Wer zahlt Reparaturen in einer Mietwohnung?

Hallo Mieter,

ich habe folgendes Problem: Ich habe eine Wohnung samt Einbauküche und E-Geräten angemietet. Der Kühlschrank muß nun repariert bzw. eventuell ersetzt werden. Wer muß dafür aufkommen?
Laut Mietvertrag besteht eine Beteiligungspflicht i.H.v. DM 400,00 pro Einzelreparatur. Eine Extravereinbarung besagt, der Mieter habe für alle Reparaturen an E-Geräten bzw. deren Ersatz alleine aufzukommen, wobei ersetzte Geräte Eigentum des Mieters bleiben. Haben diese Vereinbarungen Rechtsgültigkeit?
(Erscheint auch unter der Rubrik ‚Immobilien‘!)

hi,
die vertragliche Vereinbarung scheint gültig zu sein. Es spricht eigentlich nichts dagegen, eine solche Vereinbarung zu treffen.
Die Selbstbeteiligung von DM 400,- ist auch zumutbar, wenn man bedenkt, dass durch die Benutzung der Geräte mit den Jahren ein entsprechender Verschleiss entsteht.
Andererseits ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dir die Mietsache in einem funktionierenden Zustand zu überlassen.
Wenn also eine Reparatur notwendig ist, dann mußt du im schlimmsten Fall mit 400,- rechnen, die dich treffen.
Wenn das Gerät hinüber ist, ist das Sache des Eigentümers. Wenn er es dennoch reparieren lassen will, bist du wiederum mit 400,- beteiligt. Wenn er ein neues anschafft, ist es seine Sache und darf dich nichts kosten.
Gruß,
Francesco

Auszug aus dem Mieterlexikon des Mieterbundes:

Die gesetzliche Instandhaltung-und Instandsetzungspflicht des Vermieters ist zwingend.Im Mietvertrag kann nichts anderes vereinbart werden. Es kann lediglich vereinbart werden, das der Mieter kleinere Reparaturen übernimmt. Das ist aber nur in engen Grenzen zulässig. Das bedeutet, das die Anzahl der Reparaturen auf 4 mal im Jahr begrenzt wird und die Höhe der Kosten auf bis zu 150,-DM pro Einzelfall festgelegt werden kann.