Rücktritt vom Flatrate-Vertrag möglich?
Von: , Frage gestellt am So, 22. Okt 2000
Ich habe in dieser Woche mit dem Provider Talkline einen Vertrag über einen Internetzugang abgeschlossen. Als Tarif habe ich die "Feierabend-Flatrate" (18:00 bis 9:00 Uhr und an den Wochenenden) gewählt.
Leider habe ich in den drei Tagen nach der Freischaltung festgestellt, dass ich das vertragliche Datenlimit von 500 MB aufgrund intensiver Nutzung (Download und Onlinespiele) überschreiten werde und sich dieser Tarif daher überhaupt nicht für mich rechnet.
Die AGBs für diesen Vertrag sehen eine sechsmonatige Mindestlaufzeit vor.
Komme ich auf irgendeine Weise aus dem Vertrag (der online abgeschlossen und von mir noch nicht schriftlich erteilt oder bestätigt wurde) wieder heraus? Oder muss ich die vertragliche Mindestlaufzeit über die Gebühren bezahlen?
In den AGBs findet sich u.a. dieser Passus: "Das Vertragsverhältnis für eine Dienstleistung kommt durch die Erteilung eines schriftlichen Kundenauftrags und dessen Annahme durch Talkline zustande. Für den Auftrag, an den sich der Kunde zwei Wochen nach Unterzeichnung gebunden hält, ist das von Talkline herausgegebene Auftragsformular zu verwenden."
