Vertragsbedingungen nicht erfüllt

Ich möchte folgenden hypothetischen Fall diskutieren: Nach dem Studium sei eine berufsrelevante, kostenpflichtige Ausbildung geplant. Die Bewerbung am Ausbildungsinstitut sei erfolgreich, der Ausbildungsvertrag würde unterschrieben werden. Was wäre, wenn die Voraussetzung für die Ausbildung (Diplomabschluss)zum Ausbildungsbeginn doch nicht vorliegen wird, da es dem/der Bewerber/in aus Krankheitsgründen nicht möglich war? Ließe sich ohne Konsequenzen vom Vertrag zurücktreten, vorausgesetzt die Ausbildung hätte noch nicht begonnen.

Ließe
sich ohne Konsequenzen vom Vertrag zurücktreten, vorausgesetzt
die Ausbildung hätte noch nicht begonnen.

Das käme drauf an, was konkret (im Wortlaut) mit dem Institut vertraglich vereinbart ist.

Hallo!Nehmen wir an, dass dieser Fall von Rücktritt im Vertrag nicht auftaucht. Ein Rücktritt WÄHREND der Vertragslaufzeit von drei Jahren ist laut Vertrag mit Kosten verbunden.Nicht besuchte Seminare des Jahres sind zu zahlen. Vertragsbeginn in 5 Monaten.

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