Hallo,
was wurde eigentlich nach der Wiedervereinigung aus den Richtern der DDR? Wurden diese alle als Richter in den neuen Bundesländern übernommen?
Und wie sieht es mit den DDR-Staatsanwälten und den Volkspolizisten aus? Wie hat man das damals rechtlich geregelt?
Hallo,
obwohl ich über das Schicksahl der DDR Richter, etc. keine konkrete Kenntnis habe, wurden diese sicherlich nicht übernommen.
Das liegt einerseits daran, dass diese nun einmal mit dem Rechtssystem nicht vertraut waren (so hat sich z.B. das ZGB doch dogmatisch deutlich vom BGB unterschieden). Das wäre in etwas so, als wenn man österreichische Richter, deren Rechtssystem dem bundesdeutschen näher liegt, auf bundesdeutsche Stellen gesetzt hätte, was nicht möglich ist.
Zudem setzt die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz, das ja nun auch in den neuen Bundesländern galt, ein Studium an einer bundesdeutschen Hochschule sowie eine entsprechende Referendarsausbildung an bundesdeutschen Gericht voraus, abgesehen von zwei bundesdeutschen Examina.
Zudem gab es Anfang der 90er Jahre eine massive Einstellungswelle für Richter, Staatsanwälte etc. für die neuen Bundesländer, bei der bundesdeutsche Juristen eingestellt wurden. Auch das zeigt, dass hier die bestehenden Richter wohl nicht übernommen wurden.
Lasse mich hier aber auch gerne eines Besseren belehren.
Gruß
Dea
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Hallo Michael,
was wurde eigentlich nach der Wiedervereinigung aus den
Richtern der DDR? Wurden diese alle als Richter in den neuen
Bundesländern übernommen?
Und wie sieht es mit den DDR-Staatsanwälten…aus
Nein. Richter und Staatsanwälte wurden erst einmal in ein Probedienstverhältnis übernommen. Zudem mussten Sie sich einer Überprüfung durch Ausschüsse unterziehen. Richter die in der DDR-Justiz für politisches Strafrecht zuständig waren oder in herausgehobener Position beschäftigt waren, wurden in der Regel gar nicht erst in ein Probeverhältnis übernommen.
Und wie sieht es mit …den
Volkspolizisten aus?
Bei der Polizei gab es keine geregelte Überprüfung. Es wurde meiner Kenntnis nach höchsten eine Überprüfung auf Stasi-Tätigkeit veranlasst, wenn später eine Übernahme in den Beamtenstatus anfiel.
mit besten Grüßen
Steffen B.
Zudem setzt die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen
Richtergesetz, das ja nun auch in den neuen Bundesländern
galt, ein Studium an einer bundesdeutschen Hochschule sowie
eine entsprechende Referendarsausbildung an bundesdeutschen
Gericht voraus, abgesehen von zwei bundesdeutschen Examina.
Hi,
das ist aber kein Grund, da die „Ossis“ mit ihrem „Dipl.iur.“ auch in Dienstverhältnisse treten konnten, die einem „Wessi“ mit „ass.iur.“ vorbehalten waren. Viele Rechtsanwälte und Amtsrichter sind weiterhin nur „dipl.iur.“ auch an vielel Gerichten gibt es weiterhin Ostrichter (bspw. am Finanzgericht Berlin/Brandenburg ist m.E. sogar der Vizepräsident ein „Ossi“) und auch an den VerfGH der 5nbL sind oftmals „Ossis“.
vgl. „Überleitungsregelung für Diplom-Juristen nach Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 8 y - ff), gg) und hh) des Einigungsvertragsgesetzes vom 23.9.1990 (BGBl. II S. 885)“
Mfg vom
showbee
Hallo
Und wie sieht es mit den Volkspolizisten aus?
Bei der Polizei gab es keine geregelte Überprüfung. Es wurde
meiner Kenntnis nach höchsten eine Überprüfung auf
Stasi-Tätigkeit veranlasst, wenn später eine Übernahme in den
Beamtenstatus anfiel.
Aber sicher gab´s da geregelte Überprüfungen. Jeder Volkspolizist wurde mehrfach „durchleuchtet“ hinsichtlich offizielle/inoffizieller Tätigkeit für das MfS. Dabei sind etliche aus dem Dienstverhältnis entlassen worden. Der Rest wurde regelmäßig ins Beamtenverhältnis übernommen - bis auf Kollegen, die aus Altersgründen nicht mehr verbeamtet wurden - die wurden dann weiter nach BAT/Ost bezahlt.
