Wenn ein Mahnbescheid, den man an eine Firma geschickt hat, wieder zurückkommt, weil der Adressat unter der angegebenen Adresse nicht zu ermitteln ist, wo kann man die Adresse am besten herausfinden?
Wenn die Firma, die den Mahnbescheid verschickt hat, zwischenzeitlich umfirmiert, muss dann mit den Mahnen und Vollstrecken von vorne angefangen werden?
Wenn ein Mahnbescheid, den man an eine Firma geschickt hat,
wieder zurückkommt, weil der Adressat unter der angegebenen
Adresse nicht zu ermitteln ist, wo kann man die Adresse am
besten herausfinden?
Beim Einwohnermeldeamt gegen Gebühr.
Wenn die Firma, die den Mahnbescheid verschickt hat,
zwischenzeitlich umfirmiert, muss dann mit den Mahnen und
Vollstrecken von vorne angefangen werden?
Warum hat die Firma „umfirmiert“? Wurde dabei die Gesellschaftsform geändert oder was ist der Hintergrund?
deine Info bezüglich der Auskunft stimmt leider nicht ganz.
Handelt es sich beim Schuldner um eine Privatperson erhält man wirklich beim Einwohnermeldeamt Auskuft, handelt es sich jedoch um eine Firma muss man eine Creditreformauskunft machen. Diese kostet leider auch ein bisschen was.
handelt es sich
jedoch um eine Firma muss man eine Creditreformauskunft
machen.
Muss man nicht, und ist auch nicht empfehlenswert, weil die Creditreform kein öffentliches Register und oft auch massiv hinter der Zeit ist. Für im HR eingetragene Firmen wendet man sich ggf. an das zuständige Registergericht, ansonsten hilft das Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde, wo der Gewerbeschein beantragt wurde.
handelt es sich
jedoch um eine Firma muss man eine Creditreformauskunft
machen.
Muss man nicht, und ist auch nicht empfehlenswert, weil die
Creditreform kein öffentliches Register und oft auch massiv
hinter der Zeit ist. Für im HR eingetragene Firmen wendet man
sich ggf. an das zuständige Registergericht, ansonsten hilft
das Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde, wo der Gewerbeschein
beantragt wurde.
Kann ich nur bestätigen. Zudem besteht dieser Sonderfall ja nur bei Gesellschaften. Ein Unternehmer, der eine Einzelfirma angemeldet hat, haftet mit seinem Privatvermögen und ist daher genauso als Privatperson zu ermitteln wie eine Privatperson.
und wenn gar nichts geht, dann kann der Mahnbescheid (glaube
ich zumindest) öffentlich zugestellt werden.
Öffentliche Zustellungen sind natürlich in Fällen, wo ich an jemand öffentlich zustellen lassen muss, von dem ich Geld will, eine ganz wunderbare Sache. Denn es steht nicht zu erwarten, dass derjenige, dessen Adresse ich nicht kenne, dann treudoof zu Gericht rennt, und unter Angabe seiner aktuellen Adresse dann Widerspruch einlegt.
Da ich leider keinen GV zur Adresse „öffentlich zugestellt“ schicken kann, macht das Ganze nicht viel Sinn, wenn ich konkrete Dinge im Zugriff habe, in die ich vollstrecken kann.