Verhör; welche pers. Daten; welche Pflicht?

Hallo an alle W-W-W-ler,

wenn jemand zu einem Verhör zur Polizei geht, weil ihm vorgeworfen wird, er hätte jemanden beleidigt und bedroht, muss man dann auch die Daten der Eltern (oder anderer Angehöriger) nennen. Z.B- den ganzen Namen, Geburtdatum und –ort, Anschrift und BERUF??? Die Beamtin sagte, es würde der Identifikation dienen, und suggerierte durch diese Äußerung, dass diese Angaben Pflicht wären! Besteht diese Pflicht?

Wo ist das geregelt? (Im Polizeigesetz (Hamburg) habe ich nichts gefunden – da ich Laie bin, hab’ ich das möglicherweise auch nicht verstanden…) Drum meine Bitte um Aufklärung.

Wenn diese Pflicht nicht bestünde, was könnte man dagegen tun? (Und würde es dann einen Unterschied machen, ob das Verfahren nach § 170 II eingestellt worden wäre?? Davon wird in diesem Beispiel ausgegangen.)

Wo und wie und wie lang werden solche Daten gespeichert?

Ich danke schon mal für Antworten!

Viele Grüße,
i.

Hallo an alle W-W-W-ler,

wenn jemand zu einem Verhör zur Polizei geht, weil ihm
vorgeworfen wird, er hätte jemanden beleidigt und bedroht,
muss man dann auch die Daten der Eltern (oder anderer
Angehöriger) nennen.

Nein. Zu einer polizeilichen Vernehmung muss man noch nicht mal hingehen.

Wenn diese Pflicht nicht bestünde, was könnte man dagegen tun?

Die Klappe halten. Was jemand meint, was suggeriert worden ist, ist dessen privates Problem.

Wo und wie und wie lang werden solche Daten gespeichert?

Keine Ahnung.

.m

  1. Das Polizeigesetz kommt hier gar nicht zur Anwendung, sondern die Strafprozessordnung.

  2. Man muss überhaupt nicht zur Polizei gehen (anders als zur Staatsanwaltschaft). Also muss man erst recht nicht was Bestimmtes sagen.

Levay

Hallo,
allenfalls ist § 111 OwiG relevant - dies betrifft aber nur die Angaben zur eigenen Person.

Die Dauer der Datenspeicherung ist in den Polizeigesetzen der Länder und den darauf beruhenden Richtlinien über kriminalpolizeiliche personenbezogene Sammlungen geregelt.

Dachsgruß

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Die Klappe halten. Was jemand meint, was suggeriert worden
ist, ist dessen privates Problem.

Nein, wieso, (vllt. habe ich mich ursprünglich missverständlich oder nicht genau genug ausgedrückt) es wurde verlangt!

Gruß!

  1. Man muss überhaupt nicht zur Polizei gehen…

Hallo und Dank an alle für die bisherigen Antworten.

„2. Man muss überhaupt nicht zur Polizei gehen […]“
Ja. Aber vielleicht tut man es in der Hoffnung, den Verdacht ausräumen zu können, so dass die Sache möglichst schnell und nach Möglichkeit auch ohne Anwalt und Gericht usw. geklärt werden könnte. (Oder war das Deiner Meinung nach zu blauäugig?) Und bei der Vorladung muss man sich doch gegenüber der Polizei identifizieren können. Daher die Frage, was dafür notwendig ist oder wie das geschieht. Reicht die Vorlage eines Persos/Reisepass’ oder ist es berechtigt, die erwähnten Daten zu verlangen? (Bevor die „eigentliche“ Vernehmung beginnt.) Und wie ist dann § 163b Abs. 1 zu verstehen? (Da steht u.a. „Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienste die zur Feststellung seine Identität erforderlichen Maßnahmen treffen […]“ Zählt dazu auch die Angabe der erwähnten Daten?)

Wieso verlangt die Polizei das? Was haben Angehörige damit zu tun?

In so einer (beispielhaften) Vorladung steht unter anderem drin, dass „vor Abschluss des Verfahrens nicht nochmals Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden muss.“ Wenn also die Beamtin sagt, dass ohne die Angabe von diesen Daten die Vernehmung nicht fortgeführt werden kann, hätte man möglicherweise keine weitere Chance, es ganz simpel aufzuklären. Da würde sich derjenige doch unter Druck gesetzt fühlen. Daher die Frage, ob das in Ordnung wäre.
Zusätzlich würde der Beschuldigte die genaueren Umstände, um was und wen es geht, wann, wie, wo nicht erfahren. (Mal angenommen in der Vorladung steht nur: Beleidigung. Na toll, das kann sich auch jemand (der den Beschuldigten nur „eines auswischen“ wollte) ausgedacht haben… Oder ein Scherz. Auf jeden Fall nichts konkretes.) Wenn man die Daten nicht angäbe, so sagte die Beamtin, würde das Gespräch abgebrochen. (Besteht eine Info-Pflicht?) Also keine Info, um was es geht. Ist das nicht sehr dreist und fast schon eine kleine Erpressung, um an die Daten zu gelangen?

Wenn die Staatsanwaltschaft auch noch eingeschaltet wurde, werden dort auch Daten gespeichert? Welche? Kann man die löschen lassen, oder die bei der Polizei?

Dank!
Viele Güsse, i.

Also muss man erst recht nicht was
Bestimmtes sagen.

Was wäre dann das beste?
Personenbezogene Daten muss man doch sagen, oder nicht?

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Na toll! Fällt dir jetzt nichts mehr ein???
Ich bin der Meinung, die Beamtin hat sich falsch verhalten. Aber zuerts muss ich mich dumm von dir von der Seite anmachen lassen! Was soll denn das?

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