Lieferverzögerung bei Küchenkauf

Hallo zusammen,

ein großes Möbelhaus sichert einem bei Küchenkauf eine Lieferzeit von 8-12 Wochen zu. Nach Vertragsabschluß(27.10.06) wird die Küche mit einer falschen Arbeitsplattengröße ca.12 Wochen später geliefert(18.01.07). Die zweite, fast 4 Wochen später angelieferte Arbeitsplatte (15.02.07) wird bei Einbau verschnitten. Der dritte zugesagte Termin (08.03.07) wird einen Tag vorher abgesagt, da dem Möbelhaus wieder eine falsche Arbeitsplattengröße geliefert wurde.

Der vierte Termin (26.03.07) liegt nun über 9 Wochen über dem zugesagten ersten Termin.

Die halb aufgebaute, „nutzungsbereite“ Küche wird vom Käufer nicht genutzt, da die Dunstabzugshaube und die Rückwandverkleidungen (Spritzschutz)fehlen, Spüle und Geschirrspüler Wasser verlieren aufgrund eines nicht richtig abgedichteten Rohrs, und der Herd umgetauscht werden soll. Dies wird beim Möbelhaus auch reklamiert.
Der Käufer nutzt während der ganzen Zeit die Möglichkeit bei seinen Eltern zu Essen, die direkt über Ihm eine Wohnung haben.

Im Vertrag ist eine Klausel enthalten „Möbelhaus X gerät ohne Mahnung nur in Verzug, sofern ein verbindlich zugesagter Liefertermin zu einem bestimmten Kalendertag überschritten wird. Für diesen Fall hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mind. 4 Wochen zu gewähren…“

Nun zu meinen Fragen:

  1. Was für Forderungen kann der Käufer aufgrund der Verzögerung dem Möbelhaus stellen?

  2. Kann der Käufer von seinem Vertrag ohne Rücktrittskosten zurücktreten und die Küche abholen lassen?

Viele Grüsse, Inma

Hallo,

Nun zu meinen Fragen:

  1. Was für Forderungen kann der Käufer aufgrund der
    Verzögerung dem Möbelhaus stellen?

  2. Kann der Käufer von seinem Vertrag ohne Rücktrittskosten
    zurücktreten und die Küche abholen lassen?

ich hab jetzt keinen Nerv, seitenlange Abhandlungen zu einem mehrfach durchgekauten Thema zu schreiben. Für den Anfang: FAQ:1152

Was ich Dir aber noch sagen möchte: Das, was Du geschildert hast, ist völlig normal. Ich warte noch auf den weltweit ersten nachgewiesenen Fall, in dem eine Küche pünktlich, vollständig und unbeschädigt ausgeliefert wurde.

Mit anderen Worten: Du kannst Dir sicher sein, daß der Hersteller die Thematik auch kennt und im Zweifel 23 verschiedene Formbriefe zur Hand hat. Bis Du da in irgendeiner Form weiterkommst, ohne direkt zum Anwalt und/oder Gericht zu rennen, ist die Küche fertig, auch wenn das im Moment wenig wahrscheinlich klingt.

Gruß,
Christian