erstmal kurz:
Es geht um eine Reisepreisminderung.
Ich möchte die Abbuchung des Reisepreises von meinem Konto rückgängig
machen (Lastschrifteinzugsverfahren)
Hallo zusammen,
nach einer Reise im Gesamtpreis von 1320.- DM strebe ich wegen
erheblicher und nachweisbarer Mängeln eine Reisepreisminderung an.
Der Reisepreis wurde am Tag der Abreise per EC-Karte und
Lastschrifteinzugsverfahren (per Unterschrit, KEINE Pin)
bezahlt. Die Buchung kann ich nach spätestens 6 Wochen bei meiner
Bank stornieren.
Eine Reklamationsanzeige mit allen Beweisen (Fotos, Zeugen etc.) aber
ohne einen genau genannten gewünschten Minderungsbetrag geht dem
Veranstalter fristgerecht zu.
Ich vermute nicht, dass der Veranstalter auf meine Reklamation
innerhalb der nächsten 3 Wochen reagiert (=Frist für Stornierung).
Ich habe keine Lust meinem Geld hinterherzurennen, und will selbst
eigentlich auch nicht gleich klagen.
Ich habe also vor, die Buchung kurz vor Ablauf der Frist einfach zu
stornieren und einen um 250.- geminderten Betrag (also 1070.-) wieder
an den Veranstalter zu überweisen.
250.- erscheinen mir dabei als angemessen (dem Betrag liegt die
„Frankfurter Liste“ zu Grunde).
Ich würde dem Veranstalter also NICHT die wohl übliche Frist (4-6
Wochen) einräumen um die Sache zu prüfen - das ist mir klar.
Der Veranstalter könnte evtl. gegen mich klagen, weil er nur einen
geringeren Betrag wegen der Mängel zubilligen würde. Es würde also
zum Prozess kommen.
Könnte ich dann mit meiner Aktion die Buchung einfach so storniert zu
haben (Zahlungswillen allerdings durch Überweisung des „Restbetrages“
bekundet) auf die Nase fallen?
Was meint ihr?
Würdet ihr in einem solchen Fall generell abraten die Buchung zu
stornieren, oder wäre das vielleicht ein geschickter Zug?
Die Unverbindlichkeit eurer Aussagen ist mir natürlich klar 
Vielen Dank für eure Meinung und eure Hilfe!!
Viele Grüsse aus Heidelberg,
Stefan