Man möchte an einer Ampel rechts abbiegen.
Die Ampel zeigt rot.
Es ist ein grüner Pfeil angebracht.
Hier ist das Verhalten klar, man muss anhalten und darf dann erst rechts abbiegen.
Ansonsten gibt es wohl drei Punkte und 50,- EUR Strafe.
Nun zur Frage, muss man auch anhalten, wenn statt dem grünen Pfeil ein grüner Ampelpfeil vorhanden ist? Ich meine so eine Ampel, bei der dann nur ein grüner Pfeil aufleuchtet.
Wäre schön, wenn mir Jemand einen Link nennen könnte, da ich nicht fündig geworden bin.
Nun zur Frage, muss man auch anhalten, wenn statt dem grünen
Pfeil ein grüner Ampelpfeil vorhanden ist? Ich meine so eine
Ampel, bei der dann nur ein grüner Pfeil aufleuchtet.
Nein, wenn der Pfeil innerhalb der leuchtenden Ampel ist darfst Du ohne Anhalten abbiegen.
Grüner Pfeil: nicht abgehalten= Rotlichtverstoß?
Hi,
unter http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1448/Bussgeldka… stehen auch deine genannten €50/3Pkt wenn man nicht anhält.
Wurde das kürzlich geändert? IMHO galt das bisher als (ziemlich hart bestrafter) Rotlichtverstoß. Ist das jetzt nicht mehr so?
Die Freigabe einer Abbiegespur ist etwas anderes, hier muß
nicht gewartet werden, da die freigegebene Verkehrsrichtung
nicht mit anderen in Konflikt kommen kann:
Das erkläre mal den Fahrradfahren auf den Hauptverkehrsstr. in München. Eine rote Ampel bei grünen Rechtsabbiegern hat da noch niemand gehindert volle Kanne durchzubrausen. Und wehe der Autofahrer traut sich seine Schnauze in die Strasse zu schieben. Dann gibt’s saures.
Die Freigabe einer Abbiegespur ist etwas anderes, hier muß
nicht gewartet werden, da die freigegebene Verkehrsrichtung
nicht mit anderen in Konflikt kommen kann:
Das erkläre mal den Fahrradfahren auf den Hauptverkehrsstr. in
München. Eine rote Ampel bei grünen Rechtsabbiegern hat da
noch niemand gehindert volle Kanne durchzubrausen. Und wehe
der Autofahrer traut sich seine Schnauze in die Strasse zu
schieben. Dann gibt’s saures.
Oh vorsicht!
Die Fraktion der Münchner Radler ist schlagkräftig, auch hier im Forum…
Die Freigabe einer Abbiegespur ist etwas anderes, hier muß
nicht gewartet werden, da die freigegebene Verkehrsrichtung
nicht mit anderen in Konflikt kommen kann:
Das erkläre mal den Fahrradfahren auf den Hauptverkehrsstr. in
München. Eine rote Ampel bei grünen Rechtsabbiegern hat da
noch niemand gehindert volle Kanne durchzubrausen. Und wehe
der Autofahrer traut sich seine Schnauze in die Strasse zu
schieben. Dann gibt’s saures.
also, ich kann nicht nachvollziehen, dass hier kein Konflikt auftreten könnte. Allerdings kenne ich trotz sehr guter Kenntnisse hier in München keine Ampel, die das Rechtsabbiegen erlaubt, während Radfahrer auf einem benutzungspflichtigen Radweg geradeaus grün hätten. (Wir reden ja hier nicht vom Grünpfeil!) Und Abbieger, die an einer grünen Ampel ohen Richtungsangaben müssen nun mal auf den Radverkehr achten, so finde ich das zumindestens in der STVO.
Oh vorsicht!
Die Fraktion der Münchner Radler ist schlagkräftig, auch hier
im Forum…
Oh, hat Dich schon mal Dein PC verhauen? Du Armer.
Schuld sind eh nur die gefährlichen Radwege…
Richtig, das Prinzip „aus den Augen, aus dem Sinn“ ist halt gefährlich.
unter http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1448/Bussgeldka…
stehen auch deine genannten €50/3Pkt wenn man nicht anhält.
Wurde das kürzlich geändert? IMHO galt das bisher als
(ziemlich hart bestrafter) Rotlichtverstoß. Ist das jetzt
nicht mehr so?
Zitat aus dem Ausgangspost:
Hier ist das Verhalten klar, man muss anhalten und darf dann erst rechts abbiegen.
Ansonsten gibt es wohl drei Punkte und 50,- EUR Strafe.
Klar, ist immer noch so und war auch immer schon so.
Hier geht es um eine grüne Ampel mit Pfeil, wie es ihn auch in anderen Fahrtrichtungen gibt.
Grünpfeil:nicht abgehalten war Rotlichtverstoß
Hi Rene,
Klar, ist immer noch so und war auch immer schon so.
Nee, da hast du doppelt was mißverstanden
Die Ursprungsposter sprach von beiden grünen Pfeilen, der €50/3Pkt bezogen sich hierbei auf das Blechschild (=Grünpfeil). Bei Mißachtung des grünen Pfeils (beleuchtet) kommt man natürlich nicht so günstig weg und ggf (t>1s) auch Fahrverbot.
Und außerdem galt nicht anhalten beim Grünpfeil doch als _richtiger_ Rotlichverstoß inkl. der Möglichkeit eines Fahrverbotest: (man beachte die Domain!) http://www.tiefbauamt.nuernberg.de/site/verkehrssich…
" Wird an einer Ampel mit Grünpfeil ohne Anhalten bei Rot abgebogen, gilt dies als Rotlichtverstoß (§ 37 Abs.2 Nr.1 Satz 9 StVO)!"
Dieser § scheint inzwischen geändert.