Riester-Mogelrente

Hallo!

Mal folgende Situation angenommen: Zwei Personen lassen sich zum Thema Rieser-Rente beraten. Person A hat gerade fertigstudiert und Person B ist bereits als Tierarzt arbeitstätig. Der Berater rechnet verschiedene Zahlen zusammen, es gäbe ja auch einen netten Zuschuss vom Staat, und da sich alles ganz gut anhört kommt es zum Vertragsabschluss.

Person B hört später von Kollegen, daß er als Tierarzt keinen staatlichen Zuschuss bekäme. Die Tatsache, dass er Tierarzt ist, wurde im Beratungsgespräch mehrmals erwähnt. Wie sich in der späteren Kommunikation feststellt, wußte der Berater nichts von dieser Regelung.

Welche Möglichkeiten stehen in einem solchen Fall Person B offen, um aus dem Vertrag wieder herauszukommen, im besten Fall sogar rückwirkend „ungeschehen“ zu machen? Mal abgesehen davon, was unter Kündigung im Vertrag steht, wurde hier ja ein Produkt / Dienstleistung im Beratungsgespräch angekündigt, das nicht der Realität entspricht. Die Tatsache, dass es Geld vom Staat gibt, hat die Entscheidung schließlich mit beeinflusst.

(Weitere Nachfragen beim Berater: Ein Kollege sei jetzt zuständig und dieser würde weitere Angebote (?) unterbreiten, dieser meldet sich jedoch nicht. Statt dessen wird weiterhin Geld vom Konto abgebucht)

ciao, Knobi

Hallo Knobi,

ist m.E. eine heikle Sache. Klar, kann man als Verbraucher Recht kriegen, wenn man in derlei Dingen falsch beraten worden ist. Das stellt sich aber erst bei einem Verfahren raus, ob der Richter das auch so sieht.
Pauschal ist das so nicht zu beantworten. Ist eben Ermeßenssache.

Gruß!

Horst

Person B hört später von Kollegen, daß er als Tierarzt keinen
staatlichen Zuschuss bekäme.

Das stimmt so nicht. Als selbstständiger Tierarzt ist B nicht unmittelbar förderfähig. Als Angestellter ist er es. Falls A verheiratet ist und der Ehegatte förderfähig ist, wäre B mittelbar förderfähig.

offen, um aus dem Vertrag wieder herauszukommen, im besten
Fall sogar rückwirkend „ungeschehen“ zu machen? Mal abgesehen

Wenn er die Falschberatung beweisen kann, würde ich mich an die Versicherungsgesellschaft wenden und wenn das nicht fruchtet an das Aufsichtsamt (Adresse steht im Antrag oder Vertrag).

dieser meldet sich jedoch nicht. Statt dessen wird weiterhin
Geld vom Konto abgebucht)

Wie wär es mit Rücknahme der Einzugsermächtigung ?

Hallo Nordlicht

Person B hört später von Kollegen, daß er als Tierarzt keinen
staatlichen Zuschuss bekäme.

Das stimmt so nicht. Als selbstständiger Tierarzt ist B
nicht unmittelbar förderfähig. Als Angestellter ist er es.

Haben Sie eine Quelle hierfür? Bei Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Riester-Rente) ist zu lesen, dass Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen keinen Anspruch haben, und Tierärzte bekommen ja keine Rente vom Staat…

Danke für die restlichen Tipps, in einem solchen Fall könnte man mal nach einem Aufsichtsamt im Vertrag gucken :wink:

ciao, Knobi

Haben Sie eine Quelle hierfür? Bei Wikipedia

Mit einem Gesetzestext kann ich nicht dienen, aber das einschlägige Gesetz sollte im Netz zu finden sein.

dass Pflichtversicherte in berufsständischen
Versorgungseinrichtungen keinen Anspruch haben, und Tierärzte
bekommen ja keine Rente vom Staat…

Das ist mir neu. Mein Wissensstand ist, dass Arbeitnehmer grundsätzlich förderfähig sind. Welchen Status hat denn nun der Tierarzt ? Ist er angestellt, sollte man der Sache auf den Grund gehen, aber in diesem Falle kann ich nicht sehen, warum der Tierarzt keine Förderung erhalten sollte. Das berufsständische Versorgungswerk müßte beim Angestellten der GRV gleichgestellt sein (da eine RV Pflicht besteht, auch wenn sie nicht von der DRV erfüllt wird).

Danke für die restlichen Tipps, in einem solchen Fall könnte
man mal nach einem Aufsichtsamt im Vertrag gucken :wink:

ciao, Knobi