Dachsgruß
Viel interessanter wäre wohl die Frage, was mit den vielen 100.000en Richtern und Beamten, die als funktionaler und aktiver Boden die Voraussetzungen für ein menschenverachtendes Gewaltregime zwischen 1935 und 1945 geschaffen haben, passiert ist. Bei den zahlreichen Richtern der damaligen Zeit sei noch zu erwähnen, dass diese für Bagatelldelikte wie Diebstahl häufig Todesstrafen verhängt haben. Fast das gesamte Beamtentum und die Richterschaft wurden in die BRD mit dem Grundgesetz, wie es fast unverändert bis heute besteht übernommen. Viele undemokratische und willkürliche Handlungen der Staatsorgane in der heutigen BRD finden in dem personellen Aufbau der Ministerien und des Beamtentums seit 1950 ihre Beantwortung. So lässt sich auch die Frage beantworten, warum die heutige BRD weltweit eine unrühmliche Spitzenposition einnimmt. Und zwar die der Telefon-, E-Mail- und Internetbespitzelungen sowie privater Wohnraumüberwachungen gegen die Bürger durch Beamte. So werden mittlerweile überführte Ladendiebe wochenlang durch Beamte telefonüberwacht.
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Nachgefragt
Aber warum wurden dann eigentlich nicht alle Richter übernommen? Entweder man ist befähigt zum Richteramt oder nicht.
Ich weiß, dass damals so händeringend bundesdeutsche Richter gesucht wurden, dass die Einstellungsvoraussetzungen in den neuen Bundesländern bis auf 7 Punkte im 2. Examen runtergesetzt wurden.
Warum wurden dann nur ein Teil übernommen und anscheinend ein großer Teil mit neuen Richtern ersetzt?
Aber warum wurden dann eigentlich nicht alle Richter
übernommen? Entweder man ist befähigt zum Richteramt oder
nicht.
Hi,
das kann ich auch nicht beantworten, aber eine Vermutung
hätte ich: fdGO = freie demokratische Grundordnung und deren
Anerkennung als Einstellungsvoraussetzung in ein Richteramt
gem. § 9 Nr. 2 DRiG. Gerade bei vielen sehr rot angehauchten
Richtern dürfte es daran gefehlt haben. Insoweit würde ich
ggf. sogar Wetten annehmen, dass speziell im Strafrecht und
im öffentlichen Recht weniger übernommen wurden. Wohl mehr im
Sozial-, Arbeits- und Zivilrecht.
mfg vom
showbee
Volkspolizisten
Hallo DagobertDachs,
Aber sicher gab´s da geregelte Überprüfungen. Jeder
Volkspolizist wurde mehrfach „durchleuchtet“ hinsichtlich
offizielle/inoffizieller Tätigkeit für das MfS.
Das war mir neu. Nach Info einer befreundeten Kripo-Beamtin fielen Anfragen für „normale“ VP`s nur bei geplanten Übernahmen in das Beamtenverhältnis an.
Das ich da nun für das nächste Gespräch mit der Freundin vorbereitet bin, wäre es natürlich hilfreich wenn Du für mich ein entsprechendes Landesgesetz parat hättest. Muss ja irgendwo geregelt gewesen sein.
mit besten Grüßen
Hallo Nasenbär
. So lässt sich auch die Frage beantworten, warum
die heutige BRD weltweit eine unrühmliche Spitzenposition
einnimmt. Und zwar die der Telefon-, E-Mail- und
Internetbespitzelungen sowie privater Wohnraumüberwachungen
gegen die Bürger durch Beamte. So werden mittlerweile
überführte Ladendiebe wochenlang durch Beamte
telefonüberwacht.
wie kommst Du den auf dieses schmale Brett? Ist es „einfach nicht wissen“ (dann könnte ich Dir helfen) oder Bösartigkeit (dann mag ich mich damit nicht mehr beschäftigen)?
„Gib mal Butter bei die Fische!“
Dachsgruß
Hallo Steffen,
Das war mir neu. Nach Info einer befreundeten Kripo-Beamtin
fielen Anfragen für „normale“ VP`s nur bei geplanten
Übernahmen in das Beamtenverhältnis an.
Das ich da nun für das nächste Gespräch mit der Freundin
vorbereitet bin, wäre es natürlich hilfreich wenn Du für mich
ein entsprechendes Landesgesetz parat hättest. Muss ja
irgendwo geregelt gewesen sein.
mit besten Grüßen
jeder „normale Volkspolizist“ wurde nach einer Überprüfung(wenn die denn bestanden wurde) ins Beamtenverhältnis übernommen (es sei denn, er war zu alt). Welche gesetzlichen Regelungen es dafür gab - sorry, ist lange her, Personalakte nicht vorliegend
und insgesamt war es „eine wilde Zeit“ damals…
Dachsgruß
So lässt sich auch die Frage beantworten, warum
die heutige BRD weltweit eine unrühmliche Spitzenposition
einnimmt. Und zwar die der Telefon-, E-Mail- und
Internetbespitzelungen sowie privater Wohnraumüberwachungen
gegen die Bürger durch Beamte. So werden mittlerweile
überführte Ladendiebe wochenlang durch Beamte
telefonüberwacht.
