Verpflichtung der Eltern

Wie lang ist eine alleinerziehende Mutter verpflichtet Ihr Kind zu unterstützen?

Angenommen ein 23 jähriger junger Mann wohnt bei seiner Mutter. Er hatte seine Berufsausbildung vor über einem Jahr erfolgreich abgeschlossen, hatte sich danach ein paar Monate mit Jobs herumgeschlagen - weigert sich allerdings fest zu arbeiten. Danach kam er sehr gut mit dem Arbeitslosengeld aus, zu hause hat er die Mutter weder im Haushalt noch finanziell unterstützt. Nehmen wir an, die Mutter hatte ihn dann überredet eine neue Ausbildung anzufangen - besser als zu Hause rumzusitzen…
Der fiktive Sohn hatte auch eine neues Ausbildungsstelle gefunden … allerdings nach einem halben Jahr stellt er fest, dass sein Lohn als Auszubildender geringer ist als das Arbeitslosengeld, welches er vorher (nach der ersten abgeschlossene Ausbildung) erhielt. Er erklärt seiner Mutter das er die 2.Lehre abbrechen will.
Er zahlt keine Unterstützung an die Mutter, keine „Kostabgaben“ - NICHTS. Er mochte also wieder/ weiterhin kostenlos bei Mama wohnen und mit dem Arbeitslosengeld sein Leben bestreitet (ohne Abgaben an die Mutter, sprich Telefon, Internet, essen Wäsche , Strom, Miete … usw …)

Wie lang ist die fiktive Mutter verpflichtet dem 23 jährigen fiktiven Sohn zu ernähren, wenn dieser sich weigert irgend etwas beizusteuern und er die Lehre abbrechen will und auch nicht aktiv auf Arbeitssuche ist?

Hallo erstmal.

Wie lang ist die fiktive Mutter verpflichtet dem 23 jährigen
fiktiven Sohn zu ernähren, wenn dieser sich weigert irgend
etwas beizusteuern und er die Lehre abbrechen will und auch
nicht aktiv auf Arbeitssuche ist?

Bei Unterhaltsangelegenheiten kommt es auf den Einzelfall an. Z.B. kann es sein, dass die erfolgreich absolvierte Erstausbildung wohl nicht ganz das Gelbe vom Ei war…
Aber rein tendenziell muss die Mutter keine Unterstützung mehr leisten. Vergleiche auch mit http://www.brennecke-partner.de/default.php?ID=45371…
http://www.brennecke-partner.de/main.php?Haft=1&ID=4…

Ein FA für Familienrecht dürfte hier aber der bessere Ansprechpartner

HTH
mfg M.L.

Vielen Dank erstmal!!

Aber es geht nicht darum ob die fiktive Mutter ihn bei seiner 2. Ausbildung unterstützen will oder nicht. Seine 1.Ausbildung wurde erfolgreich abgeschlossen, bei seiner 2. Ausbildung würde die Mutter ihn auch unterstützten. Nehmen wir allerdings an, dieser 23 jährige Sohn möchte die 2.Ausbildung abbrechen und weiterhin umsonst als arbeitsloser bei der Mutter wohnen, da er sich seines Arbeitslosengeldes sicher ist.
Hätte die fiktive Mutter irgend ein Recht den Sohn aus Ihrer Wohnung zu werfen?
Oder hat der fiktive 23 jährige Sohn bei Arbeitslosigkeit das Recht bei Ihr zu bleiben?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank erstmal!!
Haette die finktive Mutter irgend ein Recht den Sohn aus Ihrer
Wohung zu werfen?
Oder hat der fiktive 23 jaehrige Sohn bei Arbeitslosigkeit das
Recht bei Ihr zu bleiben?

Hi,
spätestens wenn es nachher zu Hartz IV kommt, werden Mutter und Sohn eine Bedarfsgemeinschaft.
Mutter sollte ihrem Sohn also möglichst schnell das Fliegen beibringen und ihn aus dem Nest werfen.

Vor allem sollte Mutter ihre Gratisleistungen einschränken wenn keine finanzielle Gegenleistung erbracht wird.
Erziehungsfehler können nicht mehr korrigiert werden - sollen es hier ja auch nicht.
Nun muss eine Einverständlichkeit hergestellt werden oder die „harte Schiene“ gefahren werden.

Rat geben ist hier leider nicht erlaubt - ich hätte da schon einige Ideen.
Grundtenor: Das Leben bei Mutti darf nicht mehr kostenlos sein und/oder der Zutritt zur Wohnung muss unmöglich gemacht werden… wenn sonst keine andere Möglichkeit des Einverständnisses mehr besteht.

Gruß
BJ

Grundtenor: Das Leben bei Mutti darf nicht mehr kostenlos sein
und/oder der Zutritt zur Wohnung muss unmöglich gemacht
werden… wenn sonst keine andere Möglichkeit des
Einverständnisses mehr besteht.

Vielen Dank aich an Dich !
Aber - dies ja ja genau die Frage. Hat der Sohn ein Recht darauf bei der Mutter zu wohnen? Oder darf die Mutter das Schloss wechseln und ihn rauswerfen? Wie ist das gesetzlich geregelt?

Hi Jasmin,


Hätte die fiktive Mutter irgend ein Recht den Sohn aus Ihrer
Wohnung zu werfen?

Hilft das weiter?
http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=10196
http://www.kanzlei-doehmer.de/Vollj_29.htm#Mangelfall

mfg Ulrich

Aber - dies ja ja genau die Frage. Hat der Sohn ein Recht
darauf bei der Mutter zu wohnen? Oder darf die Mutter das

Nein, hat er nicht. Die Mutter kann sich aussuchen, wie sie ihren sohn während der ersten Ausbildung unterstützt, entwede mit Geld oder mit Naturalunterhalt. Ist die erste Ausbildung abgeschlossen, kann sie den SOhn abnabeln, dann muß er sehen, wie er zurecht kommt.

Schloss wechseln und ihn rauswerfen?

Ja, das darf sie.

Aber - dies ja ja genau die Frage. Hat der Sohn ein Recht
darauf bei der Mutter zu wohnen? Oder darf die Mutter das
Schloss wechseln und ihn rauswerfen?

Im Zweifel kann man ja immer noch die ganz praktische Lösung wählen und als Eltern selber in eine neue Wohnung ziehen. :wink: