Völkerrecht: Vatikan Eigentum des Heiligen Stuhls?

Liebe Diplomatinnen, Staatsrechtler und Völkerrechtlerinnen

Für die folgende völker- und staatsrechtlich eigenartige Situation finde ich
leider im Internet die Quellen nicht, sondern in der Regel nur falsche Angaben:

Das Bistum Rom erstreckt sich über die Grenzen des Vatikanstaates (Staat der
Vatikanstadt) hinaus nach Italien; der Papst ist der Bischof dieses Heiligen
Stuhls. Im Vatikanstaat ist er das absolute Staatsoberhaupt. Der Heilige Stuhl
ist als Völkerrechtssubjekt international anerkannt, der Vatikanstaat nicht.
Dieses Territorium ist das rechtlose Eigentum des Heiligen Stuhls.

Kann mir jemand weiter helfen? Wo finde ich allenfalls gedruckte Quellen?

Mit freundlichen Grüssen

Rolfus

Hallo,

Liebe Diplomatinnen, Staatsrechtler und Völkerrechtlerinnen

bin ich alles nicht, nur interessierter Laie.
Wenn ich mich weiter damit beschäftigen wollte, hätte ich mir mal die Lateranverträge angesehen.
Außerdem gibt es bestimmt Vertäge des (ich sage es mal einfach so) Heiligen Stuhls mit den UN, was die Anerkennung angeht.

Cu Rene

Hallo,

Liebe Diplomatinnen, Staatsrechtler und Völkerrechtlerinnen

bin ich nicht, nur interessierter Laie

Für die folgende völker- und staatsrechtlich eigenartige
Situation finde ich
leider im Internet die Quellen nicht, sondern in der Regel nur
falsche Angaben:

Welche falschen Angaben? Wo?

Das Bistum Rom erstreckt sich über die Grenzen des
Vatikanstaates (Staat der
Vatikanstadt) hinaus nach Italien;

kann sein, ist ja nicht verboten. Ebenso wie in Deutschland, muß eine Kirchengemeinde nicht mit einer politischen Gemeinde übereinstimmen

der Papst ist der Bischof
dieses Heiligen
Stuhls.

Der Papst ist zwar Bischof, aber nicth des Heiligen Stuhls, sondern der Diözese Rom.

Im Vatikanstaat ist er das absolute Staatsoberhaupt.

Ja

Der Heilige Stuhl
ist als Völkerrechtssubjekt international anerkannt, der
Vatikanstaat nicht.
Dieses Territorium ist das rechtlose Eigentum des Heiligen
Stuhls.

Warum rechtlos???

Falls nicht schon gesehen, bitte mal Wikipedia besuchen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vatikanstaat

um sich einen Überblick zu beschaffen, ich weiß, daß Wikipedia nicht der Weisheit letzter Schluß ist. Und besonders die Literaturangaben unten auf der Seite beachten.

Gerhard

Hallo Rolfus,
der Heilige Stuhl – das ist der Papst als oberstes Organ der katholischen Kirche, entweder allein oder zusammen mit den römischen Kurialbehörden – ist ein nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt, in dem die katholische Kirche personifiziert ist und international auftritt (aufgrund der „echten Organsouveränität“ des Papstes kann man auch ihn selbst als Völkerrechtssubjekt ansehen).
In Art. 3 des Vertrages zwischen dem Heiligen Stuhl und Italien vom 11.2.1929 (Lateranvertrag) anerkennt Italien „das volle Eigentum und die ausschließliche Herrschaft und souveräne Jurisdiktion (ergänze: des Heiligen Stuhles) über den Vatikan“. Nach Art. 4 des Lateranvertrags bedeutet die Souveränität und ausschließliche Jurisdiktion des Heiligen Stuhls über den Vatikan, dass in dieselbe keinerlei Eingriff von Seiten der italienischen Regierung geschehen kann und dort keine andere Autorität als jene des Heiligen Stuhles herrscht. Ich kann daher deine Aussage nicht teilen, dass das Territorium des „Vatikanstaats“ ein „rechtloses Eigentum des Hl. Stuhles“ ist. Vielmehr besteht Souveränität mit der Berechtigung, jeden anderen von einer Einflussnahme auszuschließen.
Im Übrigen würde ich auch nicht meinen, der Staat der Vatikanstadt sei nicht international anerkannt. Er erfüllt jedenfalls alle Voraussetzungen, die ein „Staat“ mitbringen muss: ein Staatsgebiet (0,44 km²), ein Staatsvolk (es gibt eine vatikanische Staatsbürgerschaft und an die 500 Staatsbürger) und eine Staatsgewalt (die Staatsform kann man als Wahlmonarchie mit dem Papst als absolutes Staatsoberhaupt bezeichnen). Zwar tritt der Heilige Stuhl nach außen als Völkerrechtsubjekt auf (auch bei „technischen“ Angelegenheiten wie etwa Visaabkommen), was aber nichts daran ändert, dass der Staat der Vatikanstadt ein souveräner Staat ist und von der internationalen Staatengemeinschaft als solcher akzeptiert wird.
Man muss zum Eigentumsbegriff noch beachten, dass wir uns hier im Bereich des Völkerrechtes befinden und der Begriff „Eigentum“ im Lateranvertrag nicht einfach mit einem zivilrechtlichen Eigentumsbegriff (etwa §§ 903 ff BGB oder §§ 353 ff ABGB) gleichgesetzt werden kann.
Grüße, Peter