Hallo zusammen,
ein großes Möbelhaus sichert einem bei Küchenkauf eine Lieferzeit von 8-12 Wochen zu. Nach Vertragsabschluß(27.10.06) wird die Küche mit einer falschen Arbeitsplattengröße ca.12 Wochen später geliefert(18.01.07). Die zweite, fast 4 Wochen später angelieferte Arbeitsplatte (15.02.07) wird bei Einbau verschnitten. Der dritte zugesagte Termin (08.03.07) wird einen Tag vorher abgesagt, da dem Möbelhaus wieder eine falsche Arbeitsplattengröße geliefert wurde.
Der vierte Termin (26.03.07) liegt nun über 9 Wochen über dem zugesagten ersten Termin.
Die halb aufgebaute, „nutzungsbereite“ Küche wird vom Käufer nicht genutzt, da die Dunstabzugshaube und die Rückwandverkleidungen (Spritzschutz)fehlen, Spüle und Geschirrspüler Wasser verlieren aufgrund eines nicht richtig abgedichteten Rohrs, und der Herd umgetauscht werden soll. Dies wird beim Möbelhaus auch reklamiert.
Der Käufer nutzt während der ganzen Zeit die Möglichkeit bei seinen Eltern zu Essen, die direkt über Ihm eine Wohnung haben.
Im Vertrag ist eine Klausel enthalten „Möbelhaus X gerät ohne Mahnung nur in Verzug, sofern ein verbindlich zugesagter Liefertermin zu einem bestimmten Kalendertag überschritten wird. Für diesen Fall hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mind. 4 Wochen zu gewähren…“
Nun zu meinen Fragen:
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Was für Forderungen kann der Käufer aufgrund der Verzögerung dem Möbelhaus stellen?
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Kann der Käufer von seinem Vertrag ohne Rücktrittskosten zurücktreten und die Küche abholen lassen?
Viele Grüsse, Inma