Rechtsanwalt mit unter der Decke?

Hallo,

wenn eine Firma völlig eine unberechtigte Forderung an jemanden stellt, und kurz darauf bekommt der letztere ein Schreiben eines Rechtsanwalts, der ein Inkassobüro leitet, in dem er der Forderung unter Hinzuzählung erheblicher Gebühren durch Klageandrohnung Nachdruck verleiht:

Ist dann davon auszugehen, dass der RA mit der dubiosen Firma unter einer Decke steckt?

Ist er nicht verpflichtet, sich Belege vorlegen zu lassen, bevor er tätig wird?

Oder kann er erklären: Ich habe nur einen Auftrag ausgeführt, dass die Forderung unberechtigt war, wusste ich nicht?

Grüße
Carsten

Hallo,

Ist er nicht verpflichtet, sich Belege vorlegen zu lassen,
bevor er tätig wird?

Aus meinen Erfahrungen lasst sich ein RA

  • die Auftragserteilung durch den Kunden,
  • ggf. den Vertrag mit dem Kunden,
  • die Rechnung und
  • die Mahnungen

vorlegen, bevor er tätig wird.

Mit Gruß

hweng

Hallo,

Aus meinen Erfahrungen lasst sich ein RA …

so kenne ich das auch. Die Frage ist aber, ob er das tun „muss“. Wenn nicht, könnte er beliebig viele unrechtmäßige Aktionen einleiten, und sich hinterher damit herausreden, nichts von der Unrechtmäßigkeit gewusst zu haben.

Grüße
Carsten

Ist dann davon auszugehen, dass der RA mit der dubiosen Firma
unter einer Decke steckt?

Anwälte stecken immer mit ihren Mandanten „unter einer Decke“. Sollen die unparteiisch sein, oder was?

Ist er nicht verpflichtet, sich Belege vorlegen zu lassen,
bevor er tätig wird?

Natürlich nicht, warum auch? Wenn die Forderung unberechtigt ist, lässt sie sich nicht durchsetzen. Warum sollte der Anwalt das vorher klären müssen?

Oder kann er erklären: Ich habe nur einen Auftrag ausgeführt,
dass die Forderung unberechtigt war, wusste ich nicht?

Er muss sich überhaupt nicht rausreden.

Levay

Ist dann davon auszugehen, dass der RA mit der dubiosen Firma
unter einer Decke steckt?

Der Anwalt darf und muß parteiisch sein, nämlich für seinen Mandanten.

Bevor man sich über den Inkasso-Anwalt aufregt, sollte man gegen die Firma vorgehen, die unbeerchtigte Forderungen stellt. Am besten mit Hilfe eines eigenen Anwaltes.

so kenne ich das auch. Die Frage ist aber, ob er das tun
„muss“. Wenn nicht, könnte er beliebig viele unrechtmäßige
Aktionen einleiten, und sich hinterher damit herausreden,
nichts von der Unrechtmäßigkeit gewusst zu haben.

Nur weil die Forderung vielleicht nicht berechtigt ist, heißt das noch lange nicht, dass die „Aktionen“ unrechtmäßig sind. Ich kann Dir auch ganz rechtmäßig einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen lassen, der total unberechtigt ist.

.m

Hallo,

mit „unter der Decke“ meinte ich natürlich nicht die legale Parteilichkeit eines RA. Sondern Fälle, wo es sich um definitv illegale Forderungsaktionen handelt, die per Masse vorgenommen werden: Gerade mit Hilfe des Internets geschieht derartiges ja immer wieder, weil viele reinfallen oder zu spät reagieren.

Ich es sinnvoll, Bei bei einer Strafanzeige gegen den Auftraggeber den RA als Mitbetrügereinzubeziehen, oder ist er in dem Fall außen vor?

Grüße
Carsten

Hallo,

ob er das tun „muss“

Muss ?, er sollte aber, wenn er im Streitfall obsiegen will. Wenn nicht, verliert er einen Mandanten.

Es wäre wohl unlauter, eine zweifelhafte Forderung mit dem Druck eines RA und eines Inkasso-Büros einzutreiben.

Der „Schuldner“ erhält aber immer Gelegenheit zur Stellungnahme (Inkasso, Mahnbescheid, Gerichtsverfahren).

Wer sich in diesen Fragen nicht auskennt, sollte gleich einen RA zur Abwehr der Forderung beauftragen. Wenn er Recht bekommt, kostet es ihm auch nichts.

Mit Gruß

hweng

Ich es sinnvoll, Bei bei einer Strafanzeige gegen den
Auftraggeber den RA als Mitbetrügereinzubeziehen, oder ist er
in dem Fall außen vor?

Das hängt allein von der Frage ab, ob der Rechtsanwalt sich strafbar gemacht haben kann. Letztlich brauchst du dir um diese Frage nicht allzu viel Gedanken zu machen. Anzeige zu erstatten unter wahrheitsgetreuer Darlegung des Sachverhalts tut nicht weh und kostet nichts. Es ist nicht deine Aufgabe, sondern die der Staatsanwaltschaft, darüber zu befinden, ob Anklage erhoben wird oder nicht.

Levay

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Hallo,

Der „Schuldner“ erhält aber immer Gelegenheit zur
Stellungnahme (Inkasso, Mahnbescheid, Gerichtsverfahren).

das wüßte ich bei dieser Gelegenheit gerne genauer. Inkassounternehmen interessieren sich meiner Erfahrung nach wenig für die Version des vermeintlichen Schuldners, und selbst bei einem Mahnbescheid muss bei Widerspruch doch nur irgendwo ein Kreuzchen gemacht werden um diesem völlig kommentarlos zu widersprechen. Erst in einem Gerichtsverfahren hat doch der Schuldner die Garantie, dass ich jemand für seine Version interessiert?!

Wer sich in diesen Fragen nicht auskennt, sollte gleich einen
RA zur Abwehr der Forderung beauftragen. Wenn er Recht
bekommt, kostet es ihm auch nichts.

Was passiert denn, wenn jemand Emails von den Geldeintreibern einer dubiosen Internet-Diensleistungsfirma (Ltd-Gesellschaft aus GB mit Niederlassung in Frankfurt) erhält und der Empfänger die Forderung als nichtig erachtet. Warum kostet der Anwalt zur Abwehr der unberechtigten Forderung denn nichts?
Greetz, Teutoburger

Hallo!

Natürlich nicht, warum auch? Wenn die Forderung unberechtigt
ist, lässt sie sich nicht durchsetzen. Warum sollte der Anwalt
das vorher klären müssen?

Also ich kenne mich im deutschen Standesrecht nicht aus. Nach österreichischem anwaltlichen Standesrecht stimme ich dir zwar grundsätzlich zu, außer aber es handelt sich um eine Forderung, bei der für den Anwalt (ohne weitere Nachforschungen) erkennbar ist, dass sie offensichtlich unberechtigt ist. Macht ein Anwalt eine solche Forderung geltend, ist das jedenfalls nach österreichischem Standesrecht disziplinär und es gibt leider durchaus Anwälte, die so etwas tun.

Natürlich muss der Betroffene in erster Linie gegen den Mandanten vorgehen, mein Posting war also nur als Ergänzung, nicht als Kritik, gedacht.

Gruß
Tom

Hi,

Der „Schuldner“ erhält aber immer Gelegenheit zur
Stellungnahme (Inkasso, Mahnbescheid, Gerichtsverfahren).

das wüßte ich bei dieser Gelegenheit gerne genauer.
Inkassounternehmen interessieren sich meiner Erfahrung nach
wenig für die Version des vermeintlichen Schuldners

da hab ich ganz andere Erfahrungen gemacht - in einem Fall hat das Inkassounternehmen die Sache an den eigentlichen vermeintlichen Gläubiger zurückgegeben, mit dem auch schon einiges an (von ihm ignorierter) Korrespondenz vorherging.

Wer sich in diesen Fragen nicht auskennt, sollte gleich einen
RA zur Abwehr der Forderung beauftragen. Wenn er Recht
bekommt, kostet es ihm auch nichts.

Was passiert denn, wenn jemand Emails von den Geldeintreibern

Wen interessieren eMails? eMails sind grundsätzlich nie angekommen und ohnehin nicht vertrauenswürdig. Wenn es um Geld geht und sich nicht alle Seiten einig sind, zählt eine Mail genausoviel wie ein trockener Furz. Wer was will, soll Papier produzieren.

Warum kostet der Anwalt zur Abwehr der unberechtigten Forderung denn nichts?

Weil den die Gegenseite bezahlen muss, wenn die Sache eindeutig zu Gunsten des Abwehrenden ausgeht. Das Risiko bei sowas ist allerdings immer das des Vergleichs, auf den es bei geringeren Beträgen und Sachen, die nicht 100% entscheidbar sind, im Zweifel hinausläuft.

.m

Hallo,

das wüßte ich bei dieser Gelegenheit gerne genauer.

Inkasso-Büro versucht nur außergerichtlich eine Einigung zu erzielen. „Schuldner“ kann der Forderung widersprechen. Inkasso-Büro muss dann AG fragen, ob der Vorgang an einen RA abgegeben und gerichtshängig gemacht werden soll oder nicht. Oft wird vom AG darauf auch verzichtet, insbesondere bei kleineren Beträgen.

Wenn ja, Mahnbescheid oder gleich Klage.

Dem Mahnbescheid muss widersprochen werden, wenn „Schuldner“ seine Unschuld nachweisen will. Innerhalb von 4 Wochen muss die Begründung folgen.

Die Klageschrift muss erwidert werden, wenn „Schuldner“ seine Unschuld nachweisen will.

Wenn er Recht bekommt, kostet es ihm auch nichts.

Die Betonung liegt hier auf dem ersten Teil des Satzes.

„Schuldner“ wird wohl die Rechnung des Inkasso-Büros nicht bezahlen, wenn er in Widerspruch gegangen ist.

Letztendlich klärt das Gericht, wer Recht hat. Wenn „Schuldner“ kein Schuldner ist, muss der Kläger alle Kosten des Verfahrens tragen. Auch die Kosten für den RA der Gegenseite.

Das Beispiel ist hier nur schwarz oder weiß.

Sollte der Kläger in Teilen oder ganz recht bekommen, lassen sich Inkasso-Gebühren selten bei Gericht durchsetzen.

Mit Gruß

hweng

Muss nicht sein!
Hallo Carsten,

Hallo,

wenn eine Firma völlig eine unberechtigte Forderung an
jemanden stellt, und kurz darauf bekommt der letztere ein
Schreiben eines Rechtsanwalts, der ein Inkassobüro leitet, in
dem er der Forderung unter Hinzuzählung erheblicher Gebühren
durch Klageandrohnung Nachdruck verleiht:

Wenn die Forderung unberechtigt ist, dann lass den Anwalt doch klagen, Bäume fällen, die Augenbrauen rupfen oder sich wie Rumpelstilzchen die Arme und Beine rauss reissen :wink:

Ist dann davon auszugehen, dass der RA mit der dubiosen Firma
unter einer Decke steckt?

Wenn diese Firma zu seinen Mandanten gehört, dann steckt er mit ihnen nicht unter einer Decke sondern vertritt deren rechtliche Interessen.

Ist er nicht verpflichtet, sich Belege vorlegen zu lassen,
bevor er tätig wird?

Wenn er am Erfolg seiner Klage interessiert sein sollte, dann ja.

Oder kann er erklären: Ich habe nur einen Auftrag ausgeführt,
dass die Forderung unberechtigt war, wusste ich nicht?

Auch das ist möglich.
In erster Linie sollte der Anwalt die Interessen seines Mandanten vertreten. Und je mehr Informationen er zum Fall hat umso mehr kann er natürlich auch argumentieren.

Habe mal irgendwo im Internet, weiss gar nicht mehr wofür, meinen Papagei angemeldet. Dafür gabs Punkte :wink: Seitdem wird er nicht nur telefonisch kontaktiert. Der letzte Anrufer erzählte mein Papagei wäre an einem Ofen interessiert und hätte deswegen angefragen. War natürlich komplett gelogen. Mein unschuldiger Süsser sass derweilen auf meiner Schulter und brabbelte ebenfalls ins Telefon.
Ebenfalls erhält er diese Werbebriefe für Neuwagen, in denen sie sich für sein Interesse bedanken… ???
Unbestellte Lieferungen für meinen Papagei bringe ich wieder zur Post zurück mit dem Vermerk „unbekannt“ und trotzdem erhält der arme Junge Mahnungen von Anwälten und Inkassobüros. Ohhhh, jetzt fällt es mir wieder ein: Es war ein Probe-Abo!
Seine Person hatte ich beschrieben als einen Motorsport interessierten Handwerker mit Interesse an Pornografie :wink: Einige werden jetzt entrüstet sein, aber damals (vor 2 Jahren) fand ich das noch lustisch.

Kurz gesagt: Sollte die Forderung unberechtigt sein und die fiktive Person überhaupt nichts damit zu tun haben, dann sollte diese fiktive Person auch die Schreiben doch einfach wieder zurück gehen lassen.

Es gibt Probleme die eigentlich nie zu Problemen werden müssten, wenn man nur früh genug ignoriert :wink:

Schöne Ostergrüsse
Krümel

Hallo,

Wer sich in diesen Fragen nicht auskennt, sollte gleich einen
RA zur Abwehr der Forderung beauftragen. Wenn er Recht
bekommt, kostet es ihm auch nichts.

Die Betonung liegt hier auf dem ersten Teil des Satzes.
„Schuldner“ wird wohl die Rechnung des Inkasso-Büros nicht
bezahlen, wenn er in Widerspruch gegangen ist.
Letztendlich klärt das Gericht, wer Recht hat. Wenn
„Schuldner“ kein Schuldner ist, muss der Kläger alle Kosten
des Verfahrens tragen. Auch die Kosten für den RA der
Gegenseite.

ok, soweit einleuchtend, was aber wenn Post, des Inkassounternehmens kommt, Empfänger weiß, dass es Stuss ist und übergibt es seinem Rechtsbeistand. Dieser schreibt das Inkassobüro oder den vermeintlichen Gläubiger an und dann ist Ruhe. Kein Verfahren, kein Gerichtsbeschluss. Also nochmal zu der vorangegangenen Aussage, dass es nichts kostet…?! Wer zahlt den Anwalt?
Schönen Abend noch, T.

Hallo,

Rechtsbeistand. Dieser schreibt das
Inkassobüro oder den vermeintlichen Gläubiger an und dann ist Ruhe. Kein Verfahren, kein Gerichtsbeschluss. Wer zahlt den Anwalt?

Nicht Weiß und nicht Schwarz.

Noch mal, ein Inkasso-Büro kann keine Klage erheben. Wenn „Schuldner“ unschuldig ist, kann man auf die Post des Inkasso-Büros reagieren, muss man aber nicht. Ist kein Schuldeingeständnis.

Man sollte aber einen eigenen Widerspruch formulieren und diesen mündlich oder schriftlich dem Inkasso-Büro mitteilen. Dies führt, wenn man Recht hat, oft zur Einstellung.

Hat man schon einen RA beim Inkasso-Büro eingeschaltet und der Vorgang wird danach erfolgreich eingestellt, bleibt man auf den Kosten sitzen. Die Kosten halten sich aber in Grenzen.

Bewertet man den möglichen eigenen Zeitaufwand bei Durchsetzung eines Mahnbescheides / Durchführung eines Gerichtsverfahrens in Geld, hat man sicherlich viel gespart und seine Nerven geschont.

Mit Gruß

hweng

Wieso gehst du denn eigentlich nicht auf die dir gestellte Frage ein? Verstehst du sie nicht oder weißt du die Antwort nicht? Du schlängelst dich so drum herum…

Levay

Schön, daß du hinzugefügt hast „aus meinen Erfahrungen“. Meine sehen völlig anders aus. Ich habe schon mehrere Anwälte kennen gelernt, denen die Interessen des Mandanten völlig gleichgültig waren, denen ging es nur um die Durchsetzung ihrer Interessen, dabei schreckt solcher Abschaum auch nicht davor zurück den Mandanten über das Prozessrisiko, eben nicht aufzuklären, sondern sich lediglich die Vollmacht unterzeichnen zu lassen.

Auch so kann sich der Anwalt verhalten ohne Schwierigkeiten befürchten zu müssen, denn viele Mandanten stehen auch unter Termindruck. Letztendlich zahlen die Kontrahenten die Zeche.

Ciao
Wolfgang

P.S. Willst du einen Bank bestehlen, GRÜNDE eine Bank.

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