Hallo,
bin zufällig auf diese Thematik gestoßen.
Ist es eigentlich legal, wenn jemand eine andere Person per Video ohne dessen Wissen überwacht?
Mal angenommen, der/diejenige hat durch einen Schlüssel berechtigten Zugang zur Wohnung und wird dort gefilmt. Wie sieht die Rechtslage aus?
Bin im Internet nicht schlau geworden und teilweise habe ich den Eindruck, das wäre wohl doch legal.
Falls verboten, was sind die Strafen?
Macht mich bitte ein bisschen gebildeter 
LG, Vanessa
Hallo Vanessa,
überlege doch mal…möchtest DU OHNE dein Wissen gefilmt werden??
Zum B. im Bad,Schlafzimmer usw. ???
Es gibt ein schönes Sprichwort:
„Was Du nicht willst das man dir tu,das füg auch keinem anderen zu…“
Zur Rechtlichen Seite:
Laut Bundesverfassungsgericht ist eine Video-Überwachung
"ein Eingriff von erheblichem Gewicht in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung "
Aufgrund dessen müsste also bereits an der Wohnungstür
(so wie zum B. auch an Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln)
deutlich auf die Video-Überwachung hingewiesen werden.
Ohne diesen deutlichen Hinweis würde eine „geheime“ Video-Überwachung
das Recht auf Schadenersatz begründen und das kann sehr teuer werden.
(Ganz abgesehn davon das dieses auch den Freundeskreis recht
negativ einschränken kann…)
Hallo!
Ist es eigentlich legal, wenn jemand eine andere Person per
Video ohne dessen Wissen überwacht?
Nein.
Mal angenommen, der/diejenige hat durch einen Schlüssel
berechtigten Zugang zur Wohnung und wird dort gefilmt. Wie
sieht die Rechtslage aus?
Bin im Internet nicht schlau geworden und teilweise habe ich
den Eindruck, das wäre wohl doch legal.
Nochmals nein.
Falls verboten, was sind die Strafen?
Das kann sogar so weit gehen: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
Grüße, Peter
Hallo,
Zur Rechtlichen Seite:
Laut Bundesverfassungsgericht ist eine Video-Überwachung
"ein Eingriff von erheblichem Gewicht in das allgemeine
Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht der
informationellen Selbstbestimmung "
Aufgrund dessen müsste also bereits an der Wohnungstür
(so wie zum B. auch an Bahnhöfen und in öffentlichen
Verkehrsmitteln)
deutlich auf die Video-Überwachung hingewiesen werden.
Bedeutet das, daß man ohne diesen Hinweis seine eigene Wohnung nicht Videoüberwachen darf, wenn man nicht zu Hause ist? Oder genügt es alle, die erlaubterweise Zugang zur Wohnung haben darauf hinzuweisen?
Sprich muß man einen Einbrecher darauf aufmerksam machen, daß er, wenn er den Tresor gefunden hat gefilmt wird?
Cu Rene
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hi, also darf oich zum beispiel mein mietshasu das immer wieder opfer von grafitties wird oder wo 9immer wieder die briefkästen demoliert werden von aussen und innen im treppenhaus die entsprechenden orte filmen wen an der tür ein Schild hängt das videoüberwachung besteht?
gruss behave
Hallo!
Solange man sich in seiner privaten Wohnung befindet, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich ist, kann man meiner Meinung nach ohne Probleme Videoaufzeichnungen anfertigen, weil dies vom eigenen Hausrecht umfaßt ist. Auf Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann man nicht ohne Weiteres abstellen, da Grundrechte in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat sind und zwischen Privatpersonen nur sehr eingeschränkt (mittelbar) gelten.
Problematisch wird es nur bei Wohnanlagen o.ä., die für eine Vielzahl von Menschen zugänglich sind.
Vielleicht hilft dieser Link weiter:
https://www.datenschutzzentrum.de/video/videpriv.htm
VG
Sofern das Schild lesbar ist…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
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Falls verboten, was sind die Strafen?
Das kann sogar so weit gehen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
Grüße, Peter
Vielen Dank, so einen Paragraphen hab ich gebraucht, um sicher zu sein.
LG, Vanessa
Habe mich erneut erkundigt (diesmal bei einem Polizisten). Dort hieß es dann, der „Täter“ könne ohne Weiteres Aufnahmen erstellen, solange dies in seiner Wohnung geschieht. Was stimmt denn nun?
Hallo,
Aufgrund dessen müsste also bereits an der Wohnungstür
(so wie zum B. auch an Bahnhöfen und in öffentlichen
Verkehrsmitteln)
deutlich auf die Video-Überwachung hingewiesen werden.
Bedeutet das, daß man ohne diesen Hinweis seine eigene Wohnung
nicht Videoüberwachen darf, wenn man nicht zu Hause ist? Oder
genügt es alle, die erlaubterweise Zugang zur Wohnung haben
darauf hinzuweisen?
Wenn es sich um eine „Versteckte“ Überwachung handelt,MUSS der Hinweis
da sein
Nein,es muss ein Hinweis da sein
Sprich muß man einen Einbrecher darauf aufmerksam machen, daß
er, wenn er den Tresor gefunden hat gefilmt wird?
DER wird erst gar nicht einbrechen…
Ganoven bezeichnet man nicht umsonst als „Lichtscheues Gesindel“…
Die mögen es überhaupt nicht,wenn sie gefilmt werden…weil dann
„klappt“ nämlich vor Gericht die „Nummer“ mit dem armen Unschuldigen
„Hascherl“,das ja rein zufällig in die Wohnung geraten ist und dabei den offenen Tresor fand,nicht mehr…
Hallo,
bitte nicht vergessen…es geht hier um „Versteckte“ Video-Überwachung…
Solange die Kameras für jedermann deutlich sichtbar sind,ist das zulässig…
NICHT Zulässig im Privaten Bereich sind „Versteckte“ Kameras,die ohne
„technische“ Hilfsmittel nicht identifiziert werden können…
Oder möchtest Du beim „Toilettengang“ von „Unten“ vermittels der heute
technisch machbaren Videoüberwachung „äußerst intim“ von einer
sogenannten „Stecknadel-Kamera“ gefilmt werden???