Hallo Experten,
wenn ein Privatverkäufer ein noch angemeldetes KFZ verkauft, dann geht er doch ein gewisses Risiko ein. Wenn sich nämlich zwischen der Übergabe an den Privatkunden und der geplanten Ummeldung des Fahrzeugs ein Unfall mit diesem Fahrzeug ereignet, muss ja die Versicherung des Fahrzeughalters (also des Verkäufers) für den Schaden aufkommen und für den Verkäufer steigen in der Folge die Versicherungsbeiträge.
Ist das zwangsläufig so oder kann die Haftung des Verkäufers nach der quittierten Geld- und Fahrzeugübergabe im Kaufvertrag für die Übergangszeit wirksam ausgeschlossen und auf den Käufer übertragen werden?
Wenn im Kaufvertrag steht, dass sich der Käufer dazu verpflichtet, das Fahrzeug bis zu einem konkreten Zeitpunkt umzumelden, haftet auch nach Verstreichen dieser Frist der Verkäufer für etwaige durch das KFZ verursachte Schäden? Wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet, sind doch dem Verkäufer die Hände gebunden, denn ohne die Papiere und Nummernschilder kann er ja das Fahrzeug nicht einfach abmelden.
Ist der Verkäufer dem Käufer dann wirklich völlig hilflos ausgeliefert oder kann etwa im Kaufvertrag eine „Strafe“ für den Käufer festgesetzt werden (z.B. ein Geldbetrag, den der Käufer für jeden Tag des Verzugs der Ummeldung an den Verkäufer zu zahlen hat)?
Lieben Gruß
Huttatta