'Katerentführung'

Liebe Leute,

mich interessiert folgender Sachverhalt:

In einer bäuerlichen Umgebung in einer recht kleinen Ortschaft fühlt sich A durch den nicht kastrierten Kater von B belästigt. Dieser markiert das Haus (außen, ggf auch innen?). A fordert B auf, den Kater kastrieren zu lassen oder ihn einzusperren, andernfalls bringe A ihn (den Kater) ins Tierheim. B möchte keine Kastration (des Katers) und den Kater auch nicht einsperren, da der Kater als „Draußenkater“ gehalten wird, um Mäuse zu fangen.

B fährt zum Tierheim/Tierschutzbund, um sich nach seinen Möglichkeiten zu erkundigen. Dort teilt man ihm mit, dass der besagte Kater am Vortage abgegeben und an diesem Tage eingeschläfert wurde, da er eine Infektionskrankheit hatte.

Hatte A das Recht, das Tier im Heim abzugeben, obwohl A bekannt war, dass es einen Besitzer (Eigentümer?) hatte?

Es grüßt

Berta

Hatte A das Recht, das Tier im Heim abzugeben, obwohl A
bekannt war, dass es einen Besitzer (Eigentümer?) hatte?

Meiner unjuristischen Meinung nach nein. Allerdings stelle ich die Frage in den Raum, wie bloed ein Mensch sein muss, um so einen Kindergarten-Streit vom Zaun zu brechen.

Hallo,

natürlich darf ich nicht einfach den Kater von jemand anderem nehmen und ohne dessen Wissen irgendwo hin verbringen. A hätte sich mit B einigen müssen bzw. den Gerichtsweg beschreiten. Hierzu gibt es bereits reichlich Urteile, mit allen möglichen Ergebnissen.

Da Rechtsberatung ja nicht erlaubt ist, hier etwas mit Hilfe des gesunden Menschenverstandes:

B hält einen unkastrierten Freilaufkater. Damit trägt sie zur unerwünschten Vermehrung verwilderter Hauskatzen bei, was für die heimische Fauna nicht unbedenklich ist, vom Aspekt des Katzenelends mal ganz abgesehen. Außerdem setzt sie den Kater dadurch einer erhöhten Gefahr der Ansteckung mit tödlichen Infektionskrankheiten aus. Diese Krankheiten (z.B. Leukose) werden besonders gerne bei Kämpfen unkastrierter Kater und beim Paarungsakt weitergegeben.

B wird von Anwohner A um Kastration des Tieres gebeten, da die höllisch stinkenden Urinmarken diese belästigen. Hier wäre jetzt vermutlich zu klären, ob A alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat, um den Kater aus seiner Wohnung fernzuhalten. Katzenexkremente im Garten sind laut diversen Gerichtsurteilen in bestimmtem Umfang zu tolerieren.

Das nächste Kapitel: der Kater landet im Tierheim, dort wird eine Krankheit diagnostiziert und der Kater eingeschläfert. Folgende Fragen tun sich auf:

Ist sichergestellt, dass A den Kater ins Tierheim gebracht hat? Unkastrierte, unmarkierte Katzen landen nämlich auf vielerlei Weise im Tierheim, man braucht nicht unbedingt einen A dazu.

Durfte der Kater überhaupt eingeschläfert werden? War er akut krank? oder wurde er „nur“ positiv auf irgendetwas getestet? War der Kater gekennzeichnet?

Gruß,

Myriam

Jetzt habe ich gerade Myriams Posting gelesen und da ist mir erst aufgefallen, dass ja von „baeuerlicher Umgebung“ und „Maeuse fangen“ die Rede war.

Darf ich annehmen, dass A ein Bauer ist und B ein Zugezogener?

