Hallo,
nehmen wir mal an, A hat im Jahr 2004 im Internet eine Kamera für 500 EUR bestellt, im Voraus bezahlt und nie erhalten. Mahnbescheid, Rechtsanwalt usw… Gerichtstitel ist vorhanden.
Damals erhielt A einen Brief der Schwester des Betrügers B, ihr Bruder sei im Gefängnis, habe Offenbarungseid geleistet und Vollstreckung würde derzeit nur Kosten verursachen und ins Leere laufen. Daher hat A vorerst noch nichts unternommen.
Im Jahr 2006 hat A dem Betrüger B nochmal eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung geschickt. B reagierte mit einem Anruf, er habe noch keine Möglichkeit zurückzuzahlen, aber ab Januar 2007. A schickte nochmal eine Zahlungsaufforderung per Einschreiben im Februar 2007 mit Fristsetzung. Frist ist verstrichen, diesmal gab es keinerlei Reaktion.
A denkt jetzt über Vollstreckung nach, der Titel ist ja vorhanden. Allerdings würde A am liebsten vorher wissen, ob das weiterhin nur Kosten verursachen wird, oder ob eine Chance besteht, dass B zahlen kann. Gibt es eine Chance, das herauszufinden?
Julia