Hallo liebe wwwler!
Vielleicht könnt ihr bei diesem Problem eine Lösung vorschlagen.
Würde mich echt freuen…
Wenn jemand eine Küche bei einem Küchenstudio gekauft hat,dem Verkäufer die Daten gezeigt worden sind, dieser Verkäufer intensiv in der Küche gemessen hat und nun beim Aufbau die Schreiner dieses Küchenstudios gemerkt haben, dass der Lüftungsschacht von der Dunstabzugshaube zu weit links vom Herd sitzt( da wurde falsch vom Verkäufer gemessen und damit auch falsch geplant)…
Das heisst jetzt, dass nun Schränke nicht mehr so hingehängt werden können wie geplant, die Dunstabzugshaube ( wurde selber gekauft)verkürzt werden muss und nun noch ein Brett über die Oberschränke kommt und das Lüftungsrohr nun umbaut werden muss.Glasregale können nun nicht mehr so hingehängt werden, wie geplant…
Es wurde Geld einbehalten, nun kommen die Schreiner wollen loslegen mit dem Einverständnis des Auftraggebers.
Im Kaufvertrag steht:
§xx
Haftung
- Der Verkäufer haftet auf Schadensersatz für eine Pflichtverletzung bei einfacher Fahrlässigkeit bis zur Höhe der Hälfte des vereinbarten Kaufpreises, ansonsten nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzl.Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
Und nun? Was würdet ihr vorschlagen?
Der Käufer hat dem Küchenstudio schon mitgeteilt, dass er auf keinen Fall die Restsumme zahlt und die Glasregale bezahlt bekommen haben möchte.Der Verkäufer möchte die Kaufsumme der Glasregale wissen…
Aber dann wäre bei weitem noch nicht die Hälfe des Kaufpreises erreicht, wie oben unter Haftung erwähnt…
Mmmh…
Hoffe mein erster Artikel bei www ist einigermaßen verständlich…
Danke für eure Meinung und Ratschläge…
Nordische Grüße
Nordlicht
Der