ich habe eine Frage an euch!
Wenn ein Paar zu einem Fotografen geht und Anfrägt, was Fotos z.b. für eine Hochzeit kosten… der Fotograf den Termin einschreibt und man so verbleibt, das man sich nochmal meldet… das Paar wollte sich noch weiter umschauen!
Es wurden keine festen Preise ausgemacht, nur über ungefähre Kosten gesprochen, nichts unterschrieben oder ähnliches!
Das Paar sagt dem Fotografen wieder ab, weil es einfach einen günstigeren Fotografen gefunden hat…
… der Fotograf will auf Schadensersatz klagen, würde er damit durchkommen?
Willenserklärung gab es in dem Sinn… aber es wurde ja über nicht gesprochen, dann könnte er ja auch für ein Foto 1000 Euro verlangen…???
Einen Kaufvertrag gab es somit ja auch nicht, also kann man insoweit nicht zurücktretten, was kann man dann machen?
ich habe eine Frage an euch!
Wenn ein Paar zu einem Fotografen geht und Anfrägt, was Fotos
z.b. für eine Hochzeit kosten… der Fotograf den Termin
einschreibt und man so verbleibt, das man sich nochmal
meldet… das Paar wollte sich noch weiter umschauen!
Es wurden keine festen Preise ausgemacht, nur über ungefähre
Kosten gesprochen, nichts unterschrieben oder ähnliches!
Das Paar sagt dem Fotografen wieder ab, weil es einfach einen
günstigeren Fotografen gefunden hat…
… der Fotograf will auf Schadensersatz klagen, würde er
damit durchkommen?
Willenserklärung gab es in dem Sinn… aber es wurde ja über
nicht gesprochen, dann könnte er ja auch für ein Foto 1000
Euro verlangen…???
Einen Kaufvertrag gab es somit ja auch nicht, also kann man
insoweit nicht zurücktretten, was kann man dann machen?
Auch mündliche Verträge sind gültig, empfohlen wird wegen Beweispflicht immer die Schriftform.
Doch hier wurde doch nur ein Termin vereinbart. Es ist vielleicht die Frage, wann er wieder abgesagt wurde. Denn das wäre doch entscheidend, für die Frage Schadenersatz. Was für ein Schaden kann den dem Fotografen entstanden sein? Evt. wollte genau da ein anderer Kunde einen Termin, den er dann nicht vergeben konnte? Die Beweispflicht trägt der Fotograf vor Gericht.
Das ist meine Meinung.
Auch mündliche Verträge sind gültig, empfohlen wird wegen
Beweispflicht immer die Schriftform.
Was ist denn eine Beweispflicht? Und wer empfiehlt ernsthaft, immer die Schriftform einzuhalten? Der Rechtsverkehr würde lahmgelegt!
Doch hier wurde doch nur ein Termin vereinbart.
Mir scheint eher, hier wurde gar nichts vereinbart. Wenn jemand sagt, er wolle sich noch weiter umgucken (also nach anderen Fotografen), spricht das doch eher gegen einen bereits erfolgten Vertragsschluss.
natürlich haben mündliche Veträge Gültigkeit, aber erstens wurde hier nach Deiner Schilderung kein Vertrag geschlossen und zweitens könnte der Fotograph das doch wohl sowieso nicht beweisen, denn Ihr wart Zwei, er sicher nur einer, oder? Also schön ruhig bleiben, da wird sicher gar nix passieren
hier dürfte es sich um einen klassischen Dissens handeln:
Es werden zwei Arten des Dissenses unterschieden:
offener Dissens - Die Parteien haben sich objektiv nicht über alle Punkte geeinigt und wissen dies auch. Im Zweifel gilt der Vertrag als noch nicht geschlossen.
versteckter Dissens - Die Parteien haben sich objektiv über einen Punkt nicht geeinigt, glauben jedoch an die Einigung auch in diesem Punkt. Der Vertrag kommt nur zustande, wenn anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag auch ohne eine Einigung über diesen Punkt geschlossen hätten.
Somit dürfte in diesem Fall kein Vertrag zustande gekommen sein.
Gruß
S.J.
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