Re: Erbschaftsfrage bei Zugewinngemeinschaft
Hallo,
der Gesetzgeber definiert das so: § 1373 Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.
Dein Vermögen wächst durch den Immobilienerwerb. Alles was Eheleute während einer Ehe erwirtschaften, gehört ihnen gemeinsam. Es spielt keine Rolle wer oder was im Grundbuch steht. Ausnahmen sind Schenkungen und Erbschaften.
Also wenn Dir Tante Frida die Immobilie geschenkt oder vererbt hat, gehört sie Dir alleine.
Alleiniger Besitzer würdest Du bei einer modifizierten Zugewinngemeinschaft als alleiniger Besitzer eingetragen wärst. Das bedeutet in etwa, dass ein notarieller Ehevertrag gemacht werden muss (kann man auch Jahre nach der Eheschließung machen) in dem beide Partner einheitlich festlegen, dass im Normalfall der gesetzliche Güterstand (Zugewinngemeinschaft) gilt und dass lediglich die Immobilie XY dem Ehepartner zu X alleine gehört.
Dies kann z. B. sinnvoll sein, wenn es Miterben geben würde, die man nicht möchte. Beispielsweise Kinder des verstorbenen Ehepartners aus einer anderen Beziehung.
Für den Todesfall gilt für die Verteilung bei der Zugewinngemeinschaft http://dejure.org/gesetze/BGB/1371.html .
Ansonsten sollte man sich hier einen Notar mit Erfahrung im Familien- und Erbrecht suchen.
Gruß
Ingrid
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