Nachträglicher Preisnachlass wegen Täuschung

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu folgendem Fall:

K kauft bei Vk als Privatkauf Felgen mit Reifen.
In den E-Mails schrieb der VK, dass die Reifen auf jeden Fall noch 1-2 Sommer gefahren können.
Beim Kauf waren die Reifen nicht auf den Felgen aufgezogen, daher ein kleiner Preisnachlass.
Beim späteren Aufziehen, stellte sich heraus, dass die Reifen zu alt sind, ein Reifen einen Riss hat und ein anderen geflickt wurde.
Kein Reifen darf noch benutzt werden.
K kauft sich daher neue Reifen und will vom VK einen nachträglich Preisnachlass.
Dieser möchte aber wenn, nur die Felgen zurücknehmen, und den Kaufbetrag auszahlen.

Muss wenn der K dieses Angebot annehmen oder kann er sich den Preisnachlass einklagen.
Es handelt sich hier ja um einen arglistig verschwiegenen Mangel.

Grüße

Vergiss es

Hallo,

Hallo!

ich habe mal eine Frage zu folgendem Fall:

K kauft bei Vk als Privatkauf Felgen mit Reifen.
In den E-Mails schrieb der VK, dass die Reifen auf jeden Fall
noch 1-2 Sommer gefahren können.

Okay.

Beim Kauf waren die Reifen nicht auf den Felgen aufgezogen,
daher ein kleiner Preisnachlass.

Auch Okay.

Beim späteren Aufziehen, stellte sich heraus, dass die Reifen
zu alt sind, ein Reifen einen Riss hat und ein anderen
geflickt wurde.

Ist K denn so sehr sehbehindert, dass das nicht aufgefallen ist? Es handelt sich hier meines Erachtens nach um einen offenkundigen Mangel, den K hätte erkennen MÜSSEN.

Kein Reifen darf noch benutzt werden.

Schlecht.

K kauft sich daher neue Reifen und will vom VK einen
nachträglich Preisnachlass.

Was is das denn??? Ware an VK u Geld an K zurück - fertig.

Dieser möchte aber wenn, nur die Felgen zurücknehmen, und den
Kaufbetrag auszahlen.

Na, bitte. Was will K denn noch? Für seine K´s „Blindheit“ kann VK schliesslich nichts.

Muss wenn der K dieses Angebot annehmen oder kann er sich den
Preisnachlass einklagen.

Ich würde an K´s Stelle die Felgen zurückgeben u mir im Fachhandel neue kaufen. Da gibts Garantien, ausserdem ist die Wahrtscheinlichkeit höher, dass keinerlei Beschädigungen (Harrrisse) an den Felgen sind.

Es handelt sich hier ja um einen arglistig verschwiegenen
Mangel.

Wieso? Nur weil K die Augen nicht aufgemacht hat? Glaub ich kaum. Und wenn K wenig bis keine Ahnung hat, isser beim Fachhandel allemal besser aufgehoben als bei nem privaten VK.

Grüße

Gruss

Mutschy,
der über solche Blauäugigkeit nur den Kopf schütteln kann.

PS: Entschuldige bitte meine harsche Ausdrucksweise, aber in diesem Fall kann ichs nich anders sagen.

PPS: Solltest du nen Renault (Clio-Laguna) haben, kannste auch von mir Alu-Felgen kriegen. Reifen (185/60R14) sind montiert u gewuchtet, ABE gibts dazu. Und ein paar Gratis-Tipps zum Erkennen von evtl verdeckten Reifenschäden gibts obendrauf.

Hallo,

danke für deine Antwort.
Ich glaube nicht, dass K diesen Mangel hätte sehen müssen.
Diese Mängel waren nur von einem Fachmann sofort zu erkennen, zum Beispiel der nichtvulkanisierte Reifen oder das alter der Reifen, weil diese kodiert waren.
Ausserdem glaube ich, dass K das Recht hat aufgrund der entstandenen Kosten einen nachträglichen Schadensersatz/Preisnachlass zu verhandeln.
Es muss doch nicht immer alles zurückgegeben werden, oder?
grüße

Hi Ruderfreund,
dass man das Alter der Reifen am Code ablesen kann ist sehr vielen bekannt. Von mehr als 3 Jahre alten Pneus wird immer abgeraten.
Mangel also nicht versteckt.

Risse in der Wandung und Profil können auch im „blanken Gummi“ gesehen werden.
Kein versteckter Mangel.

Profiltiefe kann man nachmessen. Unter 3mm sollte man laut Fachleuten den Reifen nicht mehr trauen… von wegen 1-2 Sommern. Der VK weiß ja nicht wieviel K pro Jahr fährt.

Wenn VK nicht auf Preisnachlass eingeht, kann man das Geschäft als Ganzes rückgängig machen… nicht nur teilweise.
Nur wenn beide sich einig sind, ist eine teilweise Rückgängigmachung überhaupt möglich… sonst: entweder alles oder nix.

K scheint nicht so sehr Ahnung von Reifen zu haben oder ist beim Kauf recht unaufmerksam.
Er sollte also eine Einigung bzgl. Rückgabe/Erstattung treffen und nhemen was er bekommen kann (wo nichts ist, kann man nichts holen).
Dann zum nächsten Händler und dort das benötigte holen und montieren lassen.
Dann kann sich K qwenigstens sicher sein, dass gesetzliche Gewährleistung gilt und nicht ausgeschlossen wurde.
Zusätzlich bekommt er eine gute fachliche Beratung, die sich nachher evtl. auch beim Spritverbrauch und Lebensdauer der Reifen bezahlt macht.

Gruß
BJ

Hallo,

in Ordnung. Ihr habt Recht. Genau das hat mich interessiert, ob es in jedem Fall NUR ganz oder gar nicht geht oder ob man auch einen Teil des Geldes zurückfordern kann.

Der Fall ist in meinem Bekanntenkreis passiert und da wollte ich mich mal erkundigen. Werd das aber mal weiterleiten.
Vielen Dank