Einzugsermächtigung

Hallo zusammen,

Privatmensch A hat bei Firma XY online ein Abo zwecks Fernsehnutzung bestellt.
Firma XY bucht nun die fälligen Beträge ab. Leider doppelt so hoch wie vertraglich vereinbart. Mensch A beschwert sich per eMail (da er telefonisch keinen Erfolg hatte) das der falsche Tarif abgebucht wurde, entzieht die Einzugsermächtigung und erwartet eine Gutschrift.

Wochenlanger eMail-Krieg beginnt. Einzelheiten der Inkompetenz werden jetzt mal erspart.

Im nächsten Monat wird wieder vom Konto des Menschen A abgebucht. Obwohl er die Einzugsermächtigung entzogen hat.
Telefonisch kommt er wie zu erwarten nicht weiter, will jetzt einen saftigen Brief schreiben. Auf welche §§ kann er sich beziehen?

Danke und Gruß
Cora

Hallo,

wenn keine Einzugsermächtigung bestand, zur Bank gehen und Einzug rückgängig machen. Die Erklärung, dass keine Einzugsermächtigung bestand, reicht der Bank. Da eine Einzugsermächtigung widerruflich ist, kann das Geld problemlos wieder zurückgeholt werden.

Gruß Edgar

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Hallo,

wenn keine Einzugsermächtigung bestand, zur Bank gehen und
Einzug rückgängig machen. Die Erklärung, dass keine
Einzugsermächtigung bestand, reicht der Bank. Da eine
Einzugsermächtigung widerruflich ist, kann das Geld problemlos
wieder zurückgeholt werden.

Gruß Edgar

Wenn das man so einfach wäre. Natürich hat Mensch A sich das Geld über die Bank zurückgeholt. Allerdings besteht Firma XY auf der Aussage das die Einzugsermächtigung nicht zurück gezogen werden kann da diese Bestandteil des Vertrages ist. Sie beruft sich auf Ihre AGB und bucht direkt nochmal ab, allerdings zzgl. 10,- Bearbeitungsebühr.
Mensch A ist fühlt sich echt hilflos und weiß nun gar nicht mehr was er noch tun kann…

Hallo zusammen,

Privatmensch A hat bei Firma XY online ein Abo zwecks
Fernsehnutzung bestellt.
Firma XY bucht nun die fälligen Beträge ab. Leider doppelt so
hoch wie vertraglich vereinbart. Mensch A beschwert sich per
eMail (da er telefonisch keinen Erfolg hatte) das der falsche
Tarif abgebucht wurde, entzieht die Einzugsermächtigung und
erwartet eine Gutschrift.

Wochenlanger eMail-Krieg beginnt. Einzelheiten der Inkompetenz
werden jetzt mal erspart.

Im nächsten Monat wird wieder vom Konto des Menschen A
abgebucht. Obwohl er die Einzugsermächtigung entzogen hat.
Telefonisch kommt er wie zu erwarten nicht weiter, will jetzt
einen saftigen Brief schreiben. Auf welche §§ kann er sich
beziehen?

Danke und Gruß
Cora