Sonntagsöffnungen nur für Einkaufszentren?

Hallo,

weiß jemand von euch, ob es möglich ist, nach dem Landesöffnungsgesetz NRW, eine Verkaufserlaubnis an Sonntagen nur für ein Einkaufszentrum (kein ganzer Stadtbezirk) auszusprechen, oder muss eine solche Erlaubnis für den ganzen Stadtbezirk gelten?

Vielen Dank im voraus,

Nici

Hallo,

weiß jemand von euch, ob es möglich ist, nach dem
Landesöffnungsgesetz NRW, eine Verkaufserlaubnis an Sonntagen
nur für ein Einkaufszentrum (kein ganzer Stadtbezirk)
auszusprechen, oder muss eine solche Erlaubnis für den ganzen
Stadtbezirk gelten?

die Ordnungsbehörde ist bei Sondergenehmigungen weitestgehend in ihren Entscheidungen frei. Die Genehmigungen können für Ortsteile, Bezirke und Handelszweige erteilt werden (vgl. § 6 Abs. 4 LÖG-NRW). Außerdem können Einzelgenehmigungen im öffentlichen Interesse erteilt werden (§ 10 ebd.).

Gruß,
Christian

Hallo, Danke für die Info.

Weißt Du zufällig auch, wie es aussieht, wenn die Genehmigung nur für ein Einkaufszentrum wie z.B. das Centro in Oberhausen gelten soll. Geht das dann auch über §10?

Gibt es vielleicht irgendwo eine Rechtssprechung dazu? Kann im www nichts darüber finden!

Danke Nici

Hallo,

Weißt Du zufällig auch, wie es aussieht, wenn die Genehmigung
nur für ein Einkaufszentrum wie z.B. das Centro in Oberhausen
gelten soll. Geht das dann auch über §10?

schwer zu sagen. Vom Gefühl her würde ich sagen, daß man das mit einer geschickten Kombination aus Ortsteil und Handelszweig hinbekommt. Da im CentrO ja zig Laden- und Gastronomiebetreiber wohnen, kann man nur schwerlich von einer einseitigen Bevorzugung einiger weniger Gewerbetreibender sprechen. Hinzu kommt, daß das CentrO ja eine einigermaßen abgeschlossene Veranstaltung ist, d.h. die Ruhe wird in der Innenstadt und den Wohngebieten nicht gestört, aber es kann dennoch eingekauft werden. Ich für meinen Teil sehe also die Absichten des Gesetzes erfüllt.

Gibt es vielleicht irgendwo eine Rechtssprechung dazu? Kann im
www nichts darüber finden!

Kein Wunder: Das Gesetz ist noch nicht einmal ein halbes Jahr alt. Selbst falls da schon jemand geklagt hätte, gäbe es bei der Überlastung und Arbeitsgeschwindigkeit der Verwaltungsgerichte bis heute noch kein Urteil.

Gruß,
Christian

Hallo Nici,

auch in BW gibt es diese Möglichkeit der „Einzelgenehmigungen im öffentlichen Interesse“.
Mehrere (Einkaufs)Zentrumsbetreiber hier in der Gegend nutzen diese Möglichkeit immer wieder mit Begründungen wie „Jubiläum“, „Einkaufssonntag nach Umgestaltung“ usw.
Geöffnet sind dann nur die Einrichtungen innerhalb dieser Zentren.
Die Verbindung zwischen diesen Läden/Lokalen besteht über eine Mitgliedschaft bzw. einen Mietvertrag beim Zentrumsbetreiber, diesem wird die Genehmigung erteilt.

Grüße
von Mara

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank für eure Antworten - das hilft mir schonmal weiter :smile:

Grüße und ein frohes Osterfest

Nici