macht aus Sicht des VM sicht, ein Übernahmeprotokoll einer Mietwohnung anzufertigen?
Mein Kenntnisstand ist, dass nach dem Protokoll keine Ansprüche für verdeckte Mängel gemacht werden können.
Wenn also kein Protokoll angefertigt wird, kann man Mängel noch im Nachhinein beim ex-Mieter anzeigen, oder?
Wenn also kein Protokoll angefertigt wird, kann man Mängel
noch im Nachhinein beim ex-Mieter anzeigen, oder?
Wie will der VM ohne Dokumentation des Zustandes irgend einen Anspruch erheben ? Verdeckte Mängel sind eine andere Sache, aber ein Abnahmeprotokoll sollte immer aufgesetzt werden.
macht aus Sicht des VM sicht, ein Übernahmeprotokoll einer
Mietwohnung anzufertigen?
Ich würde sagen: Ja.
Es dürfte sich ähnlich wie mit der Abnahme eines neuen Bauwerks durch den Bauherrn verhalten: Verweigert er die Abnahme ohne Gründe, dann verfallen Ansprüche. Die Übergabe an den Bauherrn ist dann mängelfrei erfolgt.
Inwieweit schriftliche Anforderung einer Übergabe und Nachfristsetzung durch den Mieter eine Rolle spielen, weiß ich nicht.
Als Vermieter würde ich aber auf jeden Fall eine Übergabe verlangen.
Mein Kenntnisstand ist, dass nach dem Protokoll keine
Ansprüche für verdeckte Mängel gemacht werden können.
Doch. Wobei die Frage der Nachweispflicht (letzter Vermieter ist Verursacher) sicherlich eine Rolle spielt.
Wenn also kein Protokoll angefertigt wird, kann man Mängel
noch im Nachhinein beim ex-Mieter anzeigen, oder?