Hallo,
dann zur sachenrechtlichen / zivilrechtlichen Seite:
In einer bäuerlichen Umgebung in einer recht kleinen Ortschaft
fühlt sich A durch den nicht kastrierten Kater von B
(…)der
besagte Kater am Vortage abgegeben und an diesem Tage
eingeschläfert wurde, da er eine Infektionskrankheit hatte.
Hatte A das Recht, das Tier im Heim abzugeben, obwohl A
bekannt war, dass es einen Besitzer (Eigentümer?) hatte?
Also zuerst: Tiere werden wie Sachen behandelt (§ 90a), spezielle Tiergesetze zum zivilrechtlichen Umgang bestehen nicht, höchstens Schutzgesetze im öffentlichen Recht.
Also dreht sich alles um die Fragen, was hat A dem B getan? Was kann B von A verlangen?
Wenn man von Eigenbesitz an der Katze ausgehen kann, greift auch die Vermutung des Eigentums (§ 1006 BGB). Hiervor würde ich einfach ausgehen, wenn der Kater primär bei B war, von diesem im Winter gefüttert wurde und er diesen auch ab und zu streichelte. Wenn man den Erwerb (Eigenbesitz bzw. Eigentum) nachweisen könnte, noch besser.
Gut, dann hat A sich schlicht am Eigentum des B „vergriffen“. Er hat die Sache entzogen und zerstört. Das ist erst eine verbotene Eigenmacht und dann eine unerlaubte Handlung, weil er das Tierheim als mittelbaren Täter (der Tötung) dazu brachte die Sache als vermeintlich herrenlos zu beseitigen. (zum nachlesen: §§ 992, 858, 823, 249 BGB).
Also gibts Schadenersatzanspruch, eine Rechtfertigung (wegen der Krankheit) ist nicht ersichtlich, da wohl lediglich eine normale Krankheit vorlag, aber keine Tierseuche. (§ 228 BGB)
Dann muss man den Schaden konkretisieren, dieser ist bei Haustieren nicht lediglich der Substanzwert, sondern durchaus mehr. Bei einem echten Streuner aber dennoch wohl nicht viel Geld. Wenn man dem A nun zeigen will, wo der Haken hängt sollte man ruhig eine Klage anstrengen, diese wirkt dann nicht nur repressiv, sondern auch präventiv-belehrend für die Zukunft.
Mfg vom
showbee