Teil 2 betreff gatenhaus-baugenehmigung

Hallo habe schonmal hier eine Frage gestellt baugenehmigung für ein Gartenhaus.

Das Ehepaar bzw die Frau war auf der Gemeinde und hat nachgefragt:
Sie dürfen kein Gartenhaus oder desgleichen aufstellen, nicht mal auf Rädern, da es Landwirtschaft ist, wo sie das Grundstück mit dem Garten haben. Das alte Haus was drauf steht darf auch nicht mehr hergerichtet werden bzw. von innen nach aussen. Und es muß das Landratsamt genehmigen, bei der Gemeinde aber einreichen.
Der Mann von der Gemeinde war auch nicht gerade freundlich.

Wie wird Landwirtschaft definiert?

Jetzt haben sie ein Grundstück (garten 1900m2) und dürfen keins aufstellen?

Hmmm, und nun?

Mfg

die angaben sind etwas dünn, um wirklich was sagen zu können…

ob es „landwirtschaft“ ist, ist unerheblich. maßgeblich ist, ob das grundstück im außenbereich liegt. das wird es wohl, wenn die gemeinde sagt, das eine bebauung unzulässig ist. wenn dem tatsächlich so ist, ist ein neubau so gut wie unmöglich.

es erscheint mir allerdings angebracht, prüfen zu lassen, inwieweit das alte gebäude nicht doch wieder hergerrichtet werden darf. hier gibt es ggf. einen bestandsschutz, der aber von gewissen faktoren abhängig ist.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

hier geht es um den Aussenbreich bach Baugesetzbuch und die sogenannten priviligierten Bauvorhaben.

Gebäude für die Landwirtschaft [Wohn- und wirtschaftsgebäude] sind im Aussenbreich als priviligierte Bauvorhaben zulässig.

Dazu muss man aber einen landwirtschaftlichen Betrieb nachweisen und auch führen. Näheres dazu von der örtlichen Landwirtschaftskammer.

Die Genehmigung erteilt immr die Untere Bauaufsichtsbehörde - also hier das Landratsamt. Die Gemeinden geben eine Stellungnahem hierzu ab. Deshalb muss ein Bauantrag stets bei der Gemeidne eingereicht werden.

Aber - warum wurde denn das alte Haus abgerissen. Warum habt Ihr denn das Haus nicht unter Bestandschutzauflagen umgebaut.

Christian

da es Landwirtschaft ist
Wie wird Landwirtschaft definiert?

Hallo Delfinchen,
damit du Google richtig füttern kannst: Das nennt sich richtig „Flächen für die Landwirtschaft“. Rechtsgrundlage ist § 5 (2) Nr. 9a Baugesetzbuch (BauGB) im Flächennutzungsplan und § 9 (1) Nr. 18a BauGB im Bebauungsplan. Die Flächen sind in den Plänen gelb oder in einem hellen Grün dargestellt.
Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich dann nach § 35 BauGB.
Grüße
Ulf

Erstmal danke.

Es steht ein Haus drauf (ca. 10-10m), nur es fällt bald ein, es haben früher Leute richtig draußen gewohnt, mit Gas, Licht-Gas, gemauert auf diesem Grundstück befindet sich auch ein Brunnen.
Nur laut der ausssage von dem Beamten, dürfen sie das Haus nicht instandhalten, sie müssen zuschauen wie es einstürzt. ???

Das Ehepaar wollte dafür ein neues aufstellen, eins aus Holz.

Bestandschutz???

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Aber - warum wurde denn das alte Haus abgerissen. Warum habt
Ihr denn das Haus nicht unter Bestandschutzauflagen umgebaut.

Das mag damit zusammenhängen, dass man nach dem Hauskauf kein Geld mehr für eine anwaltliche Beratung zur Verfügung hatte…

Das Ehepaar hat sich erst vor zwei Jahren das Gartengrundstück gekauft, und mit gesamten Zubehör und Inventar übernommen. Und auch das Baufällige Haus.

Mfg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

das hilft euch aber auch nicht weiter, da ihr die kriterien für so ein „privilegiertes vorhaben“ nicht erfüllen werdet. oder dient das haus dem landwirtschaftlichen erwerb???

ich würde , wie bereits gesagt, prüfen lassen, ob ihr das haus über einene bestandsschutz halten könnt. alles andere bringt mE nichts, die kriterien sind zu streng.

bestandsschutz bedeutet, das bauwerke, welche irgendwann eimal formell und materiell rechtmäßig errichtet wurden, auch heute noch als rechtmäßig zu behandeln sind, obwohl sie nach heutiger rechtslage rechtswidrig wären.

solche bauwerke darf man natürlich erhalten, aber nicht erweitern. erhalten heisst auch nicht abreißen und neu bauen!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]