Internet-Verträge

Hallo,
ich hätte da mal einmal eine Frage zur beschränkten Geschäftsfähigkeit Jugendlicher:
Gelten für Verträge die durch das Internet abgeschlossenen werden die selben Regeln wie für das normale Kaufen? (Taschengeldgeschäfte…)
Viele Grüße
Dirk

Hallo,

na klar, sofern deutsches Recht denn Anwendung findet, was bei ausländischen Anbietern nicht der Fall sein muss.

Nur by the way:

Der Taschengeldparagraph greift nur, wenn der Jugendliche etwas (von mir aus auch im Internet, sofern deutsches Recht gilt) kauft und (!) mit seinem Taschengeld bezahlt.

Grüße
EK

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Hallo,

Der Taschengeldparagraph greift nur, wenn der Jugendliche
etwas (von mir aus auch im Internet, sofern deutsches Recht
gilt) kauft und (!) mit seinem Taschengeld bezahlt.

Und wenn er es noch gar nicht bezahlt hat?
In unserem Schulbeispiel ging es um einen 16-jährigen, der im Internet bei einer deutschen Firma ein Abo gebucht hat um Videos runterzuladen. Das kostet für ein Jahr 55€ und die Rechnung kam 3 Wochen später per E-mail. Gilt dieser Vertrag den er da eingegangen ist (ohne Wissen seiner Eltern)?

Eigentlich ja nicht, weil er das ohne Einverständnis seiner Eltern gemacht hat, oder?

Danke schonmal für die erste Antwort
Dirk

Hallo,
natürlich nicht. Denn erfüllt (bezahlt) wurde nicht, außerdem ist das hier kein einmaliger Vertrag, sondern ein Dauerschuldverhältnis. Also ist der Vertrag schwebend unwirksam.

Grüße
EK

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Danke für die Antwort, hat mir sehr weitergeholfen!
Schönen Tag noch
Dirk

Hallo,
natürlich nicht. Denn erfüllt (bezahlt) wurde nicht, außerdem
ist das hier kein einmaliger Vertrag, sondern ein
Dauerschuldverhältnis. Also ist der Vertrag schwebend
unwirksam.

Grüße
EK