belegt die größere Lücke teilweise mit.
All dies missfällt Person B. Diese heftete eine Nachricht an das Auto von Person A mit ein paar Beschimpfungen. Person A reagierte nicht - wie auch - und ignorierte das ganze. Person B steckte an das Auto erneut eine Nachricht, diesmal einen Brief, benannte sich namentlich und stellte fest, dass es seit Monaten täglich kontrolliere wie Person A parke und darüber Buch führe und dies immer von 3 weiteren Zeugen unterschreiben lasse (!?). Und dass Person B solange weiter kontrolliere bis Person A einen Gerichtsprozess am Hals habe oder wegen einer Ordnungswidrigkeit / Straftat Punkte bekomme.
Nun, erstmal ist das ja irgendwie witzig … aber weiter gedacht hat es auch was bedrohliches.
Daher Fragen:
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Ist es überhaupt in irgendeiner Form strafbar so zu parken ? Also auf bzw. neben den Linien bzw. so dass augenscheinlich 2 Lücken belegt sind ?
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Ist das was Person B veranstaltet eine Art Bedrohung / Belästigung ?
Kann man mit einer Anzeige Ruhe schaffen ?
Person A wird sicher nicht mehr auf den Aussenlücken parken. Irgendwie bleibt das bedrohliche Gefühl jedoch haften das Person B nicht irgendwo aus der Hecke springt …
Hilfe !
Hallo,
Ist es überhaupt in irgendeiner Form strafbar so zu parken ?
Also auf bzw. neben den Linien bzw. so dass augenscheinlich 2
Lücken belegt sind ?
Strafbar natürlich nicht. Aber die Linien begrenzen ganz deutlich die Parkplätze. Es ist daher nicht zulässig, auf 2 Plätzen, auch wenn der andere kleiner ist, zu parken. Auf dem kleineren können jeder Zeit zB. ein Smart oder auch Zweiräder parken. Also besser einfach immer innerhalb des großen Parkplatzes bleiben.
Hier bekommt man übrigens kein Gerichtsverfahren, sondern einen Bußgeld.
Ist das was Person B veranstaltet eine Art Bedrohung /
Belästigung ?
Kann man mit einer Anzeige Ruhe schaffen ?
Nein, das Drohen mit einer Anzeige ist grundsätzlich keine rechtswidrige Handlung und somit keine Nötigung gem. § 240 StGB, da der Drohende die Anwendung eines rechtsstaatlichen Mittels ankündigt.
Hier kommt hinzu, dass eine „Anzeige“ ohnehin ganz offensichtlich keinen Erfolg hätte, da das Parken zwar ggf. straßenverkehrsrechtlich rechtswidrig, keinesfalls jedoch strafbar ist.
Drohen könnte man allerhöchstens mit einer Mitteilung an die Straßenverkehrsbehörde. Dies ist jedoch wiederum ein rechtsstaatlich einwandfreies Handeln, da die Behörde ja selbst erkennt, ob Anlass zu Handeln da ist oder nicht.
Gruß
Dea
Hi,
es gibt da eine Verordnung, dass man nicht unnötig Parkraum verschwenden darf.
Meine Frau hatte mal so ein Knöllchen an der Scheibe.
Gibt übrigens kein Bußgeld, sondern nur eine Strafe wegen Ordnungswidrigkeit… also noch weniger… also einfaches knöllchen wegen Falschparkens.
Man sollte sich über solche Mitmenschen keine Gedanken machen.
Selbsternannte „Ordnungshüter für den ruhenden Verkehr“ sollten in den Amtsstuben nur belächelt werden.
Man wird zwar mal eine Ordnungskraft hinschicken, um zu kontrollieren, ob da wirklich einer immer mehrere Plätze belegt… mehr gibts aber nicht.
Man stelle sich z.B. eine kleine Gruppe aus älteren erwerbslosen Personen vor, die sich selbst eine neue Aufgabe gesucht haben.
Klartext: Ein paar schrullige Rentner, die sich wichtig machen wollen.
Eine Gefahr würde ich darin nicht unbedingt sehen.
Ignorieren und die zukünftigen Zettel einfach ungelsen in den nächsten Papierkorb werfen… vermeidet unnötige Magenbeschwerden wegen Ärger.
Gruß
BJ
Belästigung wegen angeb. Falschparkens/OT Trabbi
Ok, tut hier zwar nix zur Sache, aber ich habe es selbst mal erlebt das ein Trabbi es geschafft hat, insgesamt 5 Parkplätze gleichzeitig zu belegen-keine Ahnung wie er das hingekriegt hat.
Ciao
Wolfgang
Ok, tut hier zwar nix zur Sache,
Stimmt
aber ich habe es selbst mal
erlebt das ein Trabbi es geschafft hat, insgesamt 5 Parkplätze
gleichzeitig zu belegen-keine Ahnung wie er das hingekriegt
hat.
Versteh ich nicht: Du hast es erlebt aber weisst nicht wie er es hingekriegt hat???
DM
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OT: LÖsung Trabbi 
Hi,
entweder es war in Luxemburg, Esch Alzette links vom Bahnhof… da schafft man das ohne große Anstrengung, da dort die Buchten sehr klein aufgezeichnet sind
oder
die Parplätze waren in V-Form angerodnet und der Trabbi stand direkt im vordern Bereich der Buchten quer.
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Dabei hätte er auch 6 Plätze „einnehmen“ können *g*
Schon das Überschreiten der einzelnen Parkfläche gilt als Belegung der anderen Parfläche.
Bei entsprechend kritischer Auslegung des Ordnungshüters gibts dann auch ein „5er-Knöllchen“ 
Wink
BJ
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Nenene
Bei entsprechend kritischer Auslegung des Ordnungshüters gibts
dann auch ein „5er-Knöllchen“ 
Nicht mal bei kritischster Auslegung - denn es waere Tateinheit…
DM
Hallo!
Person Z könnte in der Vergangenheit einen ähnlichen Fall erlebt und folgendermassen reagiert haben:
Brief an Person X, hier analog zu „B“ im Beispielfall mit folgendem Inhalt: "…durch das wiederholte Anbringen schriftlicher Nachrichten durch Sie an meinem Fahrzeug in offenbar rüder Art und Weise wurden das Scheibenwischerblatt sowie das zugehörige Gestänge beschädigt. Hiermit fordere ich Sie auf, den durch Sie verursachten Schaden in Höhe von X Eur (Kostenvoranschlag liegt bei) innerhalb der nächsten 14 Tage durch Überweisung auf folgendes Konto zu begleichen: Konto…
Bei Nichtbezahlung behalte ich mir eine Strafanzeige gegen Sie vor.
Zudem fordere ich Sie auf, in Zukunft keine Nachrichten irgendwelcher Art mehr an meinem Fahrzeug anzubringen.
MfG,
Z".
Das könnte Wunder gewirkt haben…
Grüße,
Mathias, der kein Anwalt ist und keine Haftung für obige Aussagen oder daraus resultierenden Folgen übernehmen wird.
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