Hallo
So wie ich das verstanden habe, geht das in Ordnung. Die
Mehrwertsteuer stellt ja keinen Wert da.
Wieso stellt eine MwSt. keinen Wert dar? Ich muß sie ja schließlich bezahlen!
Es wird ein Schaden verursacht der 1000€ „wert“ ist. Bekomme
ich genau dieses Geld, ist alles in Ordnung, ich stehe genauso
da wie vorher.
Wenn ich eine Ware für 1000 EUR inkl. MwSt. kaufe, hat sie für mich einen Wert von 1000 EUR. Das der Händler die MwSt. aus diesem Betrag an den Staat abführen muß ist eine unternehmerische Pflicht, die für mich völlig ohne Belang ist. Er zahlt sie schließlich genauso wie er seine Gewerbesteuer, seine Vermögenssteuer, seine IHK-Beiträge, seine BG-Beiträge, seine Angestelltenlöhne und alle anderen Abgaben auch bezahlen muß.
Bekomme ich von der Versicherung aber nur den Nettowert in Höhe von 840,33 EUR ausgezahlt habe ich nicht das bekommen was ich dafür bezahlt habe. Ich sehe dafür einfach keine Rechtsgrundlage.
Nur für den Fall, das ich das Geld direkt
benutzte um eine Ausgleichsware beim Händler zu kaufen,
entstehen mir zusätzliche Kosten, die Mehrwertsteuer (evtl.
sogar weitere? Gebühren, etc?).
Warum entstehen mir dann „zusätzliche“ Kosten? Es entstehen mir vielmehr die „gleichen“ Kosten. Ich habe die Steuer vorher bezahlt und ich werde sie später bei einem Neuerwerb wieder bezahlen müssen und nicht „zusätzlich“. Außerdem ist es ja meine Sache ob ich mir für das Geld vielleicht auch etwas völlig anderes kaufe, was ich zu diesem Zeitpunkt vielleicht viel dringender benötige.
Behalte ich das Geld, kaufe mir etwas ganz anderes oder kaufe
ich von Privat (da kann die Mehrwersteuer doch nie
reinspielen, oder?), stehe ich nicht schlechter da als vorher,
wenn ich keinen Mehrwertsteueranteil ausgezahlt bekomme.
Aber selbstverständlich stehe ich dann schlechter da. Vorher konnte ich für 1000 EUR einkaufen, später nur noch für 840,33 EUR. Deine Einstellung kann ich daher nicht teilen.
Das eine Privatperson keine Mehrwertsteuer abführen muß heißt doch deshalb nicht dass er etwas billiger verkaufen kann. Im Gegenzug kann er ja dafür schließlich auch keine Vorsteuer vom Staat zurückfordern, wie es der Unternehmer aber macht. Ein Unternehmer führt zwar 19% MwSt. an den Staat ab, bekommt aber die 19% von seinem Einkaufspreis dafür auch wieder zurück! Der Staat bekommt also nur die Differenz aus der Steuer vom Einkauf und der höheren Steuer bei Verkauf. Es ist daher ein Milchmädchenrechnung dass ich bei einer Privatperson alles 19% billiger bekomme, nur weil er keine Mehrwertsteuer abführen muß. Zudem bekommt ein Händler ja im Einkauf, aufgrund der Menge die er abnimmt, auch viel günstigere Preise als wie wenn ein Privatperson etwas kauft. Fazit: Ich kann durch Deine Begründung bei einer Privatperson nichts sparen, wodurch ich also schlechter gestellt bin wenn ich nicht den vollen Betrag von der Versicherung erstattet bekomme. Denn auch diese Privatperson kann ihre Ware nicht von einem Händler erwerben ohne Mehrwertsteuer dafür zu bezahlen.