Nehmen wir mal folgende Blödheit an: Es gibt eine Internetseite auf der man seine Daten eingeben muss und die agb usw akzeptieren muss. AGB mal ganz ganz schnell überflogen, nix gefunden das man was bezahlen muss. Dann 3-4 Wochen später der schriftliche Hinweis 60 € zu bezahlen.
nun folgendes in den agb:
2.1 Durch die Absendung des von XXX auf der Internetseite xxx bereitgestellten Registrierungsformulars gibt der Nutzende ein Angebot zu einem gebührenpflichtigen Vertragsabschluss mit xxx ab. Nimmt xxx dieses Vertragsangebot des Nutzenden an, indem sie dem Nutzenden eine Registrierungsbestätigung per E-Mail übermittelt, ist der Vertrag zustande gekommen.
Das heißt doch soviel das man ab da an 2 Wochen Widerrufsrecht hat, wo die einem die Bestätigung zusenden oder? Und wenn die nun drauf beharren das man nach absenden der Daten 2 Wochen Zeit hatte dies zu widerrufen?
Das heißt doch soviel das man ab da an 2 Wochen Widerrufsrecht
hat, wo die einem die Bestätigung zusenden oder? Und wenn die
nun drauf beharren das man nach absenden der Daten 2 Wochen
Zeit hatte dies zu widerrufen?
I.A. beginnt die Frist zur Nutzung des Widerrufsrechts, wenn man über dieses informiert wurde und dieses rechtlich unangreifbar ist. Ansonsten (theoretisch) unendlich.
Danke für die Infos, das man 5 € im monat zahlen muss für ein jahr steht sogar auf der Startseite hab ich grad gesehen(bin ich blöd ey)… Aber wie gesagt, in den agb steht das man ein 2-wöchiges Widerrufsrecht hat und der vertrag von da an gilt wenn die einen anschreiben. Dies haben die erst am 22.03. gemacht und ich hab daraufhin meinen vertrag widerrufen, also ist er doch eigentlich fristgerecht oder nicht?