hallo,
ich habe eine hoffentlich nicht zu komplizierte frage:
ich habe früher in deutschland gelebt, lebe jetzt in österreich. ich habe nun in deutschland einen zivilprozeß (es geht um die rückzahlung eines privaten kredites) gewonnen, die verurteilte person kann oder will allerdings nicht zahlen, wozu sie verurteilt wurde. welche handhabe habe ich nun von österreich aus, möglichst ohne die einschaltung eines deutschen anwaltes und ohne wieder nach deutschland reisen zu müssen (wegen der kosten), das geld doch noch zu erhalten? wie muß ich z.b. eine lohnpfändung o.ä. beantragen? wo bekomme ich informationen zu dem thema? (bei gericht konnte man mir wenig weiterhelfen.)
vielen dank im voraus!
martina
Hi!
Als erstes würde ich Dir raten einen Gerichtsvollzieher zu schicken! Ist meines Wissens erstmal die billigste Möglichkeit! Die Adressen erfährst du bei Gericht.
Sollte dann immer noch nicht bezahlt werden ist er imho verpflichtet seine Einkommensverhältnisse klarzulegen und dann hast du die nötigen Daten um eventuell Lohnpfändung durchzuführen!
Gruß
Bernd
Hallo,
nochmal genauer:
Als erstes würde ich Dir raten einen Gerichtsvollzieher zu
schicken! Ist meines Wissens erstmal die billigste
Möglichkeit! Die Adressen erfährst du bei Gericht.
zuständig ist der Gerichtsvollzieher am wohnort des schuldners, den kann man entweder direkt beauftragen, oder über die sog. Gerichsvollzieheraufträgeverteilerstelle (hm…tolles wort) bei dem Amtsgericht, in dessen einzugsbereich der schuldner seinen wohnort hat…
wenn sie wissen, wo der schuldner arbeitet, würde es sich auch lohnen, einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß (PfÜB) zu beantragen (Lohnpfändung) auch hier gilt wieder das Amtsgericht als zuständig, in dessen einzugsgebiet der schuldner wohnt.
Sollte dann immer noch nicht bezahlt werden ist er imho
verpflichtet seine Einkommensverhältnisse klarzulegen und dann
hast du die nötigen Daten um eventuell Lohnpfändung
durchzuführen!
die sogenannte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darf man erst beantragen, wenn der gerichtsvollzieher einen erfolglosen Pfändungsversuch unternommen hat und eine unpfändbarkeitsbescheinigung ausstellt. gleiches gilt beim PfÜB… hier muß der drittschuldner erklären, daß nix zu pfänden ist (kein pfändbares einkommen)…
für all das gibt es in deutschland vordrucke, die aber sicher auch irgendwo im netz rumschwirren!
Wichtiger Tipp: beantragen sie bei der Pfändung unbedingt Zinsen bis zur Beauftragung des Gerichtsvollziehers oder Beantragung des PfÜB betragsmäßig! also rechnen sie vom Tag ab dem Zinsen laufen bis zu dem Tag an dem die Pfändung ausgebracht wird den genauen betrag aus! die weiteren Zinsen sollten sie dann ab diesem Tag beantragen, da schuldner gern „vergessen“ diesen betrag zu zahlen … und der macht über kurz oder lang dann doch was aus.
viel erfolg
Daniel
Hallo!
Nur noch ein kurzer Tipp von mir hinsichtlich der Formulierung von Anträgen (Pfändung von Gegenständen, Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung…).
Es gibt ein kleines Büchlein mit dem Titel: „Schuldner zahlt nicht, was tun?“ aus dem WRS-Verlag (kostet ca. 25 DM), welches ich nur jedem empfehlen kann. Darin sind sämtliche Vorgehensweisen verständlich erklärt und entsprechenden Anträge bereits vorformuliert, so daß man sie nur noch abschicken muß. Vielleicht ist das ja was für Dich. Ob man es in Österreich auch bekommt, weiß ich nicht.
Liebe Grüße
Anja
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