Hallo.
Herr Jemand hat ein elektronisches Gerät (Videorecorder, Videokamera, … wdG) vor 3 Monaten gekauft. Nun ist es aber trotz ordnungsgemäßem Gebrauch defekt. Da die Garantie noch gilt, bringt Herr Jemand das Gerät zurück zur Reklamation. Das Elektronikgeschäft kümmert sich um die Reparatur und schickt das Gerät ein. Die Reparatur dauert bis zu 4 Wochen.
Frage: Hat Herr Jemand Anspruch auf ein Ersatzgerät, während sein Gerät durch die Reklamationsreparatur nicht verfügbar ist?
(Eventuell benötigt ja Herr Jemand solch ein Gerät für die Ausübung seines Berufes. Oder Herr Jemand möchte aufgrund von täglichen Gewohnheiten nicht darauf verzichten.)
☼ Markuss ☼