Hallo,
kurze Frage - funktioniert eigentlich die alte Methode, eine Willenserklärung (z.B. Einverständnis) durch Einreichung eines Schecks einzuholen, rechtlich gesehen tatsächlich? Oder ist das ein Ammenmärchen?
Beispiel: Person A beschädigt versehentlich etwas von Person B. Beide einigen sich, dass A die Summe von 200 Euro an B zahlt, damit ist die Sache gegessen. A will sicher gehen, dass B nicht das Geld kassiert und dann weitergehende Ansprüche stellt, und fordert B auf, eine Erklärung zu unterschreiben, dass mit der Überweisung von 200 Euro alle Ansprüche aus dem Schaden abgegolten sind. B weigert sich. A schickt einen V-Scheck über 200 Euro mit dem Hinweis, dass mit dessen Einlösung durch B alle Ansprüche aus dem Schaden abgegolten sind.
Wenn B den einlöst - hat er dann wirklich rechtlich einwandfrei auf weitergehende Ansprüche über die 200 Euro hinaus verzichtet?
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank