Rücktritt vom Flatrate-Vertrag möglich?

Ich habe in dieser Woche mit dem Provider Talkline einen Vertrag über einen Internetzugang abgeschlossen. Als Tarif habe ich die „Feierabend-Flatrate“ (18:00 bis 9:00 Uhr und an den Wochenenden) gewählt.
Leider habe ich in den drei Tagen nach der Freischaltung festgestellt, dass ich das vertragliche Datenlimit von 500 MB aufgrund intensiver Nutzung (Download und Onlinespiele) überschreiten werde und sich dieser Tarif daher überhaupt nicht für mich rechnet.
Die AGBs für diesen Vertrag sehen eine sechsmonatige Mindestlaufzeit vor.
Komme ich auf irgendeine Weise aus dem Vertrag (der online abgeschlossen und von mir noch nicht schriftlich erteilt oder bestätigt wurde) wieder heraus? Oder muss ich die vertragliche Mindestlaufzeit über die Gebühren bezahlen?

In den AGBs findet sich u.a. dieser Passus: „Das Vertragsverhältnis für eine Dienstleistung kommt durch die Erteilung eines schriftlichen Kundenauftrags und dessen Annahme durch Talkline zustande. Für den Auftrag, an den sich der Kunde zwei Wochen nach Unterzeichnung gebunden hält, ist das von Talkline herausgegebene Auftragsformular zu verwenden.“

Hi,

Komme ich auf irgendeine Weise aus dem Vertrag (der online
abgeschlossen und von mir noch nicht schriftlich erteilt oder
bestätigt wurde) wieder heraus? Oder muss ich die vertragliche
Mindestlaufzeit über die Gebühren bezahlen?

Auch online abgeschlossene Verträge sind bindend.

Du hättest Dir vorher überlegen sollen, ob sich das Angebot für Dich lohnt.

Michael

>

Da deine Willenserklärung erst eine Woche zurück liegt, dürfte die Kündigung kein Problem sein.

Grüße
Michael

Das dürfte wohl eher die Bindefrist sein…

das heißt, dass der Kunde in dieser Zeit an seinen Antrag gebunden ist. Er dürfte erst dann von diesem Antrag zurücktreten, wenn es Talkline nicht schafft, ihn innerhalb dieser Frist als Kunden anzunehmen.

So long…

Marco