Lebensversicherung und Erbausschlagung

Hallo liebe Wissenden!
Folgender fiktiver Sachverhalt:

Vater A. ist von Mutter B. jahrelang geschieden!
Sohn C. ist ehelich!

Nun stirbt Vater.
Sohn schlägt Erbe aus wegen Schulden von Vater.

2 Jahre nach dem Tod meldet sich eine Versicherung an die Mama das eine Lebenversicherung besteht!
Laut Vertreterin(der Versicherung) steht in der Police nur: an den Ehegatten/in.
Angeblich kein Name…versicherungabschluss vor 30 jahren!
Nun kann die Mama also das Geld laut aussage der Vertreterin nicht bekommen ,weil sie ja nun nicht mehr Ehegattin ist!
und Sohn kommt auch nicht in frage(laut Vetreterin) weil er das erbe ausschlug???

Versicherungsaussage: Dann bleibt das Geld „im Hause“

Wie ist eure Meinung ?
Bleibt das Geld dann einfach bei der Versicherung?
Erbausschlagnung greift bei ner Lebensversicherung?

Gespannt auf eure Antworten und mit Grüssen verbleibend
Jupp

Hi Jupp,

Laut Vertreterin(der Versicherung) steht in der Police nur: an
den Ehegatten/in.

da wird der Fall aber arg fiktiv! In einer Police steht immer ein Begünstigter mit Name und Adresse. Welchen Familienstand der Begünstigte hat, ist unerheblich. Das gilt auch in Fällen, die per Hörensagen konstruiert werden.

Gruß Ralf

Laut Vertreterin(der Versicherung) steht in der Police nur: an
den Ehegatten/in.

da wird der Fall aber arg fiktiv! In einer Police steht immer
ein Begünstigter mit Name und Adresse.

hi und danke für die antwort!

Tja…da ist aber eine Tatsache im fiktiven Fall!
So wurde es am telefon vorgelesen, weil Mama B. keine original Police oder dergleichen hat, hat sie sich so abwimmeln lassen , vorerst!
Besteht Anspruch auf eine Kopie der Police, ö.ä. ???

Gruss
jupp

Hi Ralf,

da wird der Fall aber arg fiktiv! In einer Police steht immer
ein Begünstigter mit Name und Adresse. Welchen Familienstand

Das stimmt mit dieser Allgemeingültigkeit nicht. Ich habe sehr viele Policen gesehen, in denen im Bezugsrecht im Todesfalle die Formulierung „der an diesem Tag rechtsgültige Ehegatte“ steht. Das wird bei Scheidungen gerne vergessen, so wie in diesem Fall.

Gruß Nordlicht

So wurde es am telefon vorgelesen, weil Mama B. keine original

Das kann auch stimmen.

Besteht Anspruch auf eine Kopie der Police, ö.ä. ???

Die geschiedene Ehefrau hat gar keine Ansprüche, höchstens der Sohn, denn der ist ja immerhin mit dem Verstorbenen verwandt und könnte sich deswegen eine Polienkopie zuschicken lassen.

Ich habe sehr
viele Policen gesehen, in denen im Bezugsrecht im Todesfalle
die Formulierung „der an diesem Tag rechtsgültige Ehegatte“
steht. Das wird bei Scheidungen gerne vergessen, so wie in
diesem Fall!

Dann aber, ist der Fall doch klar!
Wenn es nicht geändert wurde?
Dann hat Mama B. anspruch auf die Auszahlung!
Glaube ich hab dazu sogar was gefunden!

http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/lebensve…

Gruss jupp

Ich habe sehr
viele Policen gesehen, in denen im Bezugsrecht im Todesfalle
die Formulierung „der an diesem Tag rechtsgültige Ehegatte“
steht. Das wird bei Scheidungen gerne vergessen, so wie in
diesem Fall!

Dann aber, ist der Fall doch klar!
Wenn es nicht geändert wurde?
Dann hat Mama B. anspruch auf die Auszahlung!

Fragt sich, was mit „an diesem Tag“ gemeint ist: der Todestag? Dann wäre der geschiedene Ehegatte ja nicht mehr der Begünstigte, oder?

Gruß
Nelly

Zu dem Satz dann bleibt dass Geld im Haus.

Das kann ja so auch nicht stimmen, denn wenn man annimmt, dass es keine Bezugsberechtigte Person gibt, da keine Ehefrau, dann fällt die Police ja wohl in den Nachlass.

Und wenn alle das Erbe ausgeschlagen haben, hier also vor allem der Sohn und keine weiteren Erbberechtigten da sind, dann erbt doch der Staat, was dann heißen würde die Versicherung muss ans landesamt für Finanzen zahlen und die haben als gesetzlicher Erbe wohl auch auf jedenfall einen Anspruch auf die Police. Ach ja und falls der Nachlass überschuldet war, könnte es auch sein, dass ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wurde und der Nachlassverwalter sich auch brennend für die Police interessiert.

Würde aber einfach mal versuchen unter dem Namen der Mama und unter dem Namen des Sohns die Police anzufordern. Man muss der Versicherung ja nicht gleich nochmal unter die Nase reiben, dass die Eheleute geschieden sind und das Erbe ausgeschlagen hast. Aus Erfahrung weiß ich, dass so was oft funktioniert.

Liebe Grüße
Jogi

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