Dann moege mir, als Dorfkind, folgende Bemerkung gestattet sein:

A sollte als letzter jammern, wenn jemand ihm seinen Kater klaut, pro Bauernhof gabs bei uns im Jahr zehn Kaetzchen, da wird wohl noch ein neuer Kater rumkommen. Katzen auf dem Hof sind Nutztiere.

Und B haette sich vielleicht vorher ueberlegen sollen wo er hinzieht, auf dem Land laufen nun mal Katzen rum. Dorf heisst nicht „Sommerfrische mit laendlichem Idyll“. Ist aber typisch, da wird aufs Land gezogen, abends laedt man zum Rotwein dekantieren auf der Terrasse und dann wird losgeklagt. Weil der Hahn kraeht, der Bulldog tuckert, die Glocken laeuten und der Misthaufen stinkt.

A sollte als letzter jammern, wenn jemand ihm seinen Kater
klaut

Genau, und F sollte als letztes jammern, wenn sie in der Stadt X vergewaltigt wird; das ist dort so üblich, außerdem sind die Einwohner von X meist sehr attraktiv. Gesetze gelten nicht überall.

Levay

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A sollte als letzter jammern, wenn jemand ihm seinen Kater
klaut

Genau, und F sollte als letztes jammern, wenn sie in der Stadt
X vergewaltigt wird; das ist dort so üblich, außerdem sind die
Einwohner von X meist sehr attraktiv. Gesetze gelten nicht
überall.

Ui, was fuer ein schelmischer Sarkasmus! Und wuerdest Du uns unwissenden vielleicht noch verraten gegen welches Gesetz es verstoesst, wenn ich einen herrenlosen Kater, der im Kuhstall zur Welt kommt, noch nie ein Haus von innen gesehen hat, nicht taetowiert, geimpft oder sonstwas ist und nicht mal gefuettert wird und der irgendwo durch die Gegend streunt ins Tierheim bringe?

Hallo Patrick.

Das mit dem herrenlos würde ich mal vergessen. Sowas ist recht selten
und in diesem Fall auch eher nicht gegeben. Und da Tiere nach 90a BGB
zwar keine Sachen, aber wie solche zu behandeln sind (im Rechtssinne),
kämen hier sowohl zivil- als auch strafrechtliche Überlegungen durchaus
in Betracht.

Gruß - Jaschiii

kämen hier sowohl zivil- als auch strafrechtliche Überlegungen
durchaus
in Betracht.

Aaaaaaaah ja, na gut, dann mal ab in die muendliche Verhandlung, zuerst das Zivilgericht:

Herr Klaeger, sie verklagen den Beklagten nun auf Schadenersatz in Hoehe eines neuen Katers, ist das richtig.

Jawoi! Der soi bluatn dea Sauhund der vaschissene!

Aha, und erst einmal zur Frage des Streitwertes, wieviel haben Sie denn fuer den Kater bezahlt.

Ja mei Herr Rat, des war hoid a so: Mia, oiso da Huaba-Bauer, da Ramberger-Sepp und de andern mir waradn beim Kartln gwesn ge. Und dann sig i auf oamoi wie an Ramberger sei Katzenviech, der hod ja an Hof nebadro, zu meim umischleicht und naufhupft! Ja und spaeter hamma dann hoid vier Katzerl ghabt. Oans hod da Huaba woin, zwoa hob i daworfa (gewalttaetiges Toeten eines Wirbeltieres mittels an die Wand schleudern) und da vierta war hoid er gwesn.

Und welche Rasse war der Kater?

Ja wissens scho, oiso a rote wars. Und a so gross ungefaehr. Mei, a Katz hoid.

Und diesen Kater haben Sie bei sich im Haus gehalten.

Ja naa, im Stoi hods hoid gschlaffa, wos woass denn i!

Hier klinken wir uns aus und ziehen Bilanz…

Es mag wie gesagt vieles in den Buechern stehen, aber das Leben sieht ganz anders aus. Evtl. sollte man mal fuer einen angehenden Cand. jur. den Urlaub auf dem Bauernhof zur Pflicht machen, zur Ortsbegehung sozusagen…

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Es mag wie gesagt vieles in den Buechern stehen, aber das
Leben sieht ganz anders aus.

