Fahrer unter 23. 1 tag davor

hallo

folgender fall.

eine person hat ein neues auto auf seinen namen laufen. in der versicherung hat er angegeben das der jüngste fahrer mindestens 23 jahre alt sein soll.

nun war die person und die freundin der person an einem samstag abend weg. zu diesem zeotpunkt war die freundin der person noch 22 jahre alt. sie hat am MO, also in 2 tagen geburtstag und wird dann 23. an diesem SA wurde der geburtstag der freundin gefeiert und die person, auf die das auto läuft, hatte etwas zuviel getrunken und konnte somit nicht heimfahren.

also liess die person die freundin fahren ( da sie nix getrunken hatte ). es kam wie es kommen musste. das wetter war schlecht, es war glatt, ein wenig regen, schlechte sicht und die freundin war unsicher.

und rums, passierte es. ein unfall. die freundin kam von der fahrbahn ab und das auto knallte gegen eine mauer. schaden war riesengross ( 12.000 euro reparatur ).

die person mailte alles der versicherung und gab die freundin als fahrer an ( wurde auch von der polizei so festgehalten ).

nun weigert sich die versicherung die rechnung zu bezahlen da die freundin an diesem tag noch keine 23 jahre alt war.

was soll das ? wegen 1 tag ? die person hätte ja nicht fahren können, da sie besoffen war. nun meint man es gut, lässt jemand anderes fahren und nun bekommt man sein geld nicht ?

die person möchte nun dagegen klagen auf reparatur des schadens.

hat man ne chance ? bei einem milden richter ?

gruss

was soll das ? wegen 1 tag ? die person hätte ja nicht

fahren

können, da sie besoffen war. nun meint man es gut, lässt
jemand anderes fahren und nun bekommt man sein geld nicht ?

Hallo,

nunja, der Versicherungsnehmer will erst sparen (und nimmt
deswegen nur eingeschränkten Schutz ab 23 in Anspruch) und
dann will er noch andere dafür verantwortlich machen?

Altersgrenzen sind nunmal exakte Grenzen und deswegen werden
sie auch genommen. Würde man überall im Rechtsalltag immer
auf die „Einsichtsfähigkeit“ etc. abstellen, käme man aus dem
prozessieren gar nicht heraus. Insoweit kann bspw. auch ein
Geschäft eines knapp 18 jährigen im Rechtsverkehr nicht ohne
Einwilligung der Eltern möglich sein.

Zum anderen ist der „Schuldige“ eindeutig der
Versicherungsnehmer:

a) hat er am Versicherungsschutz geknausert
b) hat er gesoffen und sich selbst fahruntüchtig gemacht
c) hat er einen nicht versicherten fahren lassen

Als mögliche Alternativen wären zu nennen:

a) andere Versicherungsbedingungen zu höherem Preis
b) auf Alkohol zu verzichten
c) ein Taxi zu nehmen

Jeder Ärger den man hier auf die Versicherung projezieren
will soll nur vom eigenen Unvermögen ablenken.

Mfg vom

showbee

Hallo!

nun weigert sich die versicherung die rechnung zu bezahlen da
die freundin an diesem tag noch keine 23 jahre alt war.

was soll das ? wegen 1 tag ?

Man hätte auch vereinbaren können, dass der Fahrer mindestens 22 Jahre und 11 Monate alt seinund einen grünen Hut tragen muss. Da herrscht komplette Vertragsfreiheit.

die person hätte ja nicht fahren
können, da sie besoffen war.

Ganz ehrlich, das ist mir auch schon passiert. Dann bin ich zu Fuß gegangen oder mit dem Taxi gefahren. Es besteht keine Pflicht, sein Auto mit nach Hause zu nehmen.

nun meint man es gut, lässt
jemand anderes fahren und nun bekommt man sein geld nicht ?

Du bist sicher, dass Dein Posting nicht eher im Witzebrett unterzubringen wäre?

Wenn nicht, möchte ich der Beispielsperson im Namen aller Deutschen recht herzlich danken, dass sie nicht besoffen Auto gefahren ist. Sowas ist ja nun alles andere als selbstverständlich.

Aber das mit „sein Geld“ ist nun mal leider so eine Sache. Der Versicherer wird sagen „mein Geld“ und es einfach behalten wollen.

die person möchte nun dagegen klagen auf reparatur des
schadens.

hat man ne chance ? bei einem milden richter ?

Ein milder Richter wird die Klage wegen Unschlüssigkeit abweisen, bevor Kosten auf der Gegenseite entstehen.

Hallo!

schaden war riesengross ( 12.000 euro reparatur ).

nun weigert sich die versicherung die rechnung zu bezahlen da
die freundin an diesem tag noch keine 23 jahre alt war.

Hatte die Fahrerin am Tag des Unfalls das 23. Lebensjahr vollendet? Ein bißchen 23 geht nicht, ja oder nein.

die person möchte nun dagegen klagen auf reparatur des schadens.

Der Schaden ist jetzt schon groß. Warum muß er noch größer werden?

hat man ne chance ? bei einem milden richter ?

In solchem Fall braucht man eher einen Analphabeten, der die Vertragsbedingungen, unter denen Versicherungsschutz besteht, nicht lesen kann.

Der Rechtsweg ist in solchem Fall die ungeeignete Methode. Entweder bringt man im Gespräch mit dem Versicherungsfritzen eine Kulanzregelung zustande oder die Sache ist dumm gelaufen.

Gruß
Wolfgang

selber dran doof owT

Hallo,

hat denn die Fahrerin keine Haftpflichtversicherung, die für die von ihr verursachte Beschädigung fremden Eigentums zahlt?

Gruß,
Markus

hat denn die Fahrerin keine Haftpflichtversicherung, die für
die von ihr verursachte Beschädigung fremden Eigentums zahlt?

Bei Autos?
AFAIK ist das in den üblichen Personen-Haftpflicht Verträgen ausgeschlossen.

LG
Stuffi

Hallo,

hat denn die Fahrerin keine Haftpflichtversicherung, die für
die von ihr verursachte Beschädigung fremden Eigentums zahlt?

wenn private Haftpflichtversicherungen Schäden beim Führen eines Fremdfahrzeugs decken würden, hätten sie Prämien in Höhe einer Vollkaskoversicherung!

Gruß, Niels

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