Hallo!
Darf ein Anwalt gleichzeitig beide Parteien bei ein u demselben Rechtsstreit vertreten? Ob ers macht oder nicht, sei in diesem Fal dahingestellt, aber ist es rechtlich zulässig?
Gruss
Mutschy
Hallo!
Darf ein Anwalt gleichzeitig beide Parteien bei ein u demselben Rechtsstreit vertreten? Ob ers macht oder nicht, sei in diesem Fal dahingestellt, aber ist es rechtlich zulässig?
Gruss
Mutschy
Nein!
Hallo!
Natürlich nicht, § 43a BRAO, § 356 StGB.
Wobei…
…man erwähnen sollte, dass die Neufassung des § 3 BORA dies jedenfalls für Beratungen teilweise erlaubt. Demnach ist es Rechtsanwälten gestattet, in derselben Büro- oder Berufsausübungsgemeinschaft widerstreitende Interessen zu vertreten, wenn im Einzelfall die betroffenen Mandanten sich mit der Vertretung ausdrücklich einverstanden erklären. Außerdem dürfen keine Belange der Rechtspflege entgegenstehen.
Gruß
Dea
Danke Euch beiden u je ein * dafür! owT
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