Kann man herausfinden,ob jemand zahlungsfähig ist?

Hallo,
nehmen wir mal an, A hat im Jahr 2004 im Internet eine Kamera für 500 EUR bestellt, im Voraus bezahlt und nie erhalten. Mahnbescheid, Rechtsanwalt usw… Gerichtstitel ist vorhanden.
Damals erhielt A einen Brief der Schwester des Betrügers B, ihr Bruder sei im Gefängnis, habe Offenbarungseid geleistet und Vollstreckung würde derzeit nur Kosten verursachen und ins Leere laufen. Daher hat A vorerst noch nichts unternommen.
Im Jahr 2006 hat A dem Betrüger B nochmal eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung geschickt. B reagierte mit einem Anruf, er habe noch keine Möglichkeit zurückzuzahlen, aber ab Januar 2007. A schickte nochmal eine Zahlungsaufforderung per Einschreiben im Februar 2007 mit Fristsetzung. Frist ist verstrichen, diesmal gab es keinerlei Reaktion.
A denkt jetzt über Vollstreckung nach, der Titel ist ja vorhanden. Allerdings würde A am liebsten vorher wissen, ob das weiterhin nur Kosten verursachen wird, oder ob eine Chance besteht, dass B zahlen kann. Gibt es eine Chance, das herauszufinden?

Julia

Hallo!

Wenn jemand eine eidesstattliche Versicherung abgibt, wird das beim Amtsgericht in das Schuldnerverzeichnis eingetragen. Jeder, der zur Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner berechtigt ist, kann Auskunft erhalten, ob und was da eingetragen ist. Und diese Auskunft ist sogar, man mag es kaum glauben, kostenlos.

Liegt eine eidesstattliche Versicherung vor, kann man seine Vollstreckungsträume entweder begraben oder man beantragt für 15 Euro eine Abschrift des Vermögensverzeichnisses und schaut nach,ob nicht doch irgendwo etwas zu holen ist.

Wow, Sternchen!

Wenn jemand eine eidesstattliche Versicherung abgibt, wird das
beim Amtsgericht in das Schuldnerverzeichnis eingetragen.
Jeder, der zur Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner
berechtigt ist, kann Auskunft erhalten, ob und was da
eingetragen ist. Und diese Auskunft ist sogar, man mag es kaum
glauben, kostenlos.

Mir ist jetzt nur nicht ganz klar: Was steht in so einem Schuldnerverzeichnis? Wichtig ist für A ja nur eines: Ist er derzeit zahlungsfähig oder nicht? Das wird da wohl kaum drinstehen?
Oder erfährt A da, ob schon jemand anderer erfolgreich oder erfolglos vollstreckt hat? Das wäre ja dann schonmal nicht schlecht.

Liegt eine eidesstattliche Versicherung vor, kann man seine
Vollstreckungsträume entweder begraben oder man beantragt für
15 Euro eine Abschrift des Vermögensverzeichnisses und schaut
nach,ob nicht doch irgendwo etwas zu holen ist.

Und was steht in so einem Vermögensverzeichnis? Was er hatte, als der die Erklärung abgegeben hat vor drei Jahren? Mittlerweile kann er aber doch schon wieder Geld verdient haben, selbst wenn er damals nichts hatte. So ganz klar ist mir noch nicht, was diese Auskünfte im entsprechenden Fall helfen.

Wäre super, wenn du nochmal kurz antworten könntest, du bist ja offenbar wirklich Fachmann. Auf jeden Fall aber wird es für A wohl nichts schaden, sich mal ans Amtsgericht zu wenden.

Herzlichen Dank,

Julia

Hallo Julia,

das Geld abschreiben…das ist besser als noch mal 500 € Sinnlos
zu „Verpulvern“…

Wenn die betreffende Person die „Eideststattliche Versicherung“ geleistet hat,so war der Gerichtsvollzieher bei der betreffenden Person in der
Wohnung ,denn heutzutage wird diese „EV“ sofort nach dem Versuch einer
Pfändung vom GVZ abgenommen.
Das heisst,dort ist nichts zu holen…bzw. der „Verwertungsaufwand“
wäre höher als der „Ertrag“.

Huhu!

Mir ist jetzt nur nicht ganz klar: Was steht in so einem
Schuldnerverzeichnis?

Da steht drin, ob und wann der Schuldner in den vergangenen drei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder ob ein Haftbefehl gegen ihn vorliegt, weil er die Abgabe verweigert hat.

Wichtig ist für A ja nur eines: Ist er
derzeit zahlungsfähig oder nicht? Das wird da wohl kaum
drinstehen?

Doch, das steht da drin, man muss es nur lesen können. Wenn eine eV vermerkt ist, heißt das: Finger weg, zumidest ein einfacher Pfändungsauftrag käme vom Gerichtsvollzieher postwendend unerledigt zurück.

Oder erfährt A da, ob schon jemand anderer erfolgreich oder
erfolglos vollstreckt hat? Das wäre ja dann schonmal nicht
schlecht.

Genau das steht da drin,denn eine eV setzt eine erfolglose Vollstreckungsmaßnahme voraus.

