Darf ein RA beide Parteien vertreten?

Hallo!

Darf ein Anwalt gleichzeitig beide Parteien bei ein u demselben Rechtsstreit vertreten? Ob ers macht oder nicht, sei in diesem Fal dahingestellt, aber ist es rechtlich zulässig?

Gruss

Mutschy

Nein!
Hallo!

Natürlich nicht, § 43a BRAO, § 356 StGB.

Wobei…
…man erwähnen sollte, dass die Neufassung des § 3 BORA dies jedenfalls für Beratungen teilweise erlaubt. Demnach ist es Rechtsanwälten gestattet, in derselben Büro- oder Berufsausübungsgemeinschaft widerstreitende Interessen zu vertreten, wenn im Einzelfall die betroffenen Mandanten sich mit der Vertretung ausdrücklich einverstanden erklären. Außerdem dürfen keine Belange der Rechtspflege entgegenstehen.
Gruß
Dea

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Danke Euch beiden u je ein * dafür! owT
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