Klar! und wenn ich hier „Bombe“ schreibe liest sofort der BND mit… Mensch, laß die bekloppten Privatsender mit deren Krimis Krimi sein, aber verwechsle das nicht mit der Realität!
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Hallo,
na es ist schon merkwürdig…
1945 bis heute blieben in den westlichen „Besatzungs-Zonen“ mehr als
50 % der Richter im Amte…
Auf dem Gebiete der ehemaligen DDR blieben mehr als 70 % der Richter
„auf der Strecke“…
1945 bis heute blieben in den westlichen „Besatzungs-Zonen“
mehr als 50 % der Richter im Amte…
Auf dem Gebiete der ehemaligen DDR blieben mehr als 70 % der
Richter „auf der Strecke“…
Hallo,
ich kann die Zahlen nicht prüfen, aber zu bedenken ist doch, dass 1945ff. in der BRD keine Möglichkeit bestand Richter „herzuzaubern“. Es gab einfach keine, nicht im Westen und nicht im Osten. In der Phase 1990ff. bestand indes die Möglichkeit Richter aus dem Westen in den Osten zu bringen.
Ansonsten: nicht alle Richter in 3.Reich / DDR haben das Recht gebeugt und Recht pervertiert. Es gab auch viele Beispiele wo gerade Richter an unteren Gerichten sich haben nicht vom System einnehmen lassen. Insoweit ist es recht interessant auch mal in Urteile des RG zu lesen. Die wenigsten Urteile tragen da wirklich klare Nazi-Züge. Die meisten sind schlichweg „normal“. Ich habe leider keine Urteilssammlung von Urteilen aus der Zivil- oder Strafgerichtsbarkeit der DDR, aber auch hier gehe ich davon aus, dass die Großzahl der Verfahren völlig unpolitisch war und es einfach um Kauf, Arbeit, Miete, Familie, Erben, Raub, Diebstahl, Mord etc. pp. ging.
Mfg vom
showbee
Hallo,
sooo???
Warum denn nicht???..
1945 gab es ja schließlich genug Deutschprachige ausgebildete
Juristen…
*Mal Anmerk das damals noch genügend deutschsprachige (aber halt nicht
„Deustche Staatsbürger“) vorhanden waren…*
1945 gab es ja schließlich genug Deutschprachige ausgebildete
Juristen… *Mal Anmerk das damals noch genügend deutschsprachige
(aber halt nicht „Deustche Staatsbürger“) vorhanden waren…*
Hi,
nunja, ich denke zum einen war das Bewußtsein nicht geschärft alles zu „bereinigen“, das Hauptaugenmerk lag wohl auch bei den Besatzern mehr darin die Sache wieder „zum Laufen“ zu bringen und lieber halbwegs rechtsstaatliche Einrichtungen zu gewährleisten und nicht alle zu kündigen und dann eine Barbarei zu haben. Im übrigen ist man nur dann befähigt Richter zu sein, wenn man Deutscher ist (§ 9 Nr. 1 DRiG). Ich denke dieser Passus ist schon laaaaange im Gesetz. Und bezüglich der Exil-Deutschen (auf die sprichst du ja an), ich denke kaum, dass es soviele jüdische ehemalige Mitbürger drängte zurück nach Deutschland zu kommen. Aus der Betrachtung ex-post war ja seit 1945 alles sicher, aber ex-ante aus New York betrachtet war die Sache wohl nicht so klar.
Insoweit halt ich meine Behauptung: 1990 waren gang andere Voraussetzungen gegeben als 1945.
Mfg vom
showbee
Hi
1945 gab es ja schließlich genug Deutschprachige ausgebildete
Juristen… *Mal Anmerk das damals noch genügend deutschsprachige
(aber halt nicht „Deustche Staatsbürger“) vorhanden waren…*
Es gab aber erstens beileibe nicht genug Juristen, die auch ausreichend qualifizierte Examina hatten, um in den Richterdienst eingestellt zu werden.
