Hallo,
was waere wenn jemand bei ebay z.B. ein Auto anbietet (mit „Auto XY Diesel“ im Titel aber mit der Formulierung wie: „Bei dieser Auktion bieten Sie lediglich auf ein Blinkerglas, bei Interesse an dem Auto kontaktieren Sie mich bitte“
- welche allerdings nicht kleingedruckt irgendwo zwischen einer Reihe von Rechtshinweisen sondern deutlich im Text steht.
Ist dies juristisch einwandfrei?
Wie saehe es aus wenn die Formulierung heissen wuerde: „Sie bieten nicht auf das Auto sondern nur darauf diesen Text hier lesen zu duerfen“
Gruss und Dank
Desperado
Ist dies juristisch einwandfrei?
Kommt darauf an, wie du die Frage meinst. Es ist zivilrechtlich sicher verboten, weil es wohl gegen die eBay-Bestimmungen und damit gegen den Vertrag des Verkäufers mit eBay verstoßen dürfte.
Wenn du aber wissen möchtest, ob der Käufer nun gleichwohl Anspruch auf das Auto hätte, so ist das zu verneinen.
Wie saehe es aus wenn die Formulierung heissen wuerde: „Sie
bieten nicht auf das Auto sondern nur darauf diesen Text hier
lesen zu duerfen“
Das wäre ungefähr gleich albern.
Levay
was waere wenn jemand bei ebay z.B. ein Auto anbietet (mit
„Auto XY Diesel“ im Titel aber mit der Formulierung wie: „Bei
dieser Auktion bieten Sie lediglich auf ein Blinkerglas, bei
Interesse an dem Auto kontaktieren Sie mich bitte“
Zwischen ‚Auto anbietet‘ und ‚bieten Sie lediglich auf ein Blinkerglas‘ scheint mir ein Widerspruch. Ein Angebot ist ein Angebot, eine Diskrepanz könnte allenfalls zwischen Angebot und Bewerbung bestehen.
Würde das Auto beworben, das Blinkerglas angeboten, wäre das Wettbewerbsrecht gefragt. Wird das Auto angeboten, das Blinkerglas verkauft, wäre der Vertrag nicht erfüllt.
IANAL
Schorsch