Und was steht in so einem Vermögensverzeichnis? Was er hatte,
als der die Erklärung abgegeben hat vor drei Jahren?

Exactly!

Mittlerweile kann er aber doch schon wieder Geld verdient
haben, selbst wenn er damals nichts hatte. So ganz klar ist
mir noch nicht, was diese Auskünfte im entsprechenden Fall
helfen.

Wenn man in Erfahrung bringt, dass der Schuldner mehr hat als damals, kann man wieder vollstrecken, muss die neuen Tatsachen aber darlegen.

Hallo!

Genau das steht da drin,denn eine eV setzt eine erfolglose
Vollstreckungsmaßnahme voraus.

Hast du noch Geduld mit mir?
Also wenn im Jahr 2006 einer der Gläubiger noch einmal erfolglos vollstreckt hat, dann steht da für 2006 eine zweite eV?
(Dass es 2004 eine gab, ist ja sowieso ziemlich sicher.)
Bzw. was würde drinstehen, wenn jemand ERFOLGREICH vollstreckt hat?

Wenn man in Erfahrung bringt, dass der Schuldner mehr hat als
damals,

Genau um die Frage geht es ja: Wie kann man herausfinden, ob eine Vollstreckung heute erfolgreich wäre? (Siehe Vermerkung einer erfolgreichen Vollstreckung im Schuldnerverzeichnis?)

kann man wieder vollstrecken, muss die neuen Tatsachen
aber darlegen.

Welche neuen Tatsachen muss man wem darlegen?

Sorry für die vielen Fragezeichen, für einen Laien ist das alles nicht so einfach.

Danke,
Julia

Huhu!

Also wenn im Jahr 2006 einer der Gläubiger noch einmal
erfolglos vollstreckt hat, dann steht da für 2006 eine zweite
eV?

Normal nicht, weil das Verfahren innerhalb von drei Jahren nur dann nochmal durchgeführt wird, wenn der Gläubiger neue Tatsachen (Lottogewinn, neue Arbeitsstelle) glaubhaft machen kann. Ansonsten läuft es so ab, dass der Gerichtsvollzieher den Vollstreckungsauftrag sofort zurück schickt und dazu schreibt: „Vergiss es, da gehe ich gar nicht erst hin.“

Bzw. was würde drinstehen, wenn jemand ERFOLGREICH vollstreckt
hat?

Erfolgreiche Vollstreckungen stehen selbstverständlich nicht im Schuldnerverzeichnis, das wäre ja auch noch schöner. Im Gegenteil hat der Schuldner sogar einen Anspruch darauf, dass die Eintragung gelöscht wird, wenn er Zahlung nachweisen kann.

Genau um die Frage geht es ja: Wie kann man herausfinden, ob
eine Vollstreckung heute erfolgreich wäre? (Siehe Vermerkung
einer erfolgreichen Vollstreckung im Schuldnerverzeichnis?)

Wenn man weiß, dass der Schuldner in Saus und Braus lebt, sollte man Beweise sichern und nach pfändungsfähigen Dingen Ausschau halten. Leider aber gehören die Porsches, die Uhren und die Heimkino-Surround-DVD-Plasma-Kombinationen von ALG-II-Beziehern komischerweise immer fremden Leuten.

Welche neuen Tatsachen muss man wem darlegen?

Dem Gerichtsvollzieher oder dem Rechtspfleger, je nachdem, wie man worin vollstrecken will. Da schreibt man: "… ist bekannt, dass der Schuldner am … die eidesstattliche Versicherung … jedoch hat er am … einen PKW Mercedes Benz E 300 auf seinen Namen zugelassen … leitet er seit dem 1.März die hiesige „Karstadt“-Filiale … w3as auch immer dazu dient, dass man sagen kann: Damals hatte er nix, jetzt hat er was.

Sorry für die vielen Fragezeichen, für einen Laien ist das
alles nicht so einfach.

Es gibt da Profis, von denen man sich unbedingt helfen lassen sollte.

Hallo,

E 300 auf seinen Namen zugelassen … leitet er seit dem
1.März die hiesige „Karstadt“-Filiale … w3as auch immer dazu
dient, dass man sagen kann: Damals hatte er nix, jetzt hat er
was.

Ok, ich verstehe. Für mich heißt das letztlich im Klartext (Antwort auf meine Frage im Betreff): Man kann es nicht herausfinden, außer man fährt hin und sieht nach. Sehe ich das richtig?

Es gibt da Profis, von denen man sich unbedingt helfen lassen
sollte.

Ja, natürlich würde ich auch zum Anwalt gehen, wenn ich eine Chance sehen würde, dass mir das was nützt. Der Anwalt, der das damals für mich gemacht hat, hat mich aber fallen lassen, weil er keine Lust mehr hatte zu arbeiten (hat die Kanzlei aufgegeben), und ich möchte halt nicht bei einem neuen Anwalt gleich wieder 180 EUR für eine Beratung hinlegen, wenn kaum Hoffnung besteht, dass mir das was nützen wird. Und nach allem was ich so von dir lese, sieht das ja leider nicht so aus.
Trotzdem hast du mir weiter geholfen, vielen Dank!

Julia