Ich habe mehrfach gelesen, dass man nicht selbst signieren muss und einen Dienstleister damit beauftragen kann. Wo steht das im Gesetz?
Gruß
Ich habe mehrfach gelesen, dass man nicht selbst signieren muss und einen Dienstleister damit beauftragen kann. Wo steht das im Gesetz?
Gruß
Ich habe mehrfach gelesen, dass man nicht selbst signieren
muss und einen Dienstleister damit beauftragen kann. Wo steht
das im Gesetz?
Eigentlich überall, denn wenn’s nicht so wäre, gäbe es das Signaturgesetz ja gar nicht.
Daran habe ich schon gedacht. Ich finde den entsprechenden Paragraphen nicht. Meine Suche betraf den Paragraphen. Ich meine ich hätte es auch im Gesetz gelesen, aber ich finde es einfach nicht mehr 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
kann es dieses hier sein ?
http://bundesrecht.juris.de/sigg_2001/index.html
Einer der Aussteller ist die Bundesdruckerei
https://www.d-trust.net/internet/content/index.html
Ratloser Gruß
Ich habe mehrfach gelesen, dass man nicht selbst signieren
muss und einen Dienstleister damit beauftragen kann. Wo steht
das im Gesetz?Gruß