in einer wohnanlage sind versch. parkplätze als sondereigentum zugeordnet.
einer dieser plätze wurde über monate nicht genutzt.
als er sich einmal abends auf diesen platz stellte kam der nutzer nachts und hatte sich einfach dahinter gestellt und damit „totgeparkt“, dann ist er mit einbem anderen auto weggefahren und war nicht einen tag lang nicht erreichbar.
als mein bekannter am nächsten tag zur arbeit mußte, kam er nicht weg und mußte für viel geld eine alternative (taxilösung) nehmen (50 Km)
kann man da was machen (verhältnismäßigkeit)?
es ist klar, er hätte sich nicht hinstellen dürfen, aber ist so ein verhalten angemessen?
danke ric
hi,
wenn dich jemand absichtlich zuparkt, dass du nicht mehr mit deinem Fahrzeug wegfahren kannst, gilt das schon als Freiheitsberaubung. Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Gruß,
Francesco
Für den, der zugeparkt wurde, war es sicherlich eine ärgerliche Angelegenheit, die er aber m.E. nach selbst zu verantworten hat.
Auch die Tatsache, dass der Parkplatz längere Zeit nicht genutzt wurde, gibt ihm noch lange kein Nutzungsrecht.
Für den Parkplatzbesitzer war es bestimmt ebenso ärgerlich, den eigenen Parkplatz nicht nutzen zu können. Dennoch ist es bestimmt nicht rechtens, das widerrechtlich parkende Auto einfach einen Tag lang zuzuparken.
Wie würde Dein Bekannter reagieren, wenn er abends nach Hause kommt und ein fremdes Fahrzeug parkt in seiner Garage!?
Ich selbst habe einen Tiefgaragenplatz angemietet, den ich aber nur zeitweise nutze. Auch ich habe das zweifelhafte Vergnügen, dass bei ca. jedem dritten Mal der Parkplatz besetzt ist. Ein eindeutiges Hinweisschild schert die Leute einen Dreck, Hauptsache sie haben einen Parkplatz.
So parke ich also auch öfters den Fremdparker einige Stunden zu. Allerdings hinterlasse ich meine Visitenkarte hinter dessen Scheibenwischer, so dass erkennbar ist, wo ich im Hause erreichbar bin.
Ob das ganze nun Nötigung ist oder nicht, dass weiss ich nicht, es ist mir persönlich auch egal, ich könnte mich ja genauso genötigt fühlen - oder!?
Ist das ein Freibrief???
Francesco,
ich persönlich empfinde es als absolute Unverschämtheit, das Privateigentum anderer Menschen ohne Erlaubnis zu nutzen!!!
(nix anderes ist passiert!!)
Kann sich ein Einbrecher auch beschweren, wenn der Wohnungseigentümer ihn im Bad einschliesst???
Der „Zuparker“ übt sich in Selbstjustiz, keine Frage!
Ich bin gegen Selstjustiz, aber wer fremdes Eigentum nutzt, dabei auf die Nase fällt… und dann noch HILFE hier sucht…
tut mir leid, aber das ist das ALLERLETZTE!
Ayla, die sich fragt, ob Taxikosten für 50 km nich doch erheblich preiswerter sind als die Abschleppkosten!!!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Da beobachtet jemand, dass einer anscheinend über Monate (!) seinen Parkplatz nicht nutzt (hat der nix besseres zu tun???) und befindet, dass es seiner wird. Oder wie war das? Und wie aus dem Nichts taucht der Inhaber des Parkplatzes auf. Ob er ihn vielleicht doch häufiger nutzte, als unser Mann dachte (oder beobachtete)?
Tja, bei wem der Fehler liegt ist ja ganz eindeutig. Komisch nur, dass sich immer wieder Mitstreiter finden, die solche Vorgehensweisen unterstützen und mit guten Ratschlägen helfen.
Tja, Moral hin oder her, niemand darf jemand anders daran hindern, den Parkplatz zu verlassen, ob er da nun berechtigt steht oder nicht!
Jetzt von Nötigung oder gar Freiheitsberaubung zu sprechen, ist fehl am Platz!
Der *Eigentümer* des Parkplatzes hätte sein Recht bekommen, hätte er einen Abschleppdienst gerufen, seid froh, dass er das nicht gemacht hat, wäre etwas teurer geworden als die Taxifahrt!!
angemessen ist es sicher nicht, jedoch würde ich von einer gerichtlichen Auseinandersetzung abraten und das Ganze eher unter dem Kapitel „lehrreiche Erfahrungen“ verbuchen. Denn Dein Bekannter hat nach § 858 BGB dem Eigentümer auch vorübergehend das Besitzrecht entzogen, was dieser wiederum durchaus geltend machen kann.
Der Ärger war zudem sicher auf beiden Seiten ähnlich gross.Denn wer einen Parkplatz anmietet und dafür z.B. erhebliche Mehrkosten aufwendet, hat nunmal das Recht der Nutzung. Um die Situation zudem nicht eskalieren zu lassen, denke ich, es wäre durchaus angebracht gewesen, wenn Dein Bekannter zumindest auf einem Zettel hinterlassen hätte, wo er zu erreichen ist.
Wie auch immer, er könnte vor Gericht Erfolg haben, jedoch werden unsere Gerichte sowieso schon mit Unmengen an Bagatellvorgängen beschäftigt und behindert, dem muss man nicht noch weitere hinzufügen.
Grundsätzlich sollte man es sich als Autofahrer zueigen machen, auch die Rechte der anderen Verkehrsteilnehmer zu achten und beim Parken vor allem 4 grosse „Neins“ zu beachten: keine Feuerwehranfahrtszone, Grundstücks-oder Garageneinfahrt, Behindertenparkplätze und Stellplätze die von anderen angemietet wurden.
Kann sich ein Einbrecher auch beschweren, wenn der
Wohnungseigentümer ihn im Bad einschliesst???
Wenn Du den Ausweis des Einbrechers hast oder ihn anderweitig identifiziert und keine Fluchtgefahr besteht (also nicht aus dem Bad, aber aus der Gegend), dann kann er sich tatsächlich beschweren…
Nötigung ist das sicher nicht. Das Verstellen des geparkten Autos des Nichtberechtigten war aber (jedenfalls nach Ö Recht) eine Besitzstörung und könnte mit Besitzstörungsklage geltend gemacht werden.
Das Parken auf dem Parkplatz eine Eigentumsbeeinträchtigung. Der berechtigten könnte auf Beseitigung klagen (actio negatoria). Abschleppen hätte der Berechtigte jedenfalls nicht dürfen.
Einem Auto kann man ja wohl nicht die persönliche Freiheit entziehen und eingesperrt hat einem ja niemand im Auto. Also Unsinn zum Quadrat was du da schreibst.
Grundsätzlich ist Selbstjustiz tatsächlich unzulässig.
In bestimmten Fällen, ich erwische zB einen Einbrecher bei der Flcuht mit einer aus meinem Haus gestohlenen Beute, ist es sicher auch in Deutschland nicht notwendig dabei einfach zuzuschauen.
Hi,
in D darf man jemanden nur festsetzen, wenn der Mensch unbekannt ist und/oder die Gefahr besteht, das er wegen „verschwindens“ nicht später von der Polizei eingesammelt werden kann.
Wenn man sich nicht daran hältt, kann es passieren, dass er bekommt wegen Diebstahl ne Geldstrafe bekommt und der „Festhalter“ wegen Freiheitsberaubung etwas mehr.