Zudem kann man die Justiz eines Landes nicht mit neu eingestellten Proberichtern am Laufen halten. Das klappt nicht mal in der Eingangsinistanz, geschweige denn der Berufungs- und Revisionsinstanzen. Es wurden zwar tatsächlich einige erfahrenere Richter eingestellt, die in der Weimarer Republik im Amt waren. Das hat aber lange nicht ausgereicht.
nunja, ich denke zum einen war das Bewußtsein nicht geschärft
alles zu „bereinigen“, das Hauptaugenmerk lag wohl auch bei
den Besatzern mehr darin die Sache wieder „zum Laufen“ zu
bringen und lieber halbwegs rechtsstaatliche Einrichtungen zu
gewährleisten und nicht alle zu kündigen und dann eine
Barbarei zu haben. Im übrigen ist man nur dann befähigt
Richter zu sein, wenn man Deutscher ist (§ 9 Nr. 1 DRiG). Ich
denke dieser Passus ist schon laaaaange im Gesetz. Und
bezüglich der Exil-Deutschen (auf die sprichst du ja an), ich
denke kaum, dass es soviele jüdische ehemalige Mitbürger
drängte zurück nach Deutschland zu kommen. Aus der Betrachtung
ex-post war ja seit 1945 alles sicher, aber ex-ante aus New
York betrachtet war die Sache wohl nicht so klar.
Insoweit halt ich meine Behauptung: 1990 waren gang andere
Voraussetzungen gegeben als 1945.
Das ist völlig richtig. Und es bestreitet ja nun auch wirklich niemand, dass die Entnazifizierung der Justiz hätte besser laufen können. Der Wille, Deutschland für den kalten Krieg zu rüsten und eine funktionierende Verwaltung zu haben, war doch stärker, aber jedenfalls die schlimmsten Fälle wurden rausgefiltert (mal abgesehen von einigern Lehrstühlen und das wurde 69/69 thematisiert).
Gruß
Dea
Zumindest akzeptierst Du ja schon mal meine Aussage, dass sowohl das Grundgesetz als auch der praktische Aufbau des Beamtentums in der BRD von Menschen konstruiert und realisiert wurde, die in einem absolut faschistischen und menschenverachtenden System aktiv mitgewirkt haben. Ergänzend sei hinzugefügt, dass natürlich auch wirkliche Demokraten/Antifaschisten im parlamentarischen Rat und im Beamtentum der Nachkriegszeit ihren Platz hatten. Das rechtsklerikale, antidemokratische Übergewicht war jedoch so groß, insbesondere auch durch den direkten Einfluss der Großindustrie auf den parlamentarischen Rat, dass letztlich das Grundgesetz, bei genauer Betrachtung, nicht die Voraussetzungen für ein Gesellschaftssystem liefert, in dem der Begriff Demokratie Legitimität genießen kann.
Was meine Behauptung, dass Ladendiebe mittlerweile wochenlang durch Beamte Telefonüberwacht werden, betrifft: Sicher wird nicht jeder entlarvte Ladendieb Telefonüberwacht. In den Fällen, in den die Polizei hinzukommt, wird dies leider mit steigender Tendenz - von dem absolut aufgeblähten und in seiner Maßlosigkeit an keinerlei Grenzen gebundenen Beamtentums - praktiziert. Es steht nirgends im GG geschrieben, dass das Beamtentum oder der mittlerweile überfette Polizeiapparat der BRD in auch nur der geringsten Weise, an gewissen Verhältnismäßigkeiten gebunden sein muss. Im Gegenteil, Privilegien über Privilegien und Immunitäten in Verbindung mit weit überhöhten Bezügen und ein verantwortungsloser Umgang mit öffentlichen Mitteln, weil keinerlei Haftung. Und dieser Zustand führte sogar dazu, dass viele Millionen Menschen in unserem Land, die jahrelang hart gearbeitet haben und unverschuldet von ihren Arbeitgebern (Konzernen) - trotz steigender Gewinne - entlassen wurden/werden, vom Staat (Beamtentum) enteignet werden und in die absolute Armut Hartz4 gepresst werden. Beamtentum in diesem Zusammenhang deshalb, weil Beamte in Zusammenarbeit mit einem entlarften Antidemokraten (Peter Hartz-Bestechung gegen Betriebsrat)diese antidemokratischen, weil nicht mehrheitsfähigen und menschenverachtenden Gesetze, entwickelt haben.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das
rechtsklerikale, antidemokratische Übergewicht war jedoch so
groß, insbesondere auch durch den direkten Einfluss der
Großindustrie auf den parlamentarischen Rat, dass letztlich
das Grundgesetz, bei genauer Betrachtung, nicht die
Voraussetzungen für ein Gesellschaftssystem liefert, in dem
der Begriff Demokratie Legitimität genießen kann.
Was für ein unglaublicher Schwachsinn!!!
Bitte nenne mir doch einmal konkret die Artikel des Grundgesetzes, in denen sich Deiner Meinung nach ein Defizit demokratischer Legitimität wieder spiegelt.
Ich bin sehr gespannt.
Dea
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