Fahrverbot auf Helgoland

Hallo,

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
III. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlußvorschriften
§50 Sonderregelung für die Insel Helgoland
Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.

Jivet dat? Dat jivet doch nit.
Wieso ist denn FAHRADFAHREN auf Helgoland verboten???

*verwundertkopfschüttel*
Marlene

Hallo,

Zitat aus der Wikipedia:

„Außer von denen durch StVO § 35 mit Sonderrechten ausgestatteten Rettungskräften (im Falle Helgolands Rettungsdienst, Polizei - seit dem 17. Januar 2007 besitzt nun auch die Polizei auf Helgoland ein eigenes gebrauchtes Polizeiauto), Zollamt und Feuerwehr) dürfen auf Helgoland nach StVO § 50 keine Kraftfahrzeuge oder Fahrräder geführt werden. Dieser „Helgoland-Paragraph“ ist einmalig in Deutschland. Für Kinder und Jugendliche gibt es in den Wintermonaten eine Ausnahmegenehmigung der Landesregierung. Diese Regelung wurde eingeführt, nicht weil es etwa gefährlich wäre, auf Helgoland mit dem Fahrrad unterwegs zu sein, sondern um eine Verschandelung der Insel mit Verkehrszeichen zu verhindern.

Gruß,

Myriam

Hallo Marlene,

diese Sonderregelung der StVO wurde 1970 eingeführt,als der
Touristenverkehr so stark zunahm,das ein geordneter Fährverkehr
nicht mehr gewährleistet werden konnte.
Zur Erinnerung:
Um auf die Insel gelangen zu können,muß man „ausbooten“…
ein direktes Anlegen ist nur für kleine Kutter möglich…

Desweiteren ist die Insel ohnehin ja winzig,so das man ein Auto
überhaupt nicht und ein Fahrad auch kaum braucht…

Hallo!

"Außer von denen durch StVO § 35 mit Sonderrechten
ausgestatteten Rettungskräften (im Falle Helgolands
Rettungsdienst, Polizei - seit dem 17. Januar 2007 besitzt nun
auch die Polizei auf Helgoland ein eigenes gebrauchtes
Polizeiauto), Zollamt und Feuerwehr) dürfen auf Helgoland nach
StVO § 50 keine Kraftfahrzeuge oder Fahrräder geführt werden.

Übrigens habe ich neulich irgendwo einen Bericht über die Insel gesehen, in der die Polizeiinsektion recht nett dazu gefragt wurde, wozu sie auf der Insel nun den neuen A-Klasse Mercedes-Streifenwagen bräuchten…in Anbetracht der anscheinend unerwünschten Kfz-Aktivität in Verbindung mit der erschreckend niedrigen Kriminalitätsrate vielleicht ein Fall für den Bund der Steuerzahler :wink:
Sowas in der StVo zu lesen wirkt vielleicht ähnlich belustigend wie § 27 Abs.6, wonach auf Brücken nicht im Gleichschritt marschiert werden darf.

http://www.zeit.de/stimmts/1997/1997_32_stimmts

Aber über irgendwas muss man sich doch auch mal belustigen können…und sei es nur über die immer wieder interessanten Paragraphen zum Bienenflug im BGB.

Gruß,

Florian.

…und sie schwankt doch…
Hallo Florian,

manchmal lacht man eben einfach zu früh. Ich hatte da doch etwas in Erinnerung, was nicht so weit zurückliegt wie der von Dir verlinkte (und offensichtlich sehr vorsichtig formulierte) Beitrag.

Sowas in der StVo zu lesen wirkt vielleicht ähnlich
belustigend wie § 27 Abs.6, wonach auf Brücken nicht im
Gleichschritt marschiert werden darf.
http://www.zeit.de/stimmts/1997/1997_32_stimmts
Aber über irgendwas muss man sich doch auch mal belustigen
können…

Dank Google wurde ich auch fündig:
http://www.pro-physik.de/Phy/leadArticle.do;jsession…
bzw.
http://www.quarks.de/dyn/25348.phtml

mit besten Grüßen
Steffen B.

Hallo Florian,

wohl nicht beim Bund gewesen,was???..*g*…

Sonst wüstest du,das durch das „Marschieren im Gleichschritt“ eine
„Resonanz“ im Baukörper hervorgerufen wird.
Brücken sind nämlich immer „Frei gelagert“ wegen der Wärmedehnung.
Schau dir einmal die „Widerlager“ von Brücken an…:smile:

(oder wenn du deine Nachbarn Ärgern willst…gib volle Pulle auf die Bässe der SDtereo-Anlage…*gg* )

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Hallo!

wohl nicht beim Bund gewesen,was???..*g*…

Doch.

Sonst wüstest du,das durch das „Marschieren im Gleichschritt“
eine
„Resonanz“ im Baukörper hervorgerufen wird.

Wir sind nie im Gleichschritt über Brücken marschiert, es ist ja nicht erlaubt - woher soll ich das dann wissen?

Gruß,

Florian.