Hi Levay,
du kennst meine Art zu antworten und kannst die Qualität damit beurteilen. Nimm es als Denkanstoß.
Erlebnis:
Es gibt jahrelang 2 Firmen die den ähnliche Produkte herstellen und vertreiben.
Nenn wir sie einmal Bio Bequem und (Logo)+Bequem.(Namen leicht geändert)
Nun kommt es zum Rechtsstreit. Bio verlangt von (Logo) dass der Namenszusatz aufgegeben wird (Weitere Forderungen werden nicht erwähnt, da nicht von Intersse in diesem Fall)
(Logo)+Bequem kann nachweisen, dass das Wort „Bequem“ nie unabhängig vom Logo benutzt wurde. Das Logo wurde somit zum Namensbestandteil (sowie das „Bio“ bei der anderen Firma)
Das Gericht folgte dieser Argumentation und entschied, dass beide Namen nebeneinander bestehen dürfen, da eine Verwechselungsgefahr für Außenstehende nicht besteht.
Die Forderung des Klägers hatte nur deshalb keinen Erfolg, weil keine optische Ähnlichkeit der Namen bestand und die Beklagte immer ein Logo im Namen führte.
„Juris“ ist m.E. kein geschützter Begriff, da er einer anderen Sprache entstammt, die in der „Rechtswelt“ teilweise benutzt wird.
Wenn ich nun die „Originalschreibweise“ benutze und nicht die landesüblich angepasste, so entsteht dadurch kein Unterschied.
Von einer (gewünschten ?) Namensähnlichkeit wäre natürlich abzuraten.
Wenn die Firmen mit den Namen juris und iuris auftreten (ohne Zusätze)
wird der „zu spät gekommene“ wohl seinen Namen aufgeben müssen und alle Folgen aus diesem Versuch zu tragen haben.
Terra iuris jedoch stellt keine Namensähnlichkeit dar.
Der Suchbegriff im Internet z.B. beginnt mit einem verwechselungsfreien T und nicht mit einem i/j.
Ein eindeutiger Anfangshinweis auf einer geplanten Internetseite, wird einer anderen Firma, die diesen Begriff führt, gleich klarmachen, dass man sich von anderen abgrenzen möchte und eine Verwechselung nicht beabsichtigt ist.
Terra iuris, Homo juris, Fauna juris, Flora iuris…
Im Gedächtnis bleibt nicht der zweite, sondern der erste Namensteil.
Bei Juris GmbH besteht die Abgrenzung zu anderen Unternehmen durch die Gesellschaftsform, die auch immer zu führen ist. Nur für diese Namenskombination wird Schutz bestehen.
Gruß
BJ