Standard"argument" von Leuten, die von Recht nicht viel verstehen.

Levay

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Es mag wie gesagt vieles in den Buechern stehen, aber das
Leben sieht ganz anders aus.

Standard"argument" von Leuten, die von Recht nicht viel
verstehen.

Das ist kein ARgument,
mein lieber Student.

Es ist mehr der Rat,
nicht zu achten auf die Tat,

aber darauf unter welchem Umstand der Streit entbrennt :wink:

Es mag wie gesagt vieles in den Buechern stehen, aber das
Leben sieht ganz anders aus. Evtl. sollte man mal fuer einen
angehenden Cand. jur. den Urlaub auf dem Bauernhof zur Pflicht
machen, zur Ortsbegehung sozusagen…

Hallo Patrick,

als Fragestellerin klinke ich mich hier wieder ein. Mich interessierte hier (ein Rechtsforum!) nicht der Umstand, wie lebensnah oder -fern die Frage sein mag. Ich stelle die Frage ein, weil sie mich sachenrechtlich interessierte. Dass jemand Strafrecht noch aufrief macht es mir noch lieber.

Ich würde mich also freuen, wenn mir jemand noch was zum Thema liefern könnte.

Es grüßt

Berta

Hallo,

dann zur sachenrechtlichen / zivilrechtlichen Seite:

In einer bäuerlichen Umgebung in einer recht kleinen Ortschaft
fühlt sich A durch den nicht kastrierten Kater von B
(…)der
besagte Kater am Vortage abgegeben und an diesem Tage
eingeschläfert wurde, da er eine Infektionskrankheit hatte.

Hatte A das Recht, das Tier im Heim abzugeben, obwohl A
bekannt war, dass es einen Besitzer (Eigentümer?) hatte?

Also zuerst: Tiere werden wie Sachen behandelt (§ 90a), spezielle Tiergesetze zum zivilrechtlichen Umgang bestehen nicht, höchstens Schutzgesetze im öffentlichen Recht.

Also dreht sich alles um die Fragen, was hat A dem B getan? Was kann B von A verlangen?

Wenn man von Eigenbesitz an der Katze ausgehen kann, greift auch die Vermutung des Eigentums (§ 1006 BGB). Hiervor würde ich einfach ausgehen, wenn der Kater primär bei B war, von diesem im Winter gefüttert wurde und er diesen auch ab und zu streichelte. Wenn man den Erwerb (Eigenbesitz bzw. Eigentum) nachweisen könnte, noch besser.

Gut, dann hat A sich schlicht am Eigentum des B „vergriffen“. Er hat die Sache entzogen und zerstört. Das ist erst eine verbotene Eigenmacht und dann eine unerlaubte Handlung, weil er das Tierheim als mittelbaren Täter (der Tötung) dazu brachte die Sache als vermeintlich herrenlos zu beseitigen. (zum nachlesen: §§ 992, 858, 823, 249 BGB).

Also gibts Schadenersatzanspruch, eine Rechtfertigung (wegen der Krankheit) ist nicht ersichtlich, da wohl lediglich eine normale Krankheit vorlag, aber keine Tierseuche. (§ 228 BGB)

Dann muss man den Schaden konkretisieren, dieser ist bei Haustieren nicht lediglich der Substanzwert, sondern durchaus mehr. Bei einem echten Streuner aber dennoch wohl nicht viel Geld. Wenn man dem A nun zeigen will, wo der Haken hängt sollte man ruhig eine Klage anstrengen, diese wirkt dann nicht nur repressiv, sondern auch präventiv-belehrend für die Zukunft.

Mfg vom

showbee

Danke Showbee,

das war es, was ich wissen wollte!

Es grüßt

Berta