Halter und Eigentüme eines KFZ die selbe Person ?

Hallo,

Ist der Halter und der Eigentümer eines KFZ zwingend immer die selbe Person ?
Eigentümer eines KFZ ist ja wohl immer die im Brief eingetragene Person.
Also zB Herr X.
Kann dann ein Herr Y das Fahrzeug auf seinen Namen zulassen (=Halter), mit Einverständnis von x, natürlich.
Oder müsste dazu Y auch im Brief eingetragen werden ? Aber dann wäre ja Y auch der Eigentümer und X würde das Eigentum verlieren. Oder wie ist das ?

Danke ! Paul

nein
es ist nicht zwingend erfordlich, dass halten und eigentümer dieselbe person sind - so kenne ich es zumindest aus der praxis.

halter kann z. b. auch eine person sein die noch nicht einmal einen gültigen führerschein besitzt.

Hallo Paul.

Halter eines Kraftfahrzeugs ist, wer die tatsächliche und dauernde
Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt und es für eigene Rechnung
gebraucht.
Das hat mit dem Eigentum (= im Brief bzw. eigentlich „Fahrzeugschein
Teil 1“ eingetragene Person) nichts zu tun.
Ebensowenig hat es zwingend etwas damit zu tun, auf wen das Fahrzeug
zugelasen ist, auch wenn das oft de Halter sein wird.

vergl. auch hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter

Gruß - Jaschiii

OK, es geht mir um die Zulassung und das Eigentum
OK, dann habe ich mich missverständlich ausgedrückt.
Es geht mir um die Zulassung (dachte das entspricht dem Halter…)
d.h. kann y das Fahrzeug auf seine Person zulassen (=Fahrzeugschein) während der X weiter als Eigentümer im Brief eingetragen bleibt ?

meines wissens noch mal nein
angaben im fahrzeugschein und brief sind identisch!

angaben im fahrzeugschein und brief sind identisch!

hm, ja, das ist eigentlich klar …
Das bedeutet es gibt keine Möglichkeit dass Y das Fahrzeug zuläßt aber trotzdem NICHT Eigentümer wird ?
(bzw x das Eigentum behält …)

Das bedeutet es gibt keine Möglichkeit dass Y das Fahrzeug
zuläßt aber trotzdem NICHT Eigentümer wird ?

Und wie sieht das bei Leasing-Fahrzeugen aus?
Die werden ja meist auf den Leasingnehmer zugelassen, verbleiben aber im Eigentum der Leasinggesellschaft.

LG
Stuffi

Und wie sieht das bei Leasing-Fahrzeugen aus?
Die werden ja meist auf den Leasingnehmer zugelassen,
verbleiben aber im Eigentum der Leasinggesellschaft.

ich glaube da verbleibt der Brief bei der Leasinggesllschaft, kann das sein ?
Wäre das nicht generell die Lösung für mein Beispiel ?
Y wird in Brief und Schein eingetragen. Der X behält aber den Brief in Verwahrung und kann jederzeit sich selbst eintragen lassen, KFZ verkaufen usw, d.h. wie ein Eigentümer auftreten ?

hiu,
ist es nicht sowieso so das derjenige der im besitz des (alten) briefes ist mit dem fahrzeug machen kann was er will?
sprich verkaufen oder sonstwas?
gruss behave

Hallo,

man soll sich ja nicht selbst zitieren, aber hier passt es so schön:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Grüße
EK