Wiederbeschaffungswert netto minus Restwert

Hallo zusammen,

angenommen jemand hatte unverschuldet einen Autounfall bei dem sein Fahrzeug zu Totalschaden kam. Die vom Sachverständigen geschätzen Reparaturkosten überstiegen den Zeitwert des Fahrzeuges, das 13 Jahre alt war und über 200.000km Laufleistung hatte, erheblich. Der Unfall ist vor rd. vier Jahren (30.01.2003) geschehen. Damals hat die gegnerische Versicherung bei der Abrechnung des Totalschadens vom Wiederbeschaffungswert die Mehrwertsteuer abgezogen und wollte diese dem Geschädigten nur dann erstatten wenn er beim Händler wieder ein Fahrzeug mit Mehrwertsteuer kaufe. Der Geschädigte hat sich damals aber privat einen Gebrauchtwagen gekauft bei dem keine separate Mehrwertsteuer ausgewiesen wurde. Jetzt hat der Geschädigte gehört, daß es wohl bei dem geringen Restwert und Alter des Fahrzeuges nicht gerechtfertigt war die Mehrwertsteuer abzuziehen.
Frage: Kann der Geschädigte, unter der Annahme daß er damit im Recht ist, die gegnerische Versicherung noch auffordern die Mehrwertsteuer nachzuzahlen oder ist bereits Verjährung eingetreten?
Danke für eure Tipps.

Ich habe auch schon öfters gehört dass beispielsweise eine Hausratversicherung die Mehrwertsteuer eines beschädigten Gegenstandes nur erstattet, wenn eine Rechnung für eine entsprechende Neuanschaffung vorgelegt wird.

Über die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens hatte ich da ebenfalls bereits meine Zweifel, da die Versicherung ja den Wiederbeschaffungs-Neuwert des beschäditen Gegenstandes zu ersetzen hat. Inwieweit hier die Mehrwertsteuer abgezogen werden darf würde mich auch interessieren. Vielleicht kann das ja hier jemand erörtern der diesbezüglich mehr Fachkenntnis hat.

Hi,
in der Regel wird die MwSt. nur abgezogen wenn es sich um eine Vorsteuerabzugsberechtigte Firma handelt.
Wenn ein Wiederbeschaffungswert vereinbart ist…
Schwackeliste & Co. enthalten auch jeweils die Werte inklusive MwSt.

Ich glaube mal, da hat die Versicherung einen Dreh gefunden, den Geschädigten zu verunsichern ?

2003 passiert ? + 3 Jahre Verjährungsfrist = 31.12.2006…
tja um einige Monate zu spät bemerkt.

Gruß
BJ

Hallo

So wie ich das verstanden habe, geht das in Ordnung. Die Mehrwertsteuer stellt ja keinen Wert da.
Es wird ein Schaden verursacht der 1000€ „wert“ ist. Bekomme ich genau dieses Geld, ist alles in Ordnung, ich stehe genauso da wie vorher. Nur für den Fall, das ich das Geld direkt benutzte um eine Ausgleichsware beim Händler zu kaufen, entstehen mir zusätzliche Kosten, die Mehrwertsteuer (evtl. sogar weitere? Gebühren, etc?). Nur dann muss die Mehrwerststeuer zusätzlich vom Schädiger gezahlt werden. Behalte ich das Geld, kaufe mir etwas ganz anderes oder kaufe ich von Privat (da kann die Mehrwersteuer doch nie reinspielen, oder?), stehe ich nicht schlechter da als vorher, wenn ich keinen Mehrwertsteueranteil ausgezahlt bekomme.

Gruß,
DW.

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Hallo

So wie ich das verstanden habe, geht das in Ordnung. Die
Mehrwertsteuer stellt ja keinen Wert da.

Wieso stellt eine MwSt. keinen Wert dar? Ich muß sie ja schließlich bezahlen!

Es wird ein Schaden verursacht der 1000€ „wert“ ist. Bekomme
ich genau dieses Geld, ist alles in Ordnung, ich stehe genauso
da wie vorher.

Wenn ich eine Ware für 1000 EUR inkl. MwSt. kaufe, hat sie für mich einen Wert von 1000 EUR. Das der Händler die MwSt. aus diesem Betrag an den Staat abführen muß ist eine unternehmerische Pflicht, die für mich völlig ohne Belang ist. Er zahlt sie schließlich genauso wie er seine Gewerbesteuer, seine Vermögenssteuer, seine IHK-Beiträge, seine BG-Beiträge, seine Angestelltenlöhne und alle anderen Abgaben auch bezahlen muß.

Bekomme ich von der Versicherung aber nur den Nettowert in Höhe von 840,33 EUR ausgezahlt habe ich nicht das bekommen was ich dafür bezahlt habe. Ich sehe dafür einfach keine Rechtsgrundlage.

Nur für den Fall, das ich das Geld direkt
benutzte um eine Ausgleichsware beim Händler zu kaufen,
entstehen mir zusätzliche Kosten, die Mehrwertsteuer (evtl.
sogar weitere? Gebühren, etc?).

Warum entstehen mir dann „zusätzliche“ Kosten? Es entstehen mir vielmehr die „gleichen“ Kosten. Ich habe die Steuer vorher bezahlt und ich werde sie später bei einem Neuerwerb wieder bezahlen müssen und nicht „zusätzlich“. Außerdem ist es ja meine Sache ob ich mir für das Geld vielleicht auch etwas völlig anderes kaufe, was ich zu diesem Zeitpunkt vielleicht viel dringender benötige.

Behalte ich das Geld, kaufe mir etwas ganz anderes oder kaufe
ich von Privat (da kann die Mehrwersteuer doch nie
reinspielen, oder?), stehe ich nicht schlechter da als vorher,
wenn ich keinen Mehrwertsteueranteil ausgezahlt bekomme.

Aber selbstverständlich stehe ich dann schlechter da. Vorher konnte ich für 1000 EUR einkaufen, später nur noch für 840,33 EUR. Deine Einstellung kann ich daher nicht teilen.

Das eine Privatperson keine Mehrwertsteuer abführen muß heißt doch deshalb nicht dass er etwas billiger verkaufen kann. Im Gegenzug kann er ja dafür schließlich auch keine Vorsteuer vom Staat zurückfordern, wie es der Unternehmer aber macht. Ein Unternehmer führt zwar 19% MwSt. an den Staat ab, bekommt aber die 19% von seinem Einkaufspreis dafür auch wieder zurück! Der Staat bekommt also nur die Differenz aus der Steuer vom Einkauf und der höheren Steuer bei Verkauf. Es ist daher ein Milchmädchenrechnung dass ich bei einer Privatperson alles 19% billiger bekomme, nur weil er keine Mehrwertsteuer abführen muß. Zudem bekommt ein Händler ja im Einkauf, aufgrund der Menge die er abnimmt, auch viel günstigere Preise als wie wenn ein Privatperson etwas kauft. Fazit: Ich kann durch Deine Begründung bei einer Privatperson nichts sparen, wodurch ich also schlechter gestellt bin wenn ich nicht den vollen Betrag von der Versicherung erstattet bekomme. Denn auch diese Privatperson kann ihre Ware nicht von einem Händler erwerben ohne Mehrwertsteuer dafür zu bezahlen.

Hi,
in der Regel wird die MwSt. nur abgezogen wenn es sich um eine
Vorsteuerabzugsberechtigte Firma handelt.

Dann wäre das in Ordnung. Die Firma hat die Mehrwertsteuer ja als Vorsteuer geltend machen können. Würde Sie die Steuer erstattet bekommen hätten sie doppelt abkassiert. In den von mir genannten Fällen ging es aber ausschließlich um Privatpersonen.

Ich glaube mal, da hat die Versicherung einen Dreh gefunden,
den Geschädigten zu verunsichern ?

Das sehe ich auch so. Meiner Meinung nach entbehrt das jeder Rechtsgrundlage. Da ich aber kein Jurist bin lasse ich mich gerne noch vom Gegenteil überzeugen.

Gruß,

Th. Kuchinka

Huhu!

2003 passiert ? + 3 Jahre Verjährungsfrist = 31.12.2006…

2003 passiert? + 10 Jahre Verjährungsfrist = 31. 12. 2013…

tja um einige Monate zu spät bemerkt.

Tja um einige Paragraphen zu früh aufgehört mit Lesen.

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Hallo Waldschrat.

Jetzt hat
der Geschädigte gehört, daß es wohl bei dem geringen Restwert
und Alter des Fahrzeuges nicht gerechtfertigt war die
Mehrwertsteuer abzuziehen.

Das ist Quatsch. Die MwSt. ist nur zu erstatten, soweit eine solche
angefallen ist, § 248 Abs. 2 S. 2 BGB:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html

Von daher war das Vorgehen der Versicherung i.O.

Gruß - Jaschiii

Hallo Edison.

Wieso stellt eine MwSt. keinen Wert dar? Ich muß sie ja
schließlich bezahlen!

Das ist aber kein Argument dafür, dass sie einen Wert darstellen
würde. Es ist und bleibt ein durchlaufender Posten für Unternehmer.
Das sie beim Endkunden hängen bleibt macht sie ebenfalls nicht zu
einem Wert an sich…

Wenn Du im Folgenden immer die MwSt. von den 1000 € abziehst, begehst
Du einen Gedankenfehler:
Die Frage, die sich stellt, ist, wie hoch der Schaden war.
Wenn der 1000 € ist, bekommst Du 1000 €.
Kaufst Du nun bei einem Unternehmen für 1000 € eine vergleichbare
Sache, erhätst Du von der Versicherung 1000 € + die MwSt.
Nicht aber, wenn Du von Privat kaufst.

Vergl. § 249 Abs. 2 S. 2:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html

Gruß - Jaschiii

Es ist und bleibt ein durchlaufender Posten für
Unternehmer.

Aber den Schadensersatz bekommt der Geschädigte - und nicht der Unternehmer! Und für eine Privatperson ist es eben kein durchlaufender Posten. Deshalb ist der Unternehmer ja auch vorsteuerabzugsberechtigt und der Privatmann nicht.

Wenn Du im Folgenden immer die MwSt. von den 1000 € abziehst,
begehst Du einen Gedankenfehler:
Die Frage, die sich stellt, ist, wie hoch der Schaden war.
Wenn der 1000 € ist, bekommst Du 1000 €.

Eben nicht, weil ich von der Versicherung nur die genannten 830,44 € bekomme, solange ich keine Rechnung für einen Neuerwerb über mindestens 1000 € vorlege.

Kaufst Du nun bei einem Unternehmen für 1000 € eine
vergleichbare
Sache, erhätst Du von der Versicherung 1000 € + die
MwSt.
Nicht aber, wenn Du von Privat kaufst.
Vergl. § 249 Abs. 2 S. 2:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html

Der Paragraph ist jetzt zumindest mal ein juristischer Ansatz, danke. Bist Du sicher das dieser auch auf eine Versicherung (Haftpflicht und Hausrat) anzuwenden ist? Gelten da nicht vielmehr die AGB’s oder die Vertragsbedingungen stattdessen, wenn die das anders regeln? Es gibt ja auch unterschiedliche Auszahlungen. Während eine Haftpflichtversicherung bspw. nur den Zeitwert ersetzt, ersetzt eine Hausratversicherung meist den Neuwert.

Aber mal unabhängig davon. In dem genannten Paragraph heißt es: „Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.“

Diesen Satz interpretiere ich eigentlich so, dass ich die Umsatzsteuer ersetzt bekommen muß wenn ich sie ursprünglich (!) auch bezahlt habe. Denn nur dann bin ja ich so gestellt wie es der Satz 1 ja angibt.

Die Versicherung versucht hier aber die Umsatzsteuer für den Neuerwerb zu ersetzen, anstatt die vom Ursprungskauf! Darin sehe ich nach wie vor ein Fehldenken.

Danke erstmal für die vielen Hinweise.
Das Zahlenbeispiel lag schon ziemlich nahe an der Realität. Exakt waren es 1.100.- Euro Wiederbeschaffungswert. Davon wurden 151,72.- Euro Mehrwertsteuer abgezogen. Diese werde ich jetzt versuchen nachzuverlangen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke erstmal für die vielen Hinweise.
Das Zahlenbeispiel lag schon ziemlich nahe an der Realität.
Exakt waren es 1.100.- Euro Wiederbeschaffungswert. Davon
wurden 151,72.- Euro Mehrwertsteuer abgezogen. Diese werde ich
jetzt versuchen nachzuverlangen.

Viel Glück, ich fürchte aber dass die das ohne anwaltliche Hilfe nicht freiwillig zahlen werden. Gib Bescheid ob Du was erreichen konntest. Würde mich auch interessieren.

tja um einige Monate zu spät bemerkt.

Tja um einige Paragraphen zu früh aufgehört mit Lesen.

Guuuuut gekontert *lach*. Sternchen für dich

Gruß
BJ