Gültigkeit von Online-Verträgen

Hallo,

wenn man per Online Verträge abschließt, gibt es ja Firmen, bei denen geht das nur bis zu einem bestimmten Punkt, und dann heißt es: Drucken Sie das aus, unterschreiben es und schicken es per Post.

Es gibt aber auch Firmen, da läuft alles durch bis hin zu Abbuchungsermächtigung.

Wenn es nun zu einem Konflikt kommt, und der Kunde bestreitet, online einen Vertrag geschlossen zu haben: Sind rein online getätigte Verträge nach gegenwärtigem Rechtsstand beweisbar?

Grüße
Carsten

Hallo Carsten,

du darfst dir das mit der Beweisbarkeit nicht so vorstellen, dass es hier ganz strenge Regeln der Beweiswürdigung gibt. Solche Formeln wie

Zwei Zeugen sind besser als einer

und andere gibt es in Wirklichkeit gar nicht. Das Gericht muss, wenn es zum Streitfall kommt, die Wahrheit ermitteln (dafür wiederum gibt es Regeln). Dann muss es sich eine eigene Überzeugung bilden. Und nach dieser Überzeugung urteilt es.

In dem von dir genannten Beispiel könnte es z.B. sein, dass ein Dritter den Vorgang bezeugen kann. Wenn das Gericht dem glaubt, ist der Beweis vor Gericht erbracht.

Levay