Pfuschgeld

Hallo alle zusammen, mal angenommen jemand geht im Feierabendmanier für jemanden (Firma) putzen. Alles passiert am Wochenende.
Vom Firmenchef werden 3,5 Stunden vorgegeben. Die Putzfrau braucht nur 3 manchmal aber auch nur 2,5 Stunden. Ist aber auch schon öffter mehr als 3,5 Stunden da geblieben, weil die gute Seele Fenster geputzt hat. Diese Arbeit war nur ihr guter Wille. Die Putzfrau schreibt aber immer 3,5 Stunden auf son Zettel mit Unterschrift und Datum. Alles wird nun nach Abrechnung am Monatsende vernichtet. Soll ja keiner wissen das da jemnand an der Steuer vorbei putzt. Nun ist der Chef der Meinung die gute Seele würde den Chef wegen den Stunden betrügen, weil ER mal da war und 3,5 Stunden geschrieben wurden und die gute Selle nicht mehr da war. ER zieht ihr darauf hin Stunden ab. Nun ist das Verhältniss zwischen der guten Seele und dem Chef durch den Vorfall so gestört, das der Chef sich eine andere gute Seele sucht. Die alt gute Seele geht noch einen Monat schön putzen und bekommt mal nur so nebenbei gesagt, dass sie nicht mehr kommen braucht und auf den ausstehenden Putzlohn für einen Monat wird sie wahrscheinlich ewig warten. War ja alles inoffiziell…
Nun meine Frage
Was, wie kann kann die alte gute Seele tun um ihren Lohn noch zu bekommen und was oder wie soll sie dem Chef klar machen das es ja auch noch Stellen gibt die sich für Schwarzarbeit interessiern und dem Chef dafür auf die Finder hauen.
Für jeden sachdienlichen Hinweis wäre eine gute Seele dankbar.
Gruß Gabi

Hallo,

den ausstehenden Lohn kann man abschreiben weil kein Anspruch besteht (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ist sog. gesetzliches Verbot, welches den Arbeitsvertrag „vernichtet“). Wenn man allerdings ein paar Steuern nachzahlen kann, sollte man sich „ehrlich“ machen.

Vorteil 1.: man ist selbst aus dem Schneider, wenn man eine Selbstanzeige beim Finanzamt macht. Eine Strafbarkeit entfällt dann, wenn man die ausstehenden Steuern nachzahlt. Bei den genannten Beträgen ist das wohl nicht viel.

Vorteil 2.: der „Arbeitgeber“ hat dann Dreck am Stecken und ist dann quasie durch das Finanzamt „entdeckt“ bevor er auch zur Selbstanzeige greifen kann. Das Finanzamt kann dann gegen ihn ermitteln und „drankriegen“, weil er sich nicht ehrlich gemacht hat.

Somit würde man den Schwarzarbeitgeber im Nachhinein noch einen „auf den Sack“ geben, dafür das er die letzten Gelder nicht gezahlt hat.

Mfg vom

showbee

Hallo Gabi,

vor einigen Jahren hatte eine Bekannte ein ähnliches Erlebnis. Sie war damals Schülerin besass jedoch keine Arbeitserlaubnis. Aber da sie keine Einnahmen hatte brauchte sie einen Job. Bei einer Putzfirma wurde sie fündig. Dem AG teilte sie ihre Einschränkung mit. „Kein Problem“ sagte dieser und sie arbeitete 3 Monate ohne Gehalt. Die Schülerin wendete sich an ihren Lehrer und dieser telefonierte mit einem Freund bei der Gewerkschaft. Der Gewerkschaftler sagte, dass man zwar keine Schwarzarbeiter beschäftigen darf, die Schwarzarbeiter aber trotzdem einen Anspruch für ihre Leistung hätten. So rief der Gewerkschaftler bei diesem Putzbetrieb an und noch am gleichen Tag (eigentlich Abend) konnte die Schülerin ihr Geld abholen.
Gehe zu irgendeiner Gewerkschaft und spreche mit einem der dort Angestellten. Vielleicht hast du Glück und triffst auf einen sehr netten Menschen der dir weiterhilft. Frage ihn/sie ob er/sie dort (bei der Firma) anrufen und sich vorstellen könnte.

Schöne Grüsse
und hoffentlich kommt die gute Seele an ihren verdienten Lohn

Krümel

Na das ist doch mal ne erfreuliche Nachricht. Sich selber ehrlich machen ist nicht schlecht lebt sich sowieso ruhiger. Eine GUTE SEELE dankt

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Hallo

Hätte der Job theoretisch auch als geringfügig angemeldet laufen können? Oder anders gefragt: wieviel € verdient der AN monatlich an wievielen Stellen?

Gruß,
LeoLo

Gruß LeoLo

der Job hätte bestimmt über Geringverdiener laufen können,
die AG bekommen aber in Deutschland nie den Hals voll genug und können sich doch nur die krimminelle Schiene leisten.

Gruß Gabi

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die AG bekommen aber in Deutschland nie den Hals voll genug
und können sich doch nur die krimminelle Schiene leisten.

Das lauft auch so lange wunderbar wie es die „guten Seelen“ gibt, die das mitmachen.
In einem „normalen“ Arbeitsverhältnis, wäre Arbeitszeitbetrug Arbeitszeitbetrug. Der wird auch nicht dadurch legitimiert, dass man schwarz